Handelsregister · HRB 39572
Chronologischer Auszug
sino Aktiengesellschaft · Amtsgericht Düsseldorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) sino Aktiengesellschaft b) Düsseldorf c) Die Vermittlung von Geschäften und die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung), die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) sowie die Anlageberatung. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren ihrer Kunden zu verschaffen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen aller Art an Kapital- und Personengesellschaften. | 1.650.000,00 EUR | a) Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Vorstandsmitglied kann Einzelvertretungsberechtigung erteilt werden. Jedes Vorstandsmitglied kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. b) Vorstand: Hillen, Ingo, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Hocke, Matthias, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 1. August 2000 mit Änderung vom 15. März 2001 b) Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 15. März 2006 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 825.000,00 Euro (in Worten: achthundertfünfundzwanzigtausend EURO) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Aktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Ausgegeben werden dürfen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können jedoch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen oder sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt. | a) 17.08.2001 Schmidt b) Satzung Blatt 123 ff. Sonderband Tag der ersten Eintragung: 29.09.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.08.2001. | |
| 2 | a) Die Hauptversammlung vom 11. April 2002 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 (Vergütung) beschlossen. | a) 22.04.2002 Haueiss b) Beschluss Blatt 5 ff. grün Sonderband Satzung Ziffer II Sonderband | ||||
| 3 | 1.753.125,00 EUR | a) Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 103.125,00 auf EUR 1.753.125,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.07.2004 ist § 4 Abs. 1 der Satzung entsprechend geändert. b) Das genehmigte Kapital beträgt nunmehr noch 721.875,00 EUR. | a) 20.08.2004 Haueiss b) Beschluss Blatt 18 Sonderband Satzung Blatt III Sonderband II | |||
| 4 | Einzelprokura: Middelhoff, Stefan, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 20.12.2004 Sanders-Keilhäuber | ||||
| 5 | a) Die Hauptversammlung vom 22.03.2005 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vergütung des Aufsichtsrats), § 9 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), § 3 (Bekanntmachungen), § 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 13 (Teilnahmerecht) und § 15 (Beschlussfassung) beschlossen. | a) 13.04.2005 Haueiss b) Beschluss Blatt 39 ff. Sonderband Satzung Blatt IV Sonderband | ||||
| 6 | Prokura erloschen: Middelhoff, Stefan, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 08.08.2005 Peetz | ||||
| 7 | 2.337.500,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 29.05.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 584.375,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom selben Tage hat ferner eine Änderung der Satzung in den §§ 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), 13 (Teilnahmerecht), 14 (Vorsitz in der Hauptversammlung) und 15 (Beschlussfassung) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 30. Mai 2010 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 1.168.750,00 Euro (in Worten: eine Million einhundertachtundsechzigtausendsiebenhundertfünfzig EURO) gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können jedoch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen oder sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt und 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. | a) 08.06.2006 Haueiss b) Beschluss Blatt 70 ff. Sonderband Satzung Ziffer V Sonderband | |||
| 8 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Müller, Karsten, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 30.10.2006 Peetz | ||||
| 9 | Nach Erweiterung der Vertretungsbefugnis, nunmehr: Einzelprokura: Müller, Karsten, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 13.02.2007 Peetz | ||||
| 10 | a) Die Hauptversammlung vom 29.03.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 3 (nunmehr Bekanntmachungen und Informationsübermittlung) durch Anfügen eines neuen Satz 2 beschlossen. | a) 04.04.2007 Haueiss | ||||
| 11 | b) Geschäftsanschrift: Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düssseldorf | a) Die Hauptversammlung vom 12.03.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. | a) 23.03.2009 Haueiss | |||
| 12 | a) Die Hauptversammlung vom 09.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital), § 12 (Einberufung der Hauptversammlung), § 13 (Teilnahmerecht) und § 15 (Beschlussfassung beschlossen b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. März 2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.168.750,00 gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital). | a) 16.03.2010 Haueiß | ||||
| 13 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers von demselben Tag mit der sino institutional GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 61575) verschmolzen. | a) 25.08.2011 Haueiß | ||||
| 14 | a) Die Hauptversammlung vom 20.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 Satz 1 (Bekanntmachungen und Informationsübermittlung) beschlossen. | a) 27.03.2013 Haueiß | ||||
| 15 | a) Die Hauptversammlung vom 19.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammung) und § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals -genehmigtes Kapital-) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. März 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.168.750,00 (in Worten: eine Million einhundertachtundsechzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro) gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können jedoch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen oder sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt oder sofern die Kapitalerhöhung einmalig gegen Bareinlagen erfolgt und zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Ausnutzung ausgegeben oder veräußert wurden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Befristung der Ermächtigung entsprechend zu ändern. | a) 07.04.2015 Pollmächer | ||||
| 16 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Bluhm, Sandra Kristina, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 10.11.2015 Peetz | ||||
| 17 | b) Nicht mehr Vorstand: Hocke, Matthias, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 20.10.2016 Peetz | ||||
| 18 | Prokura erloschen: Bluhm, Sandra Kristina, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 22.01.2020 Peetz | ||||
| 19 | b) Bestellt als Vorstand: Müller, Karsten, Mettmann, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Hauptversammlung vom 27.05.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26.05.2025 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 584.375,00 gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2020). | a) 15.06.2020 Braun | |||
| 20 | a) Die Hauptversammlung vom 17.09.2021 hat Änderungen der Satzung in § 5 (Vorstand; Zusammensetzung und Geschäftsführung), § 9 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats), § 10 (Vergütung des Aufsichtsrats), § 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 13 (Teilnahmerecht) und § 16 (Übertragung der Hauptversammlung) beschlossen. | a) 28.09.2021 Schäfer | ||||
| 21 | Prokura erloschen: Müller, Karsten, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 28.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates und Amtsdauer) sowie in § 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen. | a) 08.08.2022 Braun | |||
| 22 | a) Die Hauptversammlung vom 11.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen. | a) 25.05.2023 Braun | ||||
| 23 | a) Die Hauptversammlung vom 07.05.2024 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung) beschlossen. | a) 23.05.2024 Puls |
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