Handelsregister · HRB 30660
Chronologischer Auszug
SEVEN PRINCIPLES AG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) TECON Technologies AG b) Köln c) die Beratung, Entwicklung, Realisierung und Vermarktung von Informationstechnologie und die Durchführung begleitender Fortbildungsmaßnahmen; Daneben werden im Rahmen von Kundenaufträgen Hard- und Software vermarktet. | 56.196,00 EUR a) | Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Karimi, Masod, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Hammer, Holger Meinhard, Frankfurt, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 22.08.2000, zuletzt geändert am 18.12.2000. | a) 10.07.2001 Maass b) Tag der ersten Eintragung: 09.09.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.07.2001. | |
| 2 | 2.472.624,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 01.06.2001 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2416428 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 6 und § 7.1. beschlossen. Die Gesellschaft hat am 29.01.2001 mit den Gründern Masod Karimi und Holger Meinhard Hammer Nachgründungsverträge geschlossen. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die dem Gericht eingereichten Urkunden Bezug genommen. | a) 20.08.2001 Bergmann b) Beschl. Bl. 272 ff. Sdb. | |||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Hammer, Holger Meinhard, Frankfurt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Rimpl, Hubert Joachim, Bornheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Safavi, Ezatollah- genannt Cyrus-, Altenkirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand: Linnepe, Marcus, Lünen, *XX.XX.XXXX | a) 05.08.2002 Osterhammel | ||||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Safavi, Ezatollah- genannt Cyrus-, Altenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 04.08.2004 Osterhammel | ||||
| 5 | 2.577.624,00 EUR | a) Die am 18.08.2005 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 105.000,00 EUR auf 2.577.624,00 EUR ist durchgeführt; §§ 6 und 7 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sind geändert. | a) 02.09.2005 Heuser b) Beschluss Bl. 402 ff. Sdb. | |||
| 6 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.10.2005 ist die Satzung insgesamt neugefasst. Die Hauptversammlung hat am 04.10.2005 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 2.577.624,00 um bis zu EUR 922.376,00 auf bis zu EUR 3.500.000,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 922.376 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 und Gewinnanteilberechtigung ab dem 01. Januar 2005. | a) 12.10.2005 Maintzer b) Beschluss Bl. 493 ff. Sdb. | ||||
| 7 | 3.400.000,00 EUR | a) Die am 04.10.2005 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 822.376 EUR durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 6 Abs. (1). | a) 19.10.2005 Haase b) Beschl. Bl. 661 ff. Sonderband | |||
| 8 | b) Bestellt als Vorstand: Harig, Jens, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 23.11.2005 Osterhammel | ||||
| 9 | a) Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 04.10.2005 ist die Satzung geändert in § 14 (Ort, Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung) Abs. 2 bis 4 und in § 16 (Vorsitz in der Hauptversammlung) Abs. 3. Die Hauptversammlung vom 04.10.2005 hat ein genehmigtes Kapital geschaffen. Die Satzung ist entsprechend in § 6 (Grundkapital) um einen neuen Abs. (2) ergänzt. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 3. Oktober 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.600.000 durch Ausgabe bis zu Stück 1.6000.000 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären grundsätzlich im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen, wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt, wobei auf diesen Betrag der Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bei der Ausgabe von Wandel-, Opitonsanleihen oder Genussrechten oder der Veräußerung eigener Aktien auf der Grundlage anderer zum Zeitpunkt dieser Ermächtigung bestehender Ermächtigungen anzurechnen ist, und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet; bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen oder der Bedienung von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrecht, die gegen Sachleistungen ausgegeben werden; bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag von insgesamt EUR 200.000 zum Zweck der Erfüllung der der Emissionsbank im Rahmen der Börseneinführung der Aktien der Gesellschaft gewährten Mehrzuteilungsopiton (Greenshoe); soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- und Wandelanleihen und Genussrechten mit Wandel - oder Optionsrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte zustehen würde; um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer und Pensionäre der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; für Spitzenbeträge. | a) 09.02.2006 Maintzer b) Beschl. Bl. 493 ff. Sdb.; Satzung Bl. 684 ff. Sdb.; | ||||
| 10 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.10.2005 ist ein bedingtes Kapital geschaffen worden. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 6 (Grundkapital) Absatz 3. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.000.000 (in Worten: Euro eine Million) durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrecht, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 04. Oktober 2005 bis zum 03.Oktober 2010 von der Gesellschaft oder einer 100%igen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Options- und Wandelschuldverschreibungen bzw. Genussrechten Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen bzw. Genussrechten erfüllt werden und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. | a) 20.03.2006 Maintzer b) Beschluss Bl. 493 ff. Sdb.; Satzung Bl. 688 ff. Sdb. | ||||
| 11 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2006 ist ein neues bedingtes Kapital geschaffen worden. Die Satzung ist entsprechend in § 6 (Grundkapital) um einen neuen Absatz (4) ergänzt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 150.000,00 eingeteilt in bis zu 150.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstandes und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 16. Juni 2006 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2006". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. | a) 29.06.2006 Kahl b) Beschluss Bl. 704 ff. Sdb. | ||||
| 12 | 3.525.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom 04.10.2005 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluß des Aufsichtsrats am 19.05.2006 beschlossen, das Grundkapital von Euro 3.400.000,00 um Euro 125.000,00 auf Euro 3.525.000,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.Das genehmigte Kapital beträgt nunmehr noch Euro 1.475.000,00. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 6 (Grundkapital) Absätze (1) und (2). | a) 19.07.2006 Kahl b) Beschluss Bl. 797 ff. Sdb. | |||
| 13 | 3.580.000,00 EUR | a) Auf Grund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom 04.10.2005 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluß des Aufsichtsrats am 22.12.2006 beschlossen, das Grundkapital von Euro 3.525.000,00 um Euro 55.000,00 auf Euro 3.580.000,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Das Genehmigte Kapital beträgt nunmehr noch Euro 1.420.000,00. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 6 (Grundkapital) Absätze (1) und (2). | a) 07.02.2007 Maintzer | |||
| 14 | b) Nicht mehr Vorstand: Karimi, Masod, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 23.05.2007 Drewke | ||||
| 15 | a) Die Hauptversammlung vom 01.06.2007 hat die Änderung der Satzung beschlossen, § 6 Abs. 2 Satz 1 wird dahingehend geändert, daß der in Klammern stehende Zusatz (Genehmigtes Kapital) in (Genehmigtes Kapital I) geändert wird, § 6 der Satzung wird zur Schaffung genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital II) durch einen neuen Absatz 3. ergänzt, § 5 der Satzung (Bekanntmachungen) wird um einen weiteren Absatz ergänzt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. April 2012 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 370.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, - zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungsund Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, - um Aktien als Belegschaftaktien an Arbeitnehmer des Konzerns auszugeben, - zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligung an Unternehmen, - zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland, - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. | a) 21.06.2007 Maintzer | ||||
| 16 | b) Nicht mehr Vorstand: Rimpl, Hubert Joachim, Bornheim, *XX.XX.XXXX | a) 22.08.2007 Drewke | ||||
| 17 | b) Bestellt als Vorstand: Lenk, Steffen, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 05.12.2007 Drewke | ||||
| 18 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Seifert, Sebastian, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 06.03.2008 Drewke | ||||
| 19 | a) SEVEN PRINCIPLES AG | a) Die Hauptversammlung vom 06.06.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. | a) 27.06.2008 Maintzer | |||
| 20 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2008 ist die Satzung in § 13 um einen Abs. (2) erweitert, die bisherigen Absätze (2) bis (5) sind nunmehr Absätze (3) bis (6), § 14 Abs. 4 letzter Satz ist neu gefasst. | a) 09.07.2008 Maintzer | ||||
| 21 | b) Bestellt als Vorstand: Trinkaus, Ulrich Jörg, Ratingen, *XX.XX.XXXX | a) 21.07.2008 Behrendt | ||||
| 22 | a) Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 23.09.2009 ist § 6 Abs. 3 (Grundkapital) der Satzung redaktionell geändert. | a) 16.11.2009 Dohnke | ||||
| 23 | b) Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Im Mediapark 8, 50672 Köln | a) 26.05.2010 Breuer | ||||
| 24 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2010 ist das bisherige genehmigte Kapial I aufgehoben, ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital I) geschaffen und § 6 (Grundkapital) der Satzung entsprechend geändert worden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2010 ist das in der Hauptversammlung vom 04.10.2005 geschaffene bedingte Kapital aufgehoben, ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital II) geschaffen und § 6 (Grundkapital) der Satzung entsprechend und weiter geändert worden. Außerdem ist § 14 (Hauptversammlung) der Satzung geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Juni 2015 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.420.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, - zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Opitonsrechten aus Schuldverschreibungen, - um in Höhe von bis zu EUR 200.000,00 Belegschaftsaktien an Mitarbeiter der SEVEN PRINCIPLES AG und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen auszugeben, - zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, - zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland, - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Akien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie - die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die den von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Juni 2010 bis zum 17. Juni 2015 auszugebenden Wandeloder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wanldungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder - die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses vom 18. Juni 2010 bis zum 17. Juni 2015 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Sofern zum Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Hauptversammlungsbeschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres gefasst worden ist, nehmen die neuen Aktien auch am Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. | a) 09.07.2010 Dohnke | ||||
| 25 | b) Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Im Mediapark 8, 50670 Köln | a) 21.07.2010 Breuer | ||||
| 26 | 4.027.500,00 EUR | b) Nicht mehr Vorstand: Lenk, Steffen, Essen, *XX.XX.XXXX | a) In teilweiser Ausnutzung des in der Hauptversammlung vom 18.6.2010 beschlossenen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital I) hat der Vorstand am 27.10.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital um bis 447500.- Euro auf bis zu 4.027.500 Euro zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.10.2010 ist § 6 Absatz 1 und 2 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt nunmehr noch 972500.- Euro. | a) 29.11.2010 Dohnke | ||
| 27 | a) Die Hauptversammlung hat am 20.06.2011 beschlossen, das bisherige Genehmigte Kapital II aufzuheben und ein neues Genehmigtes Kapital II zu schaffen sowie § 6 Abs. 3 der Satzung entsprechend zu ändern. Ferner wurde die Änderung von § 13 der Satzung (Vergütung der Aufsilchtsratsmitglieder) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital in der Zeit bis zum 19.6.2016 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt Euro 1.040.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsauschluß ist jedoch nur in bestimmten Fällen zulässig. | a) 29.06.2011 Dohnke | ||||
| 28 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Höhmann, Kai, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 26.08.2011 Behrendt | ||||
| 29 | 4.040.000,00 EUR | a) Aufgrund der von der Hauptversammlung am 16.06.2006 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital) sind im Jahr 2011 12.500 neue nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) als Bezugsaktien ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nunmehr: 4.040.000,00 EUR. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 20.01.2011 ist § 6 (Grundkapital) der Satzung in Abs. 1 und 4 geändert. b) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 137.500,00 eingeteilt in bis zu 137.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 16. Juni 2006 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2006". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wrid. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. | a) 07.02.2012 Dohnke | |||
| 30 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Nieuwenhuis, Günter, Weilerswist, *XX.XX.XXXX | a) 28.02.2013 Behrendt | ||||
| 31 | a) Der Aufsichtsrat hat am 28.03.2013 beschlossen, die Satzung in § 5 (Bekanntmachungen) zu ändern. | a) 12.04.2013 Dohnke | ||||
| 32 | b) Nicht mehr Vorstand: Trinkaus, Ulrich Jörg, Ratingen, *XX.XX.XXXX | a) 19.06.2013 Behrendt | ||||
| 33 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Erna-Scheffler-Straße 1a, 51103 Köln | b) Bestellt als Vorstand: Kronfli, Joseph, Hilden, *XX.XX.XXXX | a) 27.03.2014 Behrendt | |||
| 34 | 5.386.667,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2010 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I) und der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2011 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital II) ist unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I in Höhe von 306.667,00 EUR und unter vollständiger Ausnuntzung des Genehmigten Kapitals II in Höhe von 1.040.000,00 EUR die Erhöhung des Grundkapitals um insgesamt 1.346.667,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.09.2014 ist § 6 der Satzung (Grundkapital) in Abs. 1, Abs. 2 und Abs 3 geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt nunmehr noch 665.833,00 Euro. | a) 29.09.2014 Schumacher | |||
| 35 | b) Nicht mehr Vorstand: Harig, Jens, Kerpen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Dr. Höhmann, Kai, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 27.02.2015 Großbach | ||||
| 36 | a) Die Hauptversammlung vom 11.06.2015 hat das bisherige genehmigte Kapital I aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital I geschaffen. § 6 (Grundkapital) Abs. 2 der Satzung wurde entsprechend geändert. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2015 ist das in der Hauptversammlung vom 18.06.2010 geschaffene bedingte Kapital II aufgehoben, ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital II) geschaffen. Die Satzung wurde entsprechen geändert. § 6 (Grundkapital) Abs. 5 der Satzung wurde gestrichen. Der bisherige Abs. 4 ist nunmehr Abs. 3. Es wurde ein neuer Abs. 4 eingefügt. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 10.06.2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.693.333,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Errnächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2015 um bis zu EUR 2.555.833,00 durch Ausgabe von bis zu 2.555.833,00 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie - die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die den von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juni 2015 bis zum 10. Juni 2020 auszugebenden Wandeloder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder - die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft aufgrund des Errnächtigungsbeschlusses vorn 11. Juni 2015 bis zum 10. Juni 2020 auszugehenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. | a) 30.06.2015 Schumacher | ||||
| 37 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Peters, Melanie, Köln, *XX.XX.XXXX Kämmerer, Marko, Köln, *XX.XX.XXXX Buser, Udo, Mühltal, *XX.XX.XXXX Brehme, Ralf-Peter, Klein-Winternheim, *XX.XX.XXXX Sprenger, Henning, Kronsgaard, *XX.XX.XXXX Düntzer, Guido, Neuss, *XX.XX.XXXX Dr. Philippi, Joachim, Leichlingen, *XX.XX.XXXX Gilberg, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses Ihrer Hauptversammlung vom 11.06.2015 mit der 7P Business Solutions GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 65133) verschmolzen. | a) 02.07.2015 Engeland | |||
| 38 | Prokura erloschen: Nieuwenhuis, Günter, Weilerswist, *XX.XX.XXXX | a) 12.08.2015 Drewke | ||||
| 39 | 1.077.332,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 30.11.2015 hat die vereinfachte Kapitalherabsetzung um 4.309.335,00 EUR auf 1.077.332,00 EUR beschlossen. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom selben Tag wurde die Satzung entsprechend in § 6 Abs. 1 (Grundkapital) geändert. Die Hauptversammlung hat weiter beschlossen, den bisherigen § 6 Abs. 3 der Satzung zu streichen und das darin geregelte bedingte Kapital von bis zu 137.500,00 EUR aufzuheben. | a) 03.12.2015 Schumacher | |||
| 40 | a) Die Hauptversammlung vom 30.11.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu Euro 2.693.330,00 auf bis zu Euro 3.770.662,00 beschlossen. Sie hat ferner die Änderung der Satzung in § 6 (Grundkapital) Abs. 2 und damit eine Beschränkung des bisherigen genehmigten Kapitals I auf 538.665,00 EUR beschlossen. Weiter hat die Hauptversamllung ein neues Genehmigtes Kapital II geschaffen und § 6 der Satzung um einen neuen Abs. 3 ergänzt. Schließlich hat die Hauptversammlung das bisherige Bedingte Kapital II in Bedingtes Kapital I umbenannt und auf einen Betrag von 538.665,00 EUR reduziert und eine entsprechende Änderung in § 6 Abs. 4 der Satzung beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 10. Juni 2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 538.665,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 29. November 2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu FUR 912.200,00, durch Ausgabe von 912.200 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.11.2015 um bis zu EUR 538.665,00 durch Ausgabe von bis zu 538.665 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie - die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die den von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 11.06.2015 mit Änderungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30.11.2015 bis zum 10.06.2020 auszugebenden Wandeloder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder - die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft aufgrund des Errnächtigungsbeschlusses vorn 11.06.2015 mit Änderungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30.11.2015 bis zum 10.06.2020 auszugehenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. | a) 03.12.2015 Schumacher | ||||
| 41 | 3.770.662,00 EUR | a) Die am 30.11.2015 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 2.693.330,00 EUR durchgeführt. § 6 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.12.2015 entsprechend geändert. | a) 29.12.2015 Schumacher | |||
| 42 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Faber, Barbara, Langenfeld, *XX.XX.XXXX | a) 07.03.2016 Drewke | ||||
| 43 | a) Die Hauptversammlung vom 03.06.2016 hat eine Ergänzung der Satzung in § 6 um einen neuen Abs. 5 (Genehmigtes Kapital III) beschlossen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.06.2016 ist das in der Hauptversammlung vom 30.11.2015 geschaffene bedingte Kapital I in der Fassung der Änderung vom 30.11.2015 aufgehoben und ein neues bedingtes Kapital I (Bedingtes Kapital I) geschaffen worden. Die Satzung wurde entsprechend in § 6 Abs. 4 geändert. Die Hauptversammlung vom 03.06.2016 hat eine Ergänzung der Satzung in § 6 um einen neuen Abs. 6 (Bedingtes Kapital II) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 02. Juni 2021 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 434.465,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung Bezug genommen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 538.665,00 eingeteilt in bis zu 538.665,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 1). Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 538.665,00 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahrs ihrer Ausgabe nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung der SEVEN PRINCIPLES AG vom 3. Juni 2016 bis zum 2. Juni 2021 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs/Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.346.665,00 eingeteilt in bis zu 1.346.665 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 1.346.665 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahrs ihrer Ausgabe nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung der SEVEN PRNCIPLES AG vom 3. Juni 2016 bis zum 2. Juni 2021 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs-/Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erflillungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. | a) 04.07.2016 Engeland | ||||
| 44 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Page, Cédric, Toulouse/Frankreich, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Seifert, Sebastian, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 25.08.2016 Drewke | ||||
| 45 | Prokura erloschen: Page, Cédric, Toulouse/Frankreich, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Backfisch, Gerold, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 22.06.2017 mit der 7P ERP Consulting GmbH mit Sitz in Mannheim, (Amtsgericht Mannheim, HRB 700021) verschmolzen. | a) 29.08.2017 Stalberg | |||
| 46 | Prokura erloschen: Backfisch, Gerold, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Schreml, Bernd, Köln, *XX.XX.XXXX Dr. Huber, Annekatrin, Köln, *XX.XX.XXXX Moser, Reiner, Gärtringen, *XX.XX.XXXX | a) 27.06.2018 Engeland | ||||
| 47 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 02.07.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenen Rechtsträgers vom 27.08.2018 mit der Data Transition Services GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 98357) verschmolzen. | a) 31.08.2018 Stalberg | ||||
| 48 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Pesch, Michael, Bielefeld, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 22.05.2019 Haase | ||||
| 49 | b) Nicht mehr Vorstand: Kronfli, Joseph, Hilden, *XX.XX.XXXX | a) 03.06.2019 Drewke | ||||
| 50 | a) Die Hauptversammlung vom 27.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) Abs. 1 und Abs. 2 beschlossen. Ferner wurde beschlossen, die Satzung in § 13 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) Abs. 1 zu ändern und Abs. 2 ersatzlos zu streichen. Die bisherigen Abs. 3 bis 6 sind daher nunmehr die Abs. 2 bis 5 in § 13 der Satzung. | a) 09.07.2019 Stalberg | ||||
| 51 | Prokura erloschen: Faber, Barbara, Langenfeld, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Buser, Udo, Mühltal, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Brehme, Ralf-Peter, Klein-Winternheim, *XX.XX.XXXX | a) 05.12.2019 Gerhards | ||||
| 52 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Jenne, Helgrid, Ratingen, *XX.XX.XXXX | a) 31.03.2020 Haase | ||||
| 53 | c) die Beratung, Entwicklung, Realisierung und Vermarktung von Informationstechnologie und Durchführung begleitender Fortbildungsmaßnahmen. Daneben werden im Rahmen von Kundenaufträgen Hard- und Software vermarktet. | a) Die Hauptversammlung vom 23.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Hauptversammlung vom 23.07.2020 hat beschlossen, das Genehmigte Kapital I, II und III und dementsprechend § 6 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 der Satzung aufzuheben. Weiterhin wurde beschlossen, das Bedingte Kapital I und II und dementsprechend § 6 Abs. 4 und Abs. 6 der Satzung aufzuheben. Es wurde die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I beschlossen und § 6 Abs. 2 der Satzung neugefasst. b) Die Gesellschaft als übertragener Rechtsträger hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.07.2020 im Wege der Ausgliederung Teile ihres Vermögens (den Geschäftsbereich "intomarkets") als Gesamtheit auf die Seven Principles intomarkets GmbH (künftig intomarkets GmbH) mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 99790) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft als übertragener Rechtsträger hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.07.2020 im Wege der Ausgliederung Teile ihres Vermögens (den Geschäftsbereich "TMT") als Gesamtheit auf die Seven Principles Telco Media Technologies GmbH (künftig: Seven Principles Solutions & Consulting GmbH) mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 99804) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft als übertragener Rechtsträger hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.07.2020 im Wege der Ausgliederung Teile ihres Vermögens (den Geschäftsbereich "Mobility") als Gesamtheit auf die Seven Principles Mobility GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 99811) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 22. Juli 2025 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.885.330,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkakpital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates in bestimmten Fällen über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. | a) 03.09.2020 Stalberg | |||
| 54 | a) 03.09.2020 Stalberg b) Lfd. Nr. 53 Spalte 6 a) von Amts wegen berichtigt. | |||||
| 55 | Prokura erloschen: Sprenger, Henning, Kronsgaard, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Düntzer, Guido, Neuss, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Dr. Philippi, Joachim, Leichlingen, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Gilberg, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Schreml, Bernd, Köln, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Dr. Huber, Annekatrin, Köln, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Moser, Reiner, Gärtringen, *XX.XX.XXXX | a) 18.09.2020 Müller | ||||
| 56 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Ettore-Bugatti-Straße 6 - 14, 51149 Köln | a) 20.11.2020 Breuer | ||||
| 57 | a) Die Hauptversammlung vom 23.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen. | a) 13.07.2022 Dr. Stephan | ||||
| 58 | a) Die Hauptversammlung vom 27.06.2024 hat die Änderung der Satzung in §§ 10 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) Absatz (5) und 14 (Hauptversammlung, Ort, Einberufung und Teilnahme) Absatz (4) beschlossen. | a) 09.07.2024 Dr. Stephan | ||||
| 59 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.06.2025 ist das in der Hauptversammlung vom 18.06.2010 geschaffene genehmigte Kapital I aufgehoben, ein neues Genehmigtes Kapital I geschaffen und § 6 Abs. 2 (Grundkapital, Aktien) der Satzung entsprechend geändert worden. Ferner ist § 14 Abs. 1 (Ort der Hauptversammlung) geändert worden. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 25.06.2027 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.885.330,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates in bestimmten Fällen über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. | a) 17.07.2025 Dr. Stephan | ||||
| 60 | Prokura erloschen: Kämmerer, Marko, Köln, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Hentschel, Vanessa, Köln, *XX.XX.XXXX Lukowitz, Tobias, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 26.03.2026 Widner b) Fall 83 | ||||
| 61 | b) Bestellt als Vorstand: Caumanns, Jörn, Bielefeld, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 14.04.2026 Keßler b) Fall 84 |
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