Sektion Sonneberg des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Sonneberg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 340665
Gericht
Amtsgericht Sonneberg
Letzte Eintragung
21.07.2025
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende sowie der Schatzmeister sind jeweils allein vertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften. die den Verein mit mehr als 6000 € verpflichten, vertreten 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Jugendreferent vertritt allein, jedoch nur bei den ihm nach der Sektionsjugendordnung obliegenden Aufgaben innerhalb des zur Verfügung gestellten Jugendetats und bei Rechtsgeschäften bis zu einer Höhe von 200 €. Bei Rechtsgeschäften des Jugendreferenten innerhalb des ihm nach der Sektionsjugendordnung zur Verfügung gestellten Jugendetats, die den Verein mit mehr als 200 € verpflichten, vertritt der Jugendreferent gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ingrid Rempel
Sonneberg
Vorstand
Sven Anders
Sonneberg
Vorstand
Volker Kiesewetter
Sonneberg
Vorstand
Friederike Schindhelm
Sonneberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.06.2000 (nach Sitzrückverlegung nach Sonneberg). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2018 hat die Änderung der §§ 13 (Abteilung, Gruppen), 15 (Vorstand), 16 (Vertretung) und 18 (Geschäftsordnung) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.