Handelsregister · VR 340665

Chronologischer Auszug

Sektion Sonneberg des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V. · Amtsgericht Sonneberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sektion Sonneberg des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V.

b)
Sonneberg
a)
Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der
Schatzmeister sind je allein vertretungsberechtigt. Bei
Rechtsgeschäften mit einem Vermögenswert von über
6000 € ist die Mitwirkung eines weiteren
einzelvertetungsberechtigten Vorstandsmitglieds
erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Geyer, Günter, Sonneberg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Rempel, Henry, Sonneberg, *XX.XX.XXXX
Schatzmeisterin:
Rempel, Ingrid, Sonneberg, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Anders, Sven, Sonneberg, *XX.XX.XXXX
Vertreter der Sektionsjugend:
Volkmar, Marc, Sonneberg, *XX.XX.XXXX
1. Beisitzer:
Kiesewetter, Volker, Sonneberg, *XX.XX.XXXX
2. Beisitzer:
Triebel, Wolfgang, Sonneberg, *XX.XX.XXXX
3. Beisitzer:
Heron, Uwe, Bad Liebenstein, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Sektion wurde 1890 gegründet; Datum der Satzungserrichtung ist unbekannt. Mit
Beschluss vom 23.05.1956 wurde der Sitz nach Coburg verlegt. Mit Beschluss vom
25.06.1999 wurde der Sitz nach Sonneberg zurück verlegt. Die Satzung wurde zuletzt mit
Beschluss vom 20.06.2003 neugefasst und diese zuletzt mit Bechluss vom 13.03.2009
geändert.
a)
01.10.2015
Guggemos

b)
Tag der ersten Eintragung:
22.06.2000 (nach
Sitzrückverlegung nach
Sonneberg).
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
Jedes Vorstandsmitglied ist bei Rechtsgeschäften bis zu
6000 € allein vertretungsberechtigt. Bei
Rechtsgeschäften, durch die die Sektion mit mehr als
6000 € verpflichtet wird, vertreten 2 Vorstandsmitglieder
gemeinsam.

b)
Ausgeschieden:
3. Beisitzer:
Heron, Uwe, Bad Liebenstein, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Beisitzer:
Triebel, Wolfgang, Sonneberg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
1. Beisitzer:
Kiesewetter, Volker, Sonneberg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vertreter der Sektionsjugend:
Volkmar, Marc, Sonneberg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schriftführer:
Anders, Sven, Sonneberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
01.10.2015
Guggemos
3a)
Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende sowie der
Schatzmeister sind jeweils allein vertretungsberechtigt.
Bei Rechtsgeschäften. die den Verein mit mehr als 6000
€ verpflichten, vertreten 2 Vorstandsmitglieder
gemeinsam. Der Jugendreferent vertritt allein, jedoch nur
bei den ihm nach der Sektionsjugendordnung
obliegenden Aufgaben innerhalb des zur Verfügung
gestellten Jugendetats und bei Rechtsgeschäften bis zu
einer Höhe von 200 €. Bei Rechtsgeschäften des
Jugendreferenten innerhalb des ihm nach der
Sektionsjugendordnung zur Verfügung gestellten
Jugendetats, die den Verein mit mehr als 200 €
verpflichten, vertritt der Jugendreferent gemeinsam mit
einem anderen Vorstandsmitglied.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2018 hat die Änderung der §§ 13 (Abteilung,
Gruppen), 15 (Vorstand), 16 (Vertretung) und 18 (Geschäftsordnung) der Satzung
beschlossen.
a)
10.04.2019
Guggemos
4b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Geyer, Günter, Sonneberg, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
1. Vorsitzender:
Anders, Sven, Sonneberg, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Jugendreferent:
Hausdörfer, Aniela, Erfurt, *XX.XX.XXXX
a)
13.07.2022
Adelbert

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.