Die Erbringung von sicherheitstechnischen Dienstleistungen in der Telekommunikations- und Informationstechnologie, insbesondere Beratung und Systemlösungen für die Informationssicherheit, sowie die Herstellung und der Verkauf von sicherheitstechnischen Produkten und Anlagen und damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kai Martius
Dorfhain
Prokurist(in)
Sieglinde Mesch
München
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Fabian Kraut
Bonn
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
David Musketa
Dresden
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Torsten Henn
Bonn
Prokurist(in)
Svenja Reinhardt
Pliening
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Jessica Nospers
Pulheim
Prokurist(in)
Karsten Leseberg
Duisburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstandsvorsitzende(r)
Marc-Julian Siewert
Oberhof/Kreuth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitglieder zur Einzelvertretung ermächtigen und sie berechtigen, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Früher Amtsgericht Essen HRB 11680.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.02.2001.
Eintragung lfd. Nr. 8 Spalte 6 a) bzgl. § 18 (Einberufung der Hauptversammlung) berichtigend eingetragen.
Eintragung lfd. Nr. 34 Sp. 6b) von Amts wegen berichtigt.
Fall 63
Fall 64
Satzung
entstanden durch formwechselnde Umwandlung gemäß §§ 190 ff UmwG der SecuNet Security Networks GmbH, Essen.
Satzung vom 23. Oktober 1998,
mehrfach, zuletzt geändert gemäß Beschluss des Aufsichtsrats vom 10. Dezember 1999.
Die Hauptversammlung hat am 29. Mai 2001 beschlossen,
die Satzung
in § 17 (Vergütung des Aufsichtsrats) durch Einfügen von Abs. 4 zu ergänzen
und in § 19 (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung) zu ändern.
Die Hauptversammlung hat am 4. Juni 2003 beschlossen, die Satzung in §§ 3 (Bekanntmachungen), 9 Abs. 4 (Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrates), 10 Abs. 4 (Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates), 14 (Einberufung des Aufsichtsrates), 15 Abs. 6 (Beschlussfassungen des Aufsichtsrates), 16 (Niederschriften des Aufsichtsrates), 18 Abs. 1 (Einberufung der Hauptversammlung), 19 (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung), 20 (Stimmrecht in der Hauptversammlung) und 23 (Jahresabschluss und Lagebericht, Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats) zu ändern.
Die Hauptversammlung hat am 09. Juni 2005 beschlossen, die Satzung in §§ 18 (Einberufung der Hauptversammlung), 19 (Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammlung) und 21 (Vorsitz in der Hauptversammlung) zu ändern.
Die Hauptversammlung hat am 24.05.2007 beschlossen, die Satzung in § 3 (Bekanntmachungen und Informationen) zu ändern.
Die Hauptversammlung hat am 25.08.2010 beschlossen, die Satzung in §§ 19 (Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammlung) und 20 Abs. 2 (Stimmrecht in der Hauptversammlung) zu ändern.
Der Aufsichtsrat hat am 13.03.2013 beschlossen, die Satzung in § 3 (Bekanntmachung und Information) zu ändern.
Die Hauptversammlung hat am 14.05.2014 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens, sowie die Satzung in §§ 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens), 8 Absatz 3 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte), 9 Absatz 3 Satz 3 (Bestellung von Nachfolgern für vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder), 10 Absatz 2 (Vereinheitlichung der Bestimmungen über zustimmungsbedürftige Geschäfte), 11 Absatz 2 (Vereinheitlichung der Bestimmungen über zustimmungsbedürftige Geschäfte), 14 Absatz 4 (Einberufungen des Aufsichtsrates), 15 Absatz 5 Satz 3 (Formalien für die schriftliche Stimmabgabe bei Beschlussfassungen des Aufsichtsrates) sowie Absatz 6 (Formalien für Beschlussfassungen des Aufsichtsrates), 16 (Niederschriften des Aufsichtsrates), 17 (Vergütung des Aufsichtsrates), 18 Absatz 1 Satz 2 (Einberufung der Hauptversammlung), 23 Absatz 4 (Zugänglichmachung von Abschlussunterlagen) zu ändern.
Durch Urteil des Landgerichts Dortmund vom 12.03.2015, 18 O 48/14 wurden die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 14.05.2014 zu den §§ 15 (Beschlussfassungen des Aufsichtsrates), 16 (Niederschriften des Aufsichtsrates), 23 (Jahresabschluß und Lagebericht, Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates) für nichtig erklärt.
Der Hauptversammlung hat am 13.05.2015 beschlossen, die Satzung in §§ 15 (Beschlussfassungen des Aufsichtsrates), 16 (Niederschriften des Aufsichtsrates), und 23 (Jahresabschluß und Lagebericht, Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates) zu ändern.
Die Hauptversammlung vom 15.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrats), 12 ( Vorsitzender des Aufsichtsrates und sein Stellvertreter), 17 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 08.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 08.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.05.2021 hat die Änderung der Satzung in §§ 17 (Vergügung des Aufsichtsrats) und 19 (Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung hat am 31.05.2023 beschlossen, die Satzung in §§ 18 (Einberufung der Hauptversammlung) und 19 (Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammlung) zu ändern.
Die Hauptversammlung vom 23.05.2024 hat die Änderung der Satzung in §§ 17 (Vergütung des Aufsichtsrates) und 19 (Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die SECARTIS AG, Grasbrunn, (AG München HRB 130976) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28. Juli 2004 und des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
Die secunet Service GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 28668) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
Die secunet Service GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 28668) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.