Handelsregister · HRB 29277

Chronologischer Auszug

Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH · Amtsgericht Augsburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Birol Utku GmbH

b)
Oettingen i.Bay.
Geschäftsanschrift:
Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen
i.Bay.

c)
Maschinenbau
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Utku, Birol, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2014.
a)
05.01.2015
Hübler
2a)
Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2015 hat die
Änderung des § 1 Abs.1 (Firma) der Satzung beschlossen.
a)
20.01.2015
Hübler
3b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Utku, Birol, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Geschäftsführer:
Pfeiffer, Carlo, Hamburg, *XX.XX.XXXX
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Nördlingen vom 05.02.2020 (Az. IN 7/20) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Durch
Beschluss des Amtsgerichts Nördlingen vom 11.02.2020 (Az.
IN 7/20) wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung durch ein
allgemeines Verfügungsverbot erweitert.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Nördlingen vom 01.03.2020 (Az. IN 7/20) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
09.03.2020
Eikelmann

b)
Allgemeine
Vertretungsregelung und
besondere
Vertretungsbefugnis des
Vertretungsberechtigten
von Amts wegen gemäß
§ 384 Abs. 2 FamFG als
unrichtig
gekennzeichnet.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.