HRB 29277

Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Oettingen i.Bay.

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Registerdaten

Sitz
Oettingen i.Bay.
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Birol Utku GmbH Oettingen i.Bay.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 7/20 · Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 7/20
Wirksam am
08.09.2022
Registerbezug
Augsburg, HRB 29277
IN 7/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH, Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen, vertreten durch den Geschäftsführer Pfeiffer Carlo, geboren am XX.XX.XXXX, Hallerstraße 1d / Stw/App: 2, 20146 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 29277
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 23.08.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 68 + 69 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.10.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 07.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 7/20 · Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 7/20
Wirksam am
05.03.2021
Registerbezug
Augsburg, HRB 29277
IN 7/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH, Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen,
vertreten durch den Geschäftsführer Pfeiffer Carlo, geboren am XX.XX.XXXX,
Hallerstraße 1d, 20146 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 29277
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 09.02.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 61 - 66 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.04.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 04.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 7/20 · Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 7/20
Wirksam am
30.09.2020
Registerbezug
Augsburg, HRB 29277
IN 7/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH, Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen,
vertreten durch den Geschäftsführer Pfeiffer Carlo, geboren am XX.XX.XXXX,
Hallerstraße 1d, 20146 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 29277
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Stemshorn, Beim Glaspalast 1, 86153
Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von
BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 10.06.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 80.213,84 EUR
auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 55
%.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 10.06.2020 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 55 % gerechtfertigt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte im vorliegenden Verfahren folgende,
über die Tätigkeiten in einem gewöhnlichen Insolvenzverfahren hinausgehende
Aufgaben zu erfüllen:
- obstruktiver Schuldner
- schwierige Informationsbeschaffung
- fehlende Buchhaltung
- aufwändige Arbeitnehmerangelegenheiten
- fehlende Personalbuchhaltung

Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen
Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz
2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 29.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 7/20 · Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 7/20
Wirksam am
08.09.2020
Registerbezug
Augsburg, HRB 29277
IN 7/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH, Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen,
vertreten durch den Geschäftsführer Pfeiffer Carlo, geboren am XX.XX.XXXX,
Hallerstraße 1d, 20146 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 29277
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 25.08.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 52 - 60 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.10.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 07.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 7/20 · Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 7/20
Wirksam am
17.06.2020
Registerbezug
Augsburg, HRB 29277
IN 7/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH, Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen,
vertreten durch den Geschäftsführer Pfeiffer Carlo, geboren am XX.XX.XXXX,
Hallerstraße 1d, 20146 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 29277
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 10.06.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 17.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 7/20 · Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 7/20
Wirksam am
20.05.2020
Registerbezug
Augsburg, HRB 29277
IN 7/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH, Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen,
vertreten durch den Geschäftsführer Pfeiffer Carlo, geboren am XX.XX.XXXX,
Hallerstraße 1d, 20146 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 29277
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 10.05.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 47 - 51 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.06.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 20.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 7/20 · Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 7/20
Wirksam am
08.05.2020
Registerbezug
Augsburg, HRB 29277
IN 7/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH, Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen,
vertreten durch den Geschäftsführer Pfeiffer Carlo, geboren am XX.XX.XXXX,
Hallerstraße 1d, 20146 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 29277
- Schuldnerin -

Von Amts wegen wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Wahl
eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die
Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der
Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen,
ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Der mit Beschluss vom 01.03.2020 auf Mittwoch, 20.05.2020, 10.30 Uhr,
Sitzungssaal F 152, 1. OG, Tändelmarkt 5, Amtsgericht Nördlingen, anberaumte
mündliche Berichts- sowie der gleichzeitig anberaumte mündliche Prüfungstermin
wird abgesetzt. Beide Termine finden am Mittwoch, 20.05.2020, im schriftlichen
Verfahren statt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.05.2020 Einwendungen
gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser
Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkten schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Sämtliche weiteren Beschlusspunkte des Beschlusses des Amtsgerichts Nördlingen
vom 01.03.2020 bestehen unverändert fort.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Nördlingen, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 08.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 29277 HRB 29277: Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH, Oettingen i.Bay., Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen i.Bay.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Utku, Birol, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsf…
HRB 29277: Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH, Oettingen i.Bay., Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen i.Bay.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Utku, Birol, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Pfeiffer, Carlo, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nördlingen vom 01.03.2020 (Az. IN 7/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 7/20 · Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 7/20
Wirksam am
02.03.2020
Registerbezug
Augsburg, HRB 29277
IN 7/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Sparkasse Donauwörth, vertreten durch d. Vorstand, Reichsstraße 31/33, 86609
Donauwörth
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Utku
Birol, Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 29277
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Produktentwicklung, Produktion und Vertrieb von Geräten
(Förder-, Schneide- und Lagertechnik, Freizeitanlagen)

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2020 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Georg Stemshorn
Beim Glaspalast 1, 86153 Augsburg
Telefon: +49(821)99980680
Telefax: +49(821)99980689
Email: augsburg@pluta.net
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.04.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 20.05.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal F 152, 1. OG, Tändelmarkt 5, Amtsgericht Nördlingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 20.05.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal F 152, 1. OG, Tändelmarkt 5, Amtsgericht Nördlingen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu
hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort
anzulegen ist.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 10.01.2020 beim Insolvenzgericht Nördlingen eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 02.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 7/20 · Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 7/20
Wirksam am
11.02.2020
Registerbezug
Augsburg, HRB 29277
IN 7/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Sparkasse Donauwörth, vertreten durch d. Vorstand, Reichsstraße 31/33, 86609
Donauwörth
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Utku
Birol, Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 29277
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)wird der Beschluss vom05.02.2020 wie folgt erweitert:
Der Schuldnerin bzw. dem gesetzlichen Vertreter der Schuldnerin wird am
11.02.2020 um 15:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2
S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird der Schuldnerin bzw. dem gesetzlichen
Vertreter der Schuldnerin allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu
verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten.
Durch die Anordnung des allgemeinen Verfügungsverbotes geht die Verwaltungs-
und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter über.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 11.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 7/20 · Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 7/20
Wirksam am
05.02.2020
Registerbezug
Augsburg, HRB 29277
Az.: IN 7/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Sparkasse Donauwörth, vertreten durch d. Vorstand, Reichsstraße 31/33, 86609
Donauwörth
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Utku
Birol, Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 29277
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 05.02.2020 um 12:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Georg Stemshorn,
Beim Glaspalast 1, 86153 Augsburg, Telefon: +49(821)99980680, Telefax: +49(821)
99980689, Email: augsburg@pluta.net.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 05.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 29277 HRB 29277:Birol Utku GmbH, Oettingen i.Bay., Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen i.Bay..Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2015 hat die Änderung des § 1 Abs.1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Fi…
HRB 29277:Birol Utku GmbH, Oettingen i.Bay., Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen i.Bay..Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2015 hat die Änderung des § 1 Abs.1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Schwab Förder- und Lagertechnik GmbH.
Neueintragungen
HRB 29277 HRB 29277:Birol Utku GmbH, Oettingen i.Bay., Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen i.Bay..Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2014. Gegenstand des Unternehmens: Maschinenba…
HRB 29277:Birol Utku GmbH, Oettingen i.Bay., Georg-Schwab-Straße 6, 86732 Oettingen i.Bay..Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2014. Gegenstand des Unternehmens: Maschinenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Utku, Birol, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.