Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsvollmacht der Vorstandschaft beträgt im höchsten Falle 5.000,00 EUR darüber hinausgehende Beträge bedürfen in jedem Falle der Zustimmung der Hauptversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Spitzer
Hockenheim
Vorstand
Thorsten Kraft
Hockenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.02.1959 in Neufassung vom 25.01.1992 mit Änderung vom 21.03.1992.
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), § 4 (Mitgliedschaft), § 8 (Aufnahmegebühren, Beiträge, Arbeitsstunden) und § 10 (Leitung und Verwaltung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 20.04.1959
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 87-93
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.