Handelsregister · VR 420068

Chronologischer Auszug

Schützenverein Hockenheim 1923 e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kleinkaliber Schützenverein 1923 Hockenheim e.V.

b)
Hockenheim
a)
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den
Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsvollmacht der Vorstandschaft beträgt im
höchsten Falle 10.000,00 DM, darüber hinausgehende
Beträge bedürfen in jedem Falle der Zustimmung der
Hauptversammlung.

b)
1. Vorsitzender:
Krohmer, Werner, Leimen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Rohr, Marco, Hockenheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 12.02.1959 in Neufassung vom 25.01.1992 mit Änderung vom 21.03.1992.
a)
02.09.2014
Porazan

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
02.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
20.04.1959
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Krohmer, Werner, Leimen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Spitzer, Stefan, Hockenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Rohr, Marco, Hockenheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
2. Vorsitzender:
Oehler, Jochen, Hockenheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
2. Vorsitzender:
Barcziewski, Hans-Jürgen, Hockenheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Kaminski, Karlheinz, Hockenheim, *XX.XX.XXXX
a)
05.05.2021
Vatter
3a)
Name geändert; nun:
Schützenverein Hockenheim 1923 e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den
Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist
alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsvollmacht der
Vorstandschaft beträgt im höchsten Falle 5.000,00 EUR
darüber hinausgehende Beträge bedürfen in jedem Falle
der Zustimmung der Hauptversammlung.
b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Kaminski, Karlheinz, Hockenheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz des Vereins), § 4 (Mitgliedschaft), § 8 (Aufnahmegebühren, Beiträge,
Arbeitsstunden) und § 10 (Leitung und Verwaltung) beschlossen.
a)
13.04.2023
Vatter

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 87-93
4b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Kraft, Thorsten, Hockenheim, *XX.XX.XXXX
a)
28.04.2023
Vatter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.