Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte), sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000 Euro jährlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist auch erforderlich für den Kauf und Verkauf von Gegenständen, Rechten und Werten aller Art, soweit deren Wert den Betrag von 10.000 Euro jährlich übersteigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marianne Mennig
Helmstadt
Vorstand
Stefan Baunach
Helmstadt
Vorstand
Sonja Höcher
Helmstadt
Vorstand
Oliver Hochholzer
Helmstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.05.1929 zuletzt geändert am 23.02.1985
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 10 (Vorstand).
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2011 hat die Änderung des § 10 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 hat die Änderung der §§ 4 (Austritt der Mitglieder) und 11 (Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes) der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 115 Hb.
Beschluss: Bl. 14 (SB) Satzung: Bl. 18 (SB)
Beschluss: Bl.32 i.V.m. Bl. 33 (SB)
Beschluss Bl. 48 SB; Satzung Bl. 49 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.