Handelsregister · VR 541

Chronologischer Auszug

Schützengesellschaft Helmstadt 1904 e.V. · Amtsgericht Würzburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützengesellschaft Helmstadt 1904 e.V.

b)
Helmstadt
a)
Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein alleine; von den
übrigen Vorstandsmitgliedern vertreten jeweils zwei
gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit
Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs.
2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über
Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte), sowie
außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
1.000,- DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich ist. Die Zustimmung der
Mitgliederversammlung ist auch erforderlich für den
Kauf und Verkauf von Gegenständen, Rechten und
Werten aller Art, soweit deren Wert den Betrag von
1.000,-- DM übersteigt.

b)
2. Vorsitzender:
Fiederling, Manfred, Agrartechniker, Helmstadt
1. Vorsitzende:
Mennig, Marianne, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Fersch, Fritz, Schlossermeister, Helmstadt
Kassier:
Baunach, Vinzenz, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 19.05.1929 zuletzt geändert am 23.02.1985
a)
08.04.2003
Sauer

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 115 Hb.
2b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Fiederling, Manfred, Agrartechniker, Helmstadt
Ausgeschieden:
Schriftführer:
Fersch, Fritz, Schlossermeister, Helmstadt
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Baunach, Isodor, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schriftführer:
Schlagmüller, Otto, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
18.08.2005
Sauer
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB),
daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstücksgleiche Rechte), sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredits von mehr als 3..000,-Euro
jährlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich ist. Die Zustimmung der
Mitgliederversammlung ist auch erforderlich für den
Kauf und Verkauf von Gegenständen, Rechten und
Werten aller Art, soweit deren Wert den Betrag von
3.000,-- Euro jährlich übersteigt.

b)
geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Baunach, Isidor, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
geändert, nun:
2. Vorsitzende:
Mennig, Marianne, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde geändert: § 10 (Vorstand).
a)
23.04.2008
Hopp
b)
Beschluss: Bl. 14 (SB)
Satzung: Bl. 18 (SB)
4b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Baunach, Isidor, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Bauer, Elmar, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
3. Vorsitzender:
Bügenburg, Roger, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2011 hat die Änderung des § 10 (Der Vorstand) der
Satzung beschlossen.
a)
10.08.2011
Hopp

b)
Beschluss: Bl.32 i.V.m. Bl. 33
(SB)
5b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Bauer, Elmar, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
3. Vorsitzender:
Bügenburg, Roger, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Baunach, Stefan, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
29.11.2018
Klingert
6a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2
BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und
zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstücksgleiche Rechte), sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000 Euro
jährlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich ist. Die Zustimmung der
Mitgliederversammlung ist auch erforderlich für den
Kauf und Verkauf von Gegenständen, Rechten und
Werten aller Art, soweit deren Wert den Betrag von
10.000 Euro jährlich übersteigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 hat die Änderung der §§ 4 (Austritt der
Mitglieder) und 11 (Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes) der Satzung
beschlossen.
a)
08.05.2019
Klingert

b)
Beschluss Bl. 48 SB;
Satzung Bl. 49 SB.
7b)
Ausgeschieden:
Kassier:
Baunach, Vinzenz, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schriftführer:
Schlagmüller, Otto, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Kassier:
Höcher, Sonja, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schriftführer:
Hochholzer, Oliver, Helmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
27.06.2023
Kunzelmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.