Handelsregister · VR 541
Chronologischer Auszug
Schützengesellschaft Helmstadt 1904 e.V. · Amtsgericht Würzburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schützengesellschaft Helmstadt 1904 e.V. b) Helmstadt | a) Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein alleine; von den übrigen Vorstandsmitgliedern vertreten jeweils zwei gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte), sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,- DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist auch erforderlich für den Kauf und Verkauf von Gegenständen, Rechten und Werten aller Art, soweit deren Wert den Betrag von 1.000,-- DM übersteigt. b) 2. Vorsitzender: Fiederling, Manfred, Agrartechniker, Helmstadt 1. Vorsitzende: Mennig, Marianne, Helmstadt, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Fersch, Fritz, Schlossermeister, Helmstadt Kassier: Baunach, Vinzenz, Helmstadt, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 19.05.1929 zuletzt geändert am 23.02.1985 | a) 08.04.2003 Sauer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 115 Hb. |
| 2 | b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Fiederling, Manfred, Agrartechniker, Helmstadt Ausgeschieden: Schriftführer: Fersch, Fritz, Schlossermeister, Helmstadt Gewählt: 2. Vorsitzender: Baunach, Isodor, Helmstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt: Schriftführer: Schlagmüller, Otto, Helmstadt, *XX.XX.XXXX | a) 18.08.2005 Sauer | ||
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte), sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 3..000,-Euro jährlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist auch erforderlich für den Kauf und Verkauf von Gegenständen, Rechten und Werten aller Art, soweit deren Wert den Betrag von 3.000,-- Euro jährlich übersteigt. b) geändert, nun: 1. Vorsitzender: Baunach, Isidor, Helmstadt, *XX.XX.XXXX geändert, nun: 2. Vorsitzende: Mennig, Marianne, Helmstadt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 10 (Vorstand). | a) 23.04.2008 Hopp b) Beschluss: Bl. 14 (SB) Satzung: Bl. 18 (SB) | |
| 4 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Baunach, Isidor, Helmstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Vorsitzender: Bauer, Elmar, Helmstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt: 3. Vorsitzender: Bügenburg, Roger, Helmstadt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2011 hat die Änderung des § 10 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 10.08.2011 Hopp b) Beschluss: Bl.32 i.V.m. Bl. 33 (SB) | |
| 5 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Bauer, Elmar, Helmstadt, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 3. Vorsitzender: Bügenburg, Roger, Helmstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Vorsitzender: Baunach, Stefan, Helmstadt, *XX.XX.XXXX | a) 29.11.2018 Klingert | ||
| 6 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte), sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000 Euro jährlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist auch erforderlich für den Kauf und Verkauf von Gegenständen, Rechten und Werten aller Art, soweit deren Wert den Betrag von 10.000 Euro jährlich übersteigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 hat die Änderung der §§ 4 (Austritt der Mitglieder) und 11 (Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes) der Satzung beschlossen. | a) 08.05.2019 Klingert b) Beschluss Bl. 48 SB; Satzung Bl. 49 SB. | |
| 7 | b) Ausgeschieden: Kassier: Baunach, Vinzenz, Helmstadt, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Schriftführer: Schlagmüller, Otto, Helmstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt: Kassier: Höcher, Sonja, Helmstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt: Schriftführer: Hochholzer, Oliver, Helmstadt, *XX.XX.XXXX | a) 27.06.2023 Kunzelmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.