Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht der beiden Vorsitzenden wird insofern beschränkt, als zu Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 500,00 Euro für den einzelnen Fall verpflichten, die Genehmigung des Gesamtvorstandes einzuholen ist. Verträge und Vereinbarungen jeglicher Art gegenüber Dritten bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Bei größeren Bauvorhaben oder Anschaffungen ist der Vorstand verpflichtet, dies der Mitgliederversammlung vorzulegen und genehmigen zu lassen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bruno Winkler
Heidelberg
Vorstand
Klaus Hofmann
Walldorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung am 08.10.1949 neu angenommen, mit Neufassung vom 11.05.1979
Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Zweck), § 3 (Vorstand Zusammensetzung), § 11 (Austritt), § 13 (Wahl des Vostands),§ 14 (Befugnisse des Vorstands), § 15 (Mitgliederversammlung), § 16 (Änderung der Satzung) und § 18 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Zweck), § 14 (Befugnisse des Vorstands) und § 18 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 20.04.1950
Satzung: Sonderband 1 Bl. 4
Satzung: Sonderband 1 Bl. 15-16
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