Handelsregister · VR 330091

Chronologischer Auszug

Schützen-Gesellschaft Rohrbach 1924 e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützengesellschaft Rohrbach 1924 e.V.

b)
Heidelberg
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln.
Die Vertretungsmacht der beiden Vorsitzenden wird
insofern beschränkt, als zu Rechtshandlungen, die den
Verein zu Leistungen von mehr als 500,00 DM für den
einzelnen Fall verpflichten, die Genehmigung des
Gesamtvorstandes einzuholen ist. Verträge und
Vereinbarungen jeglicher Art gegenüber Dritten bedürfen
der Zustimmung des Vorstandes. Bei größeren
Bauvorhaben oder Anschaffungen ist der Vorstand
verpflichtet, dies der Mitgliederversammlung vorzulegen
und genehmigen zu lassen.

b)
2. Vorsitzender:
Winkler, Bruno, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Mohr, Harry, Geschäftsführer, Leimen
a)
Verein
Satzung am 08.10.1949 neu angenommen, mit Neufassung vom 11.05.1979
a)
12.02.2014
Trunner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
12.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
20.04.1950
2a)
Name geändert; nun:
Schützen-Gesellschaft Rohrbach 1924 e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln.
Die Vertretungsmacht der beiden Vorsitzenden wird
insofern beschränkt, als zu Rechtshandlungen, die den
Verein zu Leistungen von mehr als 255,00 Euro für den
einzelnen Fall verpflichten, die Genehmigung des
Gesamtvorstandes einzuholen ist. Verträge und
Vereinbarungen jeglicher Art gegenüber Dritten bedürfen
der Zustimmung des Vorstandes. Bei größeren
Bauvorhaben oder Anschaffungen ist der Vorstand
verpflichtet, dies der Mitgliederversammlung vorzulegen
und genehmigen zu lassen.

b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
1. Vorsitzender:
Mohr, Harry, Leimen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Zweck), § 3 (Vorstand Zusammensetzung), § 11 (Austritt), § 13 (Wahl des Vostands),§
14 (Befugnisse des Vorstands), § 15 (Mitgliederversammlung), § 16 (Änderung der
Satzung) und § 18 (Auflösung) beschlossen.
a)
18.04.2018
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 4
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln.
Die Vertretungsmacht der beiden Vorsitzenden wird
insofern beschränkt, als zu Rechtshandlungen, die den
Verein zu Leistungen von mehr als 500,00 Euro für den
einzelnen Fall verpflichten, die Genehmigung des
Gesamtvorstandes einzuholen ist. Verträge und
Vereinbarungen jeglicher Art gegenüber Dritten bedürfen
der Zustimmung des Vorstandes. Bei größeren
Bauvorhaben oder Anschaffungen ist der Vorstand
verpflichtet, dies der Mitgliederversammlung vorzulegen
und genehmigen zu lassen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Zweck), § 14 (Befugnisse des Vorstands) und § 18 (Auflösung) beschlossen.
a)
04.05.2020
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 15-16
4b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
1. Vorsitzender:
Winkler, Bruno, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert bei
2. Vorsitzender:
Mohr, Harry, Leimen, *XX.XX.XXXX
a)
31.03.2023
Lamadé

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.