Handelsregister · VR 330091
Chronologischer Auszug
Schützen-Gesellschaft Rohrbach 1924 e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schützengesellschaft Rohrbach 1924 e.V. b) Heidelberg | a) Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht der beiden Vorsitzenden wird insofern beschränkt, als zu Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 500,00 DM für den einzelnen Fall verpflichten, die Genehmigung des Gesamtvorstandes einzuholen ist. Verträge und Vereinbarungen jeglicher Art gegenüber Dritten bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Bei größeren Bauvorhaben oder Anschaffungen ist der Vorstand verpflichtet, dies der Mitgliederversammlung vorzulegen und genehmigen zu lassen. b) 2. Vorsitzender: Winkler, Bruno, Heidelberg, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Mohr, Harry, Geschäftsführer, Leimen | a) Verein Satzung am 08.10.1949 neu angenommen, mit Neufassung vom 11.05.1979 | a) 12.02.2014 Trunner b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 20.04.1950 |
| 2 | a) Name geändert; nun: Schützen-Gesellschaft Rohrbach 1924 e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht der beiden Vorsitzenden wird insofern beschränkt, als zu Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 255,00 Euro für den einzelnen Fall verpflichten, die Genehmigung des Gesamtvorstandes einzuholen ist. Verträge und Vereinbarungen jeglicher Art gegenüber Dritten bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Bei größeren Bauvorhaben oder Anschaffungen ist der Vorstand verpflichtet, dies der Mitgliederversammlung vorzulegen und genehmigen zu lassen. b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei 1. Vorsitzender: Mohr, Harry, Leimen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Zweck), § 3 (Vorstand Zusammensetzung), § 11 (Austritt), § 13 (Wahl des Vostands),§ 14 (Befugnisse des Vorstands), § 15 (Mitgliederversammlung), § 16 (Änderung der Satzung) und § 18 (Auflösung) beschlossen. | a) 18.04.2018 Lamadé b) Satzung: Sonderband 1 Bl. 4 |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht der beiden Vorsitzenden wird insofern beschränkt, als zu Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 500,00 Euro für den einzelnen Fall verpflichten, die Genehmigung des Gesamtvorstandes einzuholen ist. Verträge und Vereinbarungen jeglicher Art gegenüber Dritten bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Bei größeren Bauvorhaben oder Anschaffungen ist der Vorstand verpflichtet, dies der Mitgliederversammlung vorzulegen und genehmigen zu lassen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Zweck), § 14 (Befugnisse des Vorstands) und § 18 (Auflösung) beschlossen. | a) 04.05.2020 Lamadé b) Satzung: Sonderband 1 Bl. 15-16 | |
| 4 | b) Vertretungsbefugnis geändert bei 1. Vorsitzender: Winkler, Bruno, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert bei 2. Vorsitzender: Mohr, Harry, Leimen, *XX.XX.XXXX | a) 31.03.2023 Lamadé |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.