ist der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen sowie die Kapitalanlage in sonstige Vermögensgegenstände jeder Art zum Zwecke der Renditeerzielung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Georg Issels
Köln
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Hans Peter Neuroth
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.06.1910 Die Hauptversammlung vom 24.08.2005 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Rehau (bisher AG Hof HRB 10) nach Köln beschlossen.
Ferner wurde die Firma und entsprechend der Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 1 geändert.
Die Hauptversammlung vom 22.05.2006 hat die Änderung der Satzung in §§ 18 Abs. 2 (Einberufung der Hauptversammlung) und 19 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) beschlossen.
Der bisherige § 5 der Satzung (genehmigtes Kapital) ist aufgehoben und durch einen neuen § 5 ersetzt.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.05.2006 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrates vom 23.04.2007 am 23.04.2007 eine Kapitalerhöhung um 9.073.166,00 EUR auf Euro 27.219.499,00 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Satzung ist geändert in § 3 (Grundkapital).
Die Hauptversammlung hat am 21.05.2007 beschlossen, ein bedingtes Kapital zu schaffen und die Satzung in § 4 zum Zwecke der Schaffung eines bedingen Kapitals neu zu fassen; § 15 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) ist um einen Absatz 3 ergänzt und in Absatz 1 neu gefaßt.
Die Hauptversammlung vom 26.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 26.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17.05.2010 hat die Neufassung der Satzung in den §§ 18 (Einberufung der Hauptversammlung) und 19 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 26.05.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.720.501,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.10.2012 sind § 3 (Grundkapital) und § 5 (Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 03.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25.06.2013 / 09. und 10.07.2013 ist die Satzung in § 4 (Bedingtes Kapital) geändert. § 4 entfällt.
Die Hauptversammlung vom 19.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 15 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 24.06.2020 hat die Ergänzung der Satzung in § 19 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) um einen neuen Absatz (5) und einen neuen Absatz (6) sowie die Ergänzung in § 20 (Versammlungsleitung) um einen neuen Absatz (4) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 (Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung) sowie in § 15 Abs. 1 und 4 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 03.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) beschlossen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist von EUR 29.940.000,00 um EUR 2.744.372,00 durch Einziehung von Aktien auf EUR 27.195.628,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals ist durchgeführt. § 3 (Grundkapital) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 26.03.2025 neu gefasst.
Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 2. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, jedoch insgesamt höchstens um bis zu EUR 14.970.000.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.