Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt: Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zu sonstigen Geschäften, durch die der Verein im Werte von über 10.000.- DM verpflichtet werden soll. Im Rahmen von Miet-. Pacht- und ähnlichen Nutzungsverhältnissen ist als Wert in diesem Sinne der für die Dauer eines Jahres zuentrichtende bzw. anfallende Zins maßgebend. Ab Geschäften über 6.000.- DM ist Einstimmigkeit des gesamten Vorstandes erforderlich.
Tag der ersten Eintragung: 07.03.1989. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 10 So.
Satzung
Satzung vom 23.02.1988
Sonstige Rechtsverhältnisse
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt: Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zu sonstigen Geschäften, durch die der Verein im Werte von über 10.000.- DM verpflichtet werden soll. Im Rahmen von Miet-. Pacht- und ähnlichen Nutzungsverhältnissen ist als Wert in diesem Sinne der für die Dauer eines Jahres zu entrichtende bzw. anfallende Zins maß gebend. Ab Geschäften über 6.000.- DM ist Einstimmigkeit des gesamten Vorstandes erforderlich.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.