Handelsregister · VR 12678

Registerinformationen

Schauspiel-Ensemble Corona e.V. · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schauspiel-Ensemble Corona e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
München

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 12678
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
12.12.2001
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Gerhard Brecheisen

München

Vorstand

Margit Kreß

München

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt: Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zu sonstigen Geschäften, durch die der Verein im Werte von über 10.000.- DM verpflichtet werden soll. Im Rahmen von Miet-. Pacht- und ähnlichen Nutzungsverhältnissen ist als Wert in diesem Sinne der für die Dauer eines Jahres zuentrichtende bzw. anfallende Zins maßgebend. Ab Geschäften über 6.000.- DM ist Einstimmigkeit des gesamten Vorstandes erforderlich.
  • Tag der ersten Eintragung: 07.03.1989. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 10 So.

Satzung

  • Satzung vom 23.02.1988

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt: Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zu sonstigen Geschäften, durch die der Verein im Werte von über 10.000.- DM verpflichtet werden soll. Im Rahmen von Miet-. Pacht- und ähnlichen Nutzungsverhältnissen ist als Wert in diesem Sinne der für die Dauer eines Jahres zu entrichtende bzw. anfallende Zins maß gebend. Ab Geschäften über 6.000.- DM ist Einstimmigkeit des gesamten Vorstandes erforderlich.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.