Handelsregister · VR 12678
Chronologischer Auszug
Schauspiel-Ensemble Corona e.V. · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schauspiel-Ensemble Corona e.V. b) München | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt: Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zu sonstigen Geschäften, durch die der Verein im Werte von über 10.000.- DM verpflichtet werden soll. Im Rahmen von Miet-. Pacht- und ähnlichen Nutzungsverhältnissen ist als Wert in diesem Sinne der für die Dauer eines Jahres zuentrichtende bzw. anfallende Zins maßgebend. Ab Geschäften über 6.000.- DM ist Einstimmigkeit des gesamten Vorstandes erforderlich. b) Vorstand: Brecheisen, Gerhard, Schauspieler, München Vorstand: Kreß, Margit, Studentin, München | a) Eingetragener Verein Satzung vom 23.02.1988 b) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt: Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zu sonstigen Geschäften, durch die der Verein im Werte von über 10.000.- DM verpflichtet werden soll. Im Rahmen von Miet-. Pacht- und ähnlichen Nutzungsverhältnissen ist als Wert in diesem Sinne der für die Dauer eines Jahres zu entrichtende bzw. anfallende Zins maß gebend. Ab Geschäften über 6.000.- DM ist Einstimmigkeit des gesamten Vorstandes erforderlich. | a) 12.12.2001 Altvater b) Tag der ersten Eintragung: 07.03.1989. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 10 So. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.