Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Kassenführer/in. Je 2 von ihnen, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 200,00 EUR ist ein Vorstandsbeschluss erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Reiner Mundt
Herzogenrath
Vorstand
Georg Montag
Herzogenrath
Vorstand
Karl Hallmann
Herzogenrath
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.02.1989
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Zuständigkeit des Vorstands), § 9 (Mitgliederversammlung) und § 10 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 11 (Verwendung des Vereinsvermögens) sowie § 12 (Inkrafttreten) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.08.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.08.2004.