Handelsregister · VR 2729
Chronologischer Auszug
Schachgesellschaft Kohlscheid 1926 · Amtsgericht Aachen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schachgesellschaft Kohlscheid 1926 b) Herzogenrath-Kohlscheid | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Kassenführer/in. Je 2 von ihnen, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 300,00 DEM ist ein Vorstandsbeschluss erforderlich. b) 1. Vorsitzender: Mundt, Reiner, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Montag, Georg, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX Kassenführer: Hallmann, Karl, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 24.02.1989 | a) 18.08.2004 Wiebe b) Tag der ersten Eintragung: 22.08.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.08.2004. Satzung Bl. 9 - 13. |
| 2 | a) Nach Änderung nunmehr: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Kassenführer/in. Je 2 von ihnen, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 200,00 EUR ist ein Vorstandsbeschluss erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Zuständigkeit des Vorstands), § 9 (Mitgliederversammlung) und § 10 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 05.02.2018 Schlüter b) Beschluss Bl. 47 - 50 d.A. Satzung Bl. 51 - 54 d.A. | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 11 (Verwendung des Vereinsvermögens) sowie § 12 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 25.02.2020 Schlüter b) Beschluss Bl. 65 d.A. Satzung Bl. 66 - 69 d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.