1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und /oder der Wirtschaft der Mitglieder, einschließlich der gesamten Lebensführung ihrer Mitglieder. 2. Die Realisierung des Förderzwecks erfolgt über eine, auf Dauer angelegte, unternehmerische und gemeinschaftliche Zusammenarbeit, auf der Grundlage gemeinschaftlicher Gru ndsätze und Organisationsvorschriften. 3. Das förderwirtschaftliche Ziel charakterisiert sich aus den stetig zu fördernden und optimal aufeinander abzustimmenden allgemeinen wirtschaftlichen Interessen der Gesamtheit der als MitUnternehmer tätigen und weiterer Mitglieder und der besonderen Interessen jedes einzelnen Mitglieds. 4. Durch zusammenlegen und gemeinsamen Einsatz ihres Kapitals, der wechselseitigen Nutzung ihrer individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten, dem Einsatz ihres geistigen Vermögens zum gemeinsamen Nutzen sowie der individuellen Nutzung des gemeinsamen Erfolgs, werden die Voraussetzungen für eine dem Unternehmenszweck dienliche Unternehmenskultur geschaffen. 5. Zur Erfüllung des Förderzwecks schafft und unterhält die Genossenschaft betriebliche Einrichtungen und Ausrüstungen sowie weitere, der unternehmerischen Tätigkeit und der Lebensführung der Mitglieder dienende, materielle und organisatorische Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft hat (Mitgliederzahl nicht mehr als 20) ein Vorstandsmitglied. Dieses vertritt allein. Sind (bei Erhöhung der Mitgliederzahl) mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Vorsitzende ist stets einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sascha Wiesmann
Troisdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.01.2016. Durch Beschluss der Generalversammlung vom 10.05.2016 wurde die Satzung geändert in § 17 (Vertretung), § 30 (Einberufung und Tagesordnung), § 42 (Nachschusspflicht) und § 50 (Bekanntmachungen).
Die Generalversammlung vom 04.06.2018 hat eine Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma und Sitz), 14.1.c) (Pflichten der Mitglieder), 15.1.b) (Die Organe), 18.3.d) (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes - entfällt -), 19.1. und 2. (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), 20.1. und 5. (Zusammensetzung, Geschäftsführung und Dienstverhältnis), 24.4 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates - entfällt -), 26.1. (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), 28.7. (Ausübung der Mitgliedsrechte), 32.1.k) (Gegenstände der Beschlussfassung - entfällt -), 38.2. (Teilnahme der Verbände und Arbeitsnehmervertreter - entfällt -), 39.8. (Geschäftsanteil, Eintrittsgeld, Gebühren und Geschäftsguthaben) und 42.1. und 2. (Nachschusspflicht - wobei Punkt 2. entfällt -) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 15.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) Ziffer 1. und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Ebenfalls geändert wurde der Unternehmensgegenstand und entsprechend die Satzung in § 2 (Unternehmenszweck).
Die Präambel wurde vollständig aus der Satzung gestrichen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.