Handelsregister · GnR 869
Chronologischer Auszug
SAWIMA eG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) SportTreff eG b) Köln c) a) die wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Gemeinschaft auf allen möglichen Ebenen zu fördern, fordern und verändern, b) die Förderung des Sports, c) die Förderung des kooperativen Handelns, d) die Bereitstellung der materiellen Grundlagen und organisatiorischen Voraussetzungen für die Mitglieder, zur Durchführung ihrer unternehmerischen Tätigkeit und e) nach Maßgabe der im jeweiligen Wirtschaftszeitraum verfügbaren Möglichkeiten, die Mitglieder bei der Organisierung ihrer Wirtschaft und Lebensführung durch Dienstleistungen oder in materieller Form zu unterstützen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | Auf 300,00 EUR Haftsumme beschränkte Nachschusspflicht. Durch die Beteiligung mit mehr als einem Geschäftsanteil tritt eine Erhöhung der Haftsumme entsprechend dem Gesamtbetrag der gezeichneten Geschäftsanteile ein. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Vorsitzende ist stets einzelvertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: Schmidt, Hans Jürgen, Köln, *XX.XX.XXXX Vorstand: Sierau, Axel, Köln, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 05.01.2016. Durch Beschluss der Generalversammlung vom 10.05.2016 wurde die Satzung geändert in § 17 (Vertretung), § 30 (Einberufung und Tagesordnung), § 42 (Nachschusspflicht) und § 50 (Bekanntmachungen). | a) 02.06.2016 Müller | |
| 2 | Nach Änderung: Keine Nachschusspflicht | a) Die Genossenschaft hat (Mitgliederzahl nicht mehr als 20) ein Vorstandsmitglied. Dieses vertritt allein. Sind (bei Erhöhung der Mitgliederzahl) mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Vorsitzende ist stets einzelvertretungsberechtigt. b) Nicht mehr Vorstand: Schmidt, Hans Jürgen, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Sierau, Axel, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Wiesmann, Sascha, Troisdorf, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 04.06.2018 hat eine Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma und Sitz), 14.1.c) (Pflichten der Mitglieder), 15.1.b) (Die Organe), 18.3.d) (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes - entfällt -), 19.1. und 2. (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), 20.1. und 5. (Zusammensetzung, Geschäftsführung und Dienstverhältnis), 24.4 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates - entfällt -), 26.1. (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), 28.7. (Ausübung der Mitgliedsrechte), 32.1.k) (Gegenstände der Beschlussfassung - entfällt -), 38.2. (Teilnahme der Verbände und Arbeitsnehmervertreter - entfällt -), 39.8. (Geschäftsanteil, Eintrittsgeld, Gebühren und Geschäftsguthaben) und 42.1. und 2. (Nachschusspflicht - wobei Punkt 2. entfällt -) beschlossen. | a) 01.04.2019 Wulff | ||
| 3 | a) SAWIMA eG c) 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und /oder der Wirtschaft der Mitglieder, einschließlich der gesamten Lebensführung ihrer Mitglieder. 2. Die Realisierung des Förderzwecks erfolgt über eine, auf Dauer angelegte, unternehmerische und gemeinschaftliche Zusammenarbeit, auf der Grundlage gemeinschaftlicher Gru ndsätze und Organisationsvorschriften. 3. Das förderwirtschaftliche Ziel charakterisiert sich aus den stetig zu fördernden und optimal aufeinander abzustimmenden allgemeinen wirtschaftlichen Interessen der Gesamtheit der als MitUnternehmer tätigen und weiterer Mitglieder und der besonderen Interessen jedes einzelnen Mitglieds. 4. Durch zusammenlegen und gemeinsamen Einsatz ihres Kapitals, der wechselseitigen Nutzung ihrer individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten, dem Einsatz ihres geistigen Vermögens zum gemeinsamen Nutzen sowie der individuellen Nutzung des gemeinsamen Erfolgs, werden die Voraussetzungen für eine dem Unternehmenszweck dienliche Unternehmenskultur geschaffen. 5. Zur Erfüllung des Förderzwecks schafft und unterhält die Genossenschaft betriebliche Einrichtungen und Ausrüstungen sowie weitere, der unternehmerischen Tätigkeit und der Lebensführung der Mitglieder dienende, materielle und organisatorische Voraussetzungen. | a) Die Generalversammlung vom 15.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) Ziffer 1. und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ebenfalls geändert wurde der Unternehmensgegenstand und entsprechend die Satzung in § 2 (Unternehmenszweck). Die Präambel wurde vollständig aus der Satzung gestrichen. | a) 24.10.2022 Keßler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.