Handelsregister · HRB 5147
Chronologischer Auszug
SAM Sonderabfall-Management - Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) SAM Sonderabfall-Management - Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH b) Mainz c) Die Koordination der Sonderabfallentsorgung in Rheinland-Pfalz im Auftrag der Landesregierung Rheinland- Pfalz und die sich daraus ergebenden Aufgaben, wie insbesondere die Entwicklung von Sonderabfallvermeidungsund verwertungsstrategien, die Steuerung der Abfallströme durch Beauftragung der Gesellschaft mit dem Entsorgungs/Verwertungsnachweis- und Begleitscheinverfahren, die Mithilfe bei der landesweiten Suche nach Standorten für Entsorgungseinrichtungen und der Errichtung solcher Einrichtungen wie allen sonstigen geeigneten Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Sonderabfällen. Außerdem kann die Gesellschaft Träger der Altlastensanierung im Sinne des § 29 des Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetzes Rheinland-Pfalz werden. In diesem Falle hat die Gesellschaft ein Sondervermögen zu bilden, dem alle diesen Bereich betreffenden zweckgebundenen Einnahmen zuzuweisen und aus dem die die Altlastensanierung betreffenden Aufwendungen zu bestreiten sind. Das alIgemeine Gesellschaftsvermögen darf für diesen Bereich nicht in Anspruch genommen werden. | 1.022.583,76 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Wetekam, Heiko Helmut, Stadtdirektor a.D, Mainz Geschäftsführer: Dr. Meffert, Rainer, Alzey, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.07.1993 zuletzt geändert am 20.06.2001 b) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. | a) 17.08.2005 Silberhorn b) Tag der ersten Eintragung: 09.09.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.08.2005. Bl.50-54 Sdbd. | |
| 2 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Kropp, Olaf, Nauheim, *XX.XX.XXXX | a) 05.11.2005 Lotz b) Bl. 55-57 Sdbd. | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Wetekam, Heiko Helmut, Stadtdirektor a.D, Mainz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Schulz-Ellermann, Hans-Joachim, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 25.01.2006 Zimmer b) Bl. 55-70 Sdbd. | ||||
| 4 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz | a) 16.12.2010 Metzler | ||||
| 5 | c) Geändert: Die Koordination der Sonderabfallentsorgung in Rheinland-Pfalz im Auftrag der Landesregierung Rheinland- Pfalz und die sich daraus ergebenden Aufgaben, wie insbesondere die Entwicklung von Sonderabfallvermeidungsund -verwertungsstrategien, die Steuerung der Abfallströme durch Beauftragung der Gesellschaft mit dem Entsorgungs/Verwertungsnachweis- und Begleitscheinverfahren, die Mithilfe bei der landesweiten Suche nach Standorten für Entsorgungseinrichtungen und der Errichtung solcher Einrichtungen wie allen sonstigen geeigneten Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Sonderabfällen. Außerdem kann die Gesellschaft Träger der Altlastensanierung im Sinne des § 29 des Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetzes Rheinland-Pfalz werden. In diesem Falle hat die Gesellschaft ein Sondervermögen zu bilden, dem alle diesen Bereich betreffenden zweckgebundenen Einnahmen zuzuweisen und aus dem die die Altlastensanierung betreffenden Aufwendungen zu bestreiten sind. Das allgemeine Gesellschaftsvermögen darf für diesen Bereich nicht in Anspruch genommen werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile), § 7 (Zustimmunsbedürftige Geschäfte der Geschäftsführung), § 9 (Aufsichtsrat) und § 13 (Gesellschfterbeschlüsse) beschlossen. | a) 11.06.2012 Zimmer b) Fall 5 | |||
| 6 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kropp, Olaf, Nauheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz-Ellermann, Hans-Joachim, Mainz, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Dr. Kropp, Olaf, Nauheim, *XX.XX.XXXX | a) 22.11.2016 Zimmer b) Fall 6 | |||
| 7 | c) 1.Die zentrale Koordination und Kontrolle von Abfallströmen in Rheinland-Pfalz im Auftrag der Landesregierung und die sich daraus ergebenden Aufgaben, insbesondere die Kontrolle grenzüberschreitender Abfallverbringungen gemäß europa- und bundesrechtlicher Vorgaben, die Überwachung von gefährlichen Abfällen und von Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen im Rahmen der bundesrechtlichen Nachweisund Registerführung, der Vollzug der bundesrechtlichen Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie weitere Aufgaben nach Maßgabe des Landesrechts, insbesondere die Beratung der Abfallerzeuger und -besitzer über Sonderabfallvermeidungs- und verwertungsstrategien. 2. Die Aufgaben werden in Kooperation mit der Entsorgungswirtschaft wahrgenommen, um deren Sachkunde, Initiative, Interessen, technischen und betrieblichen Kenntnisse und Mittel sinnvoll zum Nutzen der Abfallwirtschaft im Land Rheinland-Pfalz einzusetzen. Dabei trägt die Einbeziehung von privaten Entsorgungsunternehmen der Konzeption des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die private Entsorgungsverantwortung zu stärken, Rechnung. Auskunfts- und Einsichtsrechte nach § 51a GmbH-Gesetz unterliegen den Beschränkungen des § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz. Unbeschadet dessen stellt die Gesellschaft sicher, dass dem zur Ausübung der Fachaufsicht zuständigen Ministerium alle Auskünfte gegeben und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die für eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit des der Fachaufsicht unterliegenden Handelns der Gesellschaft erforderlich sind. 3. Die Gesellschaft wird in erster Linie durch Gebühreneinnahmen finanziert. Sie sollen gemäß dem Kostendeckungsprinzip zu einem vollständigen Kostenausgleich führen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages insgesamt und damit die Änderung des Unternehmensgegenstandes in § 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 25.05.2021 Peter b) Fall 8 | |||
| 8 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Meffert, Rainer, Alzey, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura: Gerhard, Bernhard Josef Markus, Eltville am Rhein, *XX.XX.XXXX | a) 31.01.2022 Peter b) Fall 9 | |||
| 9 | 100.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2021 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 922.583,76 EUR auf 100.000,00 EUR sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. | a) 24.06.2022 Peter b) Fall 10 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.