Handelsregister · HRA 700601
Chronologischer Auszug
Rehnenhof - Apotheke Rainer Vogelmaier e.K. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Rehnenhof - Apotheke Gertrud Komhard e.K. b) Schwäbisch Gmünd | b) Inhaber: Komhard, Gertrud, Heidenheim an der Brenz, *XX.XX.XXXX | a) Einzelkauffrau b) Der Übergang der im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch Gertrud Komhard ausgeschlossen. | a) 01.12.2006 Zimmer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.12.2006. Tag der ersten Eintragung: 29.03.1965 | |
| 2 | a) Firma geändert; nun: Rehnenhof - Apotheke Rainer Vogelmaier e.K. b) Geschäftsanschrift: Prager Weg 18, 73527 Schwäbisch Gmünd | b) Ausgeschieden als Inhaber: Komhard, Gertrud, Heidenheim an der Brenz, *XX.XX.XXXX Neuer Inhaber: Vogelmaier, Rainer, Königsbronn, *XX.XX.XXXX | a) Rechtsform von Amts wegen berichtigt in: Einzelkaufmann b) Das Handelsgeschäft ist mit dem Recht zur Fortführung der Firma übergegangen auf Vogelmaier, Rainer, Königsbronn, *XX.XX.XXXX Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des früheren Inhabers begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen. | a) 15.04.2009 Traub | |
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 31.03.2014 (1 IN 62/14) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Inhabers über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 08.04.2014 Zell | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 02.06.2014 (1 IN 62/14) wurde über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet. | a) 11.06.2014 Zell |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.