Handelsregister · HRB 26979

Chronologischer Auszug

REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH

b)
Schönebeck (Elbe)
Geschäftsanschrift:
Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe)

c)
Die Verarbeitung und der Vertrieb
bauwerkserhaltender und instandsetzender
Stoffe; die Herstellung von Abdichtungen
und Schutzsystemen zur
Bauwerkserhaltung an lngenieurbauwerken
aller Art; die Ausführung von Arbeiten aus
dem Bereich der Oberflächenvorbereitung
sowie die Durchführung von
Betonsanierungen und Malerarbeiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Pucker, Heiko, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Geschäftsführer:
Hobein, Dietmar, Überlingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2015.

Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2019 hat die
Änderung des § 1 (Sitz, bisher Dortmund , Amtsgericht
Dortmund HRB 27446) der Satzung beschlossen.
a)
02.05.2019
König
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Magdeburg vom 04.07.2019 (Az. 340 IN 269/19
(371)) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
09.07.2019
Rackwitz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.