HRB 26979
REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schönebeck (Elbe)
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Registerdaten
- Sitz
- Schönebeck (Elbe)
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 340 IN 269/19 (371) · REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 269/19 (371)
- Wirksam am
- 09.02.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 26979
- 340 IN 269/19 (371) - (05.02.2026)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 340 IN 269/19 (371) · REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 269/19 (371)
- Wirksam am
- 20.01.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 26979
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 269/19 (371) - (15.01.2026)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 340 IN 269/19 (371) · REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 269/19 (371)
- Wirksam am
- 02.12.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRB 26979
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 269/19 (371) · REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 269/19 (371)
- Wirksam am
- 25.06.2024
- Registerbezug
- Stendal, HRB 26979
Dienstag, 16.07.2024, 09:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über:
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
* Zustimmung zur Annahme der Vergleichsvereinbarung des Insolvenzverwalters mit Herrn Dietmar Hobein vom 05.06.2024 durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 30.000,00 EUR zur Abgeltung von Ansprüchen aus der Geschäftsführerhaftung, wobei ein Betrag in Höhe von 10.000,00 EUR bei fristgerechter Zahlung von insgesamt 20.000,00 EUR erlassen wird.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der Antrag des Verwalters vom 18.06.2024 auf Einberufung der besonderen
Gläubigerversammlung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 20.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 340 IN 269/19 (371) · REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 269/19 (371)
- Wirksam am
- 11.08.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRB 26979
Bauwerkserhaltungs-GmbH, Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe), Verarbeitung und
Vertrieb bauwerkserhaltender und instandsetzender Stoffe; Herstellung von
Abdichtungen und Schutzsystemen zur Bauwerkserhaltung an lngenieurbauwerken
aller Art; Ausführung von Arbeiten aus dem Bereich der Oberflächenvorbereitung
sowie Durchführung von Betonsanierungen und Malerarbeiten. (AG Stendal, HRB
26979), vertr. d.: Dietmar Hobein, Weinbergstraße 34, 88662 Überlingen,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den
Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer
ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf
die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die
Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend
beachtet angesehen. Amtsgericht Magdeburg, 10.08.2020.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 269/19 (371) · REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 269/19 (371)
- Wirksam am
- 11.11.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 26979
19, 39218 Schönebeck (Elbe), Verarbeitung und Vertrieb bauwerkserhaltender und
instandsetzender Stoffe; Herstellung von Abdichtungen und Schutzsystemen zur
Bauwerkserhaltung an lngenieurbauwerken aller Art; Ausführung von Arbeiten aus
dem Bereich der Oberflächenvorbereitung sowie Durchführung von Betonsanierungen
und Malerarbeiten. (AG Stendal, HRB 26979), vertr. d.: Dietmar Hobein,
Weinbergstraße 34, 88662 Überlingen, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 01.11.2019 angezeigt,
dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
- 340 IN 269/19 (371) -( 11.11.2019 )
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 340 IN 269/19 (371) · REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 269/19 (371)
- Wirksam am
- 10.09.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 26979
Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe), Verarbeitung und Vertrieb
bauwerkserhaltender und instandsetzender Stoffe; Herstellung von Abdichtungen
und Schutzsystemen zur Bauwerkserhaltung an lngenieurbauwerken aller Art;
Ausführung von Arbeiten aus dem Bereich der Oberflächenvorbereitung sowie
Durchführung von Betonsanierungen und Malerarbeiten. (AG Stendal, HRB 26979),
vertr. d.: Dietmar Hobein, Weinbergstraße 34, 88662 Überlingen,
(Geschäftsführer), ist am 10.09.2019 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, STAPPER I JACOBI I
SCHÄDLICH Rechtsanwälte - Part., Lübecker Straße 53-63, 39124 Magdeburg, Tel.:
0391/81056398, Fax: 0391/81056399, E-Mail: schaedlich@stapper.in, Internet:
www.stapper.in.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem
Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.10.2019
anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5
InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 05.11.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a)
Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die
Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu
Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und
Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige
Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte
oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung
der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das
Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.10.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden(05.11.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der
Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in
einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach
§ 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im
Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate
nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der
Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im
Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach
rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht. - 10.09.2019 - ( 340 IN 269/19 (371) )
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 26979 HRB 26979: REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH, Schönebeck (Elbe), Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 04.07.2019 (Az. 340 IN…
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 269/19 (371) · REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 269/19 (371)
- Wirksam am
- 04.07.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 26979
REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH, Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe),
Verarbeitung und Vertrieb bauwerkserhaltender und instandsetzender Stoffe;
Herstellung von Abdichtungen und Schutzsystemen zur Bauwerkserhaltung an
lngenieurbauwerken aller Art; Ausführung von Arbeiten aus dem Bereich der
Oberflächenvorbereitung sowie Durchführung von Betonsanierungen und
Malerarbeiten. (AG Stendal, HRB 26979), vertr. d.: Dietmar Hobein,
Weinbergstraße 34, 88662 Überlingen, (Geschäftsführer), ist am 04.07.2019 um
12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin ist jegliche
Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten,
Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Die Schuldner der Antragstellerin
(Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen
Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, STAPPER I JACOBI I SCHÄDLICH Rechtsanwälte -
Part., Lübecker Straße 53-63, 39124 Magdeburg, Tel.: 0391/81056398, Fax: 0391/
81056399, E-Mail: schaedlich@stapper.in, Internet: www.stapper.in bestellt
worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg,
Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Magdeburg, 04.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 26979 HRB 26979: REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH, Schönebeck (Elbe), Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2015. Die Gesellschafterversammlung vo…
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