Handelsregister · HRB 43802

Registerinformationen

Quadoro Investment GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Quadoro Investment GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Offenbach am Main
Geschäftsanschrift
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 43802
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Letzte Eintragung
18.06.2025
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§ 260a ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: 1.Sachwerte, sofern es sich handelt um a. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, b. Schiffe, Schiffsaufbauten und Schiffsbestand- und -ersatzteile, c. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile, d. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, e. Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestand- und -ersatzteile, f. Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden, g. Container, h. für Vermögensgegenstände im Sinne der Buchstaben b bis f genutzte Infrastruktur. 2. Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, 3. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, 4. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, 5. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, 6. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 in Verbindung mit den §§ 273 bis 277, der §§ 337 und 338 oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, 7. Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195. - offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (§ 284 KAGB), welche in folgende Vermögensgegenstände investieren dürfen: Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: a. Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, b. Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, c. Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, d. Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, e. Immobilien im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, f. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, g. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, h. Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, i. Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF sowie ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf die folgenden Dienst- und Nebendienstleistungen betreiben: - Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Peter E. Hein

Westport/USA

Geschäftsführer(in)

Michael Denk

Wolnzach

Geschäftsführer(in)

Tanja Kisselbach

Büdingen

Prokurist(in)

Torben Werner

Rodgau

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Jan Teschner

Frankfurt am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Martin Dambacher

Urbach

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Matthias Altenrichter

Salzkotten

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Tobias Reber

Offenbach am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Julia Kellner

Neu-Isenburg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Axel Wünnenberg

Königstein im Taunus

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Viola Frank

Hanau

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Marvin Rödenbeck

Frankfurt am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Frank-Peter Wolf

Großburgwedel

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Valdete Bashotaj

Kleinheubach

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Pascal Frederic Picard

Offenbach am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2008
  • Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 9 (Geschäftsjahr) und 10 (Jahresabschluss) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital) und 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 300.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie in § 1 (Firma) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderungen in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. § 9 (alt: Geschäftsjahr) wurde zu § 10.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2019 mit Nachtrag vom 21.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung des § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.

Freitext

  • Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 16.12.2008 berichtigt in Spalte 2 a).
  • Fall 4
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 13
  • Fall 14
  • Fall 15
  • Fall 18
  • Fall 19
  • Fall 21
  • Fall 22
  • Fall 23
  • Fall 24
  • Fall 25
  • Fall 26
  • Fall 27
  • Fall 28
  • Fall 29
  • Fall 31
  • Fall 32
  • Fall 33
  • Fall 34
  • Fall 35
  • Fall 36
  • Fall 37
  • Fall 38
  • Fall 39
  • Fall 40
  • Fall 41

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