Handelsregister · HRB 43802
Chronologischer Auszug
Quadoro Investment GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Doric Emmisionshaus Verwaltungs GmbH b) Offenbach am Main Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114, 63067 Offenbach am Main c) die Gründung und/oder der Erwerb von und/oder die Beteiligung an Personengesellschaften, insbesondere auch als geschäftsführender Gesellschafter sowie deren Geschäftsführung und Verwaltung | 25.000,00 EUR | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Reber, Bernd, Schöneck, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Allinger, Martina, Ronneburg, *XX.XX.XXXX Kisselbach, Tanja, Altenstadt, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2008 | a) 16.12.2008 Dr. Zehelein |
| 2 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Lapidus, Mark, London/Großbritannien, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hein, Peter E., Westport/USA, *XX.XX.XXXX | a) 07.01.2009 Wahl | ||||
| 3 | a) Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH | a) 12.01.2009 Herrmann b) Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 16.12.2008 berichtigt in Spalte 2 a). | ||||
| 4 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 9 (Geschäftsjahr) und 10 (Jahresabschluss) beschlossen. | a) 21.12.2011 Bienmüller b) Fall 4 | ||||
| 5 | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital) und 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. | a) 28.12.2012 Bienmüller b) Fall 6 | |||
| 6 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Denk, Michael, Wolnzach, *XX.XX.XXXX | a) 23.01.2014 Bienmüller b) Fall 7 | ||||
| 7 | b) Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Lapidus, Mark, London/Großbritannien, *XX.XX.XXXX | a) 07.02.2014 Bienmüller b) Fall 8 | |||
| 8 | a) Doric Investment GmbH | 325.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 300.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie in § 1 (Firma) beschlossen. | a) 08.05.2014 Bienmüller b) Fall 9 | ||
| 9 | c) (1) Gegenstand des Unternehmens ist 1.1. die kollektive Vermögensverwaltung von 1.1.1 Geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß § 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i. Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, ii. Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, iii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, iv. Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, v. Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von lit. b) bis d) genutzt wird, vi. die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 KAGB 1.2.1 Offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und 2 genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in Abs. 2 lit. h) und i) genannten Vermögensgegenstände. 1.3.1 Geschlossenen inländische Spezial- AIF gemäß § 285ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i. Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, ii. Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, iii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, iv. Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, v. Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von lit. b) bis g) genutzt wird, vi. die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 KAGB 1.2. Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB) 1.3. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB). 1.4. die Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB 1.5. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB) 1.6. der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen (§ 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB). | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderungen in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. § 9 (alt: Geschäftsjahr) wurde zu § 10. | a) 17.06.2014 Bienmüller b) Fall 10 | ||
| 10 | Prokura erloschen: Kisselbach, Tanja, Altenstadt, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Reuter, Ricardo, Biblis, *XX.XX.XXXX Werner, Torben, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX | a) 28.05.2015 Schreiner b) Fall 13 | ||||
| 11 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Reber, Bernd, Schöneck, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführerin: Kisselbach, Tanja, Altenstadt, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Nauth, Tobias, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Prokura geändert bei: Allinger, Martina, Ronneburg, *XX.XX.XXXX Prokura geändert bei: Reuter, Ricardo, Biblis, *XX.XX.XXXX Prokura geändert bei: Werner, Torben, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX | a) 03.02.2016 Hrivula b) Fall 14 | |||
| 12 | b) Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführerin: Kisselbach, Tanja, Büdingen, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Personenbezogene Daten geändert, nun: Werner, Torben, Rodgau, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Schloßmüller, Martina Barbara, Gründau, *XX.XX.XXXX | a) 28.11.2017 Hrivula b) Fall 15 | |||
| 13 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. | a) 27.03.2018 Hrivula b) Fall 18 | ||||
| 14 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Reinkensmeier, Hendrikje Mirjam, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Kellner, Julia, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX | a) 20.07.2018 Hrivula b) Fall 19 | ||||
| 15 | c) (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial- AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Die in § 261 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 KAGB genannten Vermögensgegenstände. Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- AIF sowie ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2019 mit Nachtrag vom 21.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 06.03.2019 Hrivula b) Fall 21 | |||
| 16 | a) Quadoro Investment GmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. | a) 29.03.2019 Hrivula b) Fall 22 | |||
| 17 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Teschner, Jan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Dambacher, Martin, Urbach, *XX.XX.XXXX Altenrichter, Matthias, Salzkotten, *XX.XX.XXXX | a) 11.06.2019 Hrivula b) Fall 23 | ||||
| 18 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Reber, Tobias, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Personenbezogene Daten geändert, nun: Kellner, Julia, Neu-Isenburg, *XX.XX.XXXX | a) 21.08.2019 Jung b) Fall 24 | ||||
| 19 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Heidbrink, Christian, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX Wünnenberg, Axel, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 02.10.2019 Hrivula b) Fall 25 | ||||
| 20 | Prokura erloschen: Reuter, Ricardo, Biblis, *XX.XX.XXXX | a) 20.03.2020 Hrivula b) Fall 26 | ||||
| 21 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Früh, Bertram, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 24.06.2020 Hrivula b) Fall 27 | ||||
| 22 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung des § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. | a) 09.10.2020 Hrivula b) Fall 28 | ||||
| 23 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Frank, Viola, Hanau, *XX.XX.XXXX | a) 08.06.2021 Hrivula b) Fall 29 | ||||
| 24 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. | a) 02.07.2021 Hrivula b) Fall 31 | ||||
| 25 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Rödenbeck, Marvin, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Thaqi, Valdete, Kleinheubach, *XX.XX.XXXX | a) 17.01.2022 Jung b) Fall 32 | ||||
| 26 | c) (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: 1. Sachwerte, sofern es sich handelt um a. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, b. Schiffe, Schiffsaufbauten und Schiffsbestand- und -ersatzteile, c. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile, d. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, e. Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestand- und -ersatzteile, f. Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden, g. Container, h. für Vermögensgegenstände im Sinne der Buchstaben b bis f genutzte Infrastruktur. 2. Anteile oder Aktien an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften, 3. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, 4. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, 5. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, 6. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU- Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, 7. Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195 KAGB. - offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (§ 284 KAGB), welche in folgende Vermögensgegenstände investieren dürfen: 1. Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten Vermögensgegenstände. 2. Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: a. Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, b. Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, c. Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, d. Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, e. Immobilien im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, f. Bteiligungen an Immobilien- Gesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, g. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, h. Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, i. Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- AIF sowie ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf die folgenden Dienst- und Nebendienstleistungen betreiben: - Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 27.06.2022 Hrivula b) Fall 33 | |||
| 27 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Wolf, Frank-Peter, Großburgwedel, *XX.XX.XXXX | a) 17.03.2023 Hrivula b) Fall 34 | ||||
| 28 | Prokura erloschen: Früh, Bertram, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Preis, Stefanie Martina Maria, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 19.04.2023 Hrivula b) Fall 35 | ||||
| 29 | Prokura erloschen: Reinkensmeier, Hendrikje Mirjam, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Personenbezogene Daten geändert, nun: Bashotaj, Valdete, Kleinheubach, *XX.XX.XXXX | a) 17.07.2023 Hrivula b) Fall 36 | ||||
| 30 | c) (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§ 260a ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: 1.Sachwerte, sofern es sich handelt um a. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, b. Schiffe, Schiffsaufbauten und Schiffsbestand- und -ersatzteile, c. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile, d. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, e. Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestand- und -ersatzteile, f. Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden, g. Container, h. für Vermögensgegenstände im Sinne der Buchstaben b bis f genutzte Infrastruktur. 2. Anteile oder Aktien an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften, 3. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, 4. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, 5. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, 6. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 in Verbindung mit den §§ 273 bis 277, der §§ 337 und 338 oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, 7. Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195. - offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (§ 284 KAGB), welche in folgende Vermögensgegenstände investieren dürfen: Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: a. Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, b. Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, c. Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, d. Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, e. Immobilien im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, f. Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, g. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, h. Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, i. Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- AIF sowie ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf die folgenden Dienst- und Nebendienstleistungen betreiben: - Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 13.10.2023 Hrivula b) Fall 37 | |||
| 31 | Prokura erloschen: Schloßmüller, Martina Barbara, Gründau, *XX.XX.XXXX | a) 11.12.2023 Choi-Kim b) Fall 38 |
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