Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als DM 500 belasten, bedarf der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Für Grundsstücksverträge, Dienstverträge und finanzielle Vorhaben, die das normale Jahresbudget des Vereins übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Zahlungsanweisungen von mehr als DM 2.000 bedürfen der Unterschrift des Kassenwartes und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Schumacher
Waldbröl
Vorstand
Gerd Dannenberg
Wiehl
Vorstand
Frank Kärgling
Nümbrecht
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.02.1989
Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.10.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 889 Amtsgericht Gummersbach getreten. Freigegeben am 20.10.2009. Satzung Bl. 10 - 15 Hb.
Beschluss Bl. 12 - 14 des Sonderbandes Wortlaut der Satzung Blatt 15 ff. des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.