Handelsregister · VR 600889 früher Amtsgericht Gummersbach
Chronologischer Auszug
Pützberger TC e.V. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Pützberger TC e.V. b) Wiehl | a) Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als DM 500 belasten, bedarf der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Für Grundsstücksverträge, Dienstverträge und finanzielle Vorhaben, die das normale Jahresbudget des Vereins übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Zahlungsanweisungen von mehr als DM 2.000 bedürfen der Unterschrift des Kassenwartes und eines weiteren Vorstandsmitgliedes. b) Vorstand: Marenbach, Klaus, Wiehl, *XX.XX.XXXX Vorstand: Schumacher, Bernd, Waldbröl, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dannenberg, Gerd, Wiehl, *XX.XX.XXXX Vorstand: Kärgling, Frank, Nümbrecht, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 09.02.1989 | a) 20.10.2009 Fabritius b) Tag der ersten Eintragung: 25.10.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 889 Amtsgericht Gummersbach getreten. Freigegeben am 20.10.2009. Satzung Bl. 10 - 15 Hb. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Marenbach, Klaus, Wiehl, *XX.XX.XXXX | a) 21.05.2014 Leisten | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen. | a) 10.06.2016 Großbach b) Beschluss Bl. 12 - 14 des Sonderbandes Wortlaut der Satzung Blatt 15 ff. des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.