(1) Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet des Marketings, der Werbung, der betrieblichen Organisation und der Lizenzierung für die Marken der Gesellschaft. (2) Zum Gegenstand des Unternehmens gehören neben der Verhandlung von Einkaufskonditionen auch der Einkauf, die Herstellung und der Vertrieb, der Import und Export von Reifen, Werkstatteinrichtungen, Kfz-Teilen und -zubehör und anderer Artikel des Reifenfachhandels sowie verwandter Kfz-Service- Unternehmen. Die Gesellschaft kann diese Tätigkeiten auch in eine Tochtergesellschaft verlagern. Die Geschäftsbeziehung zwischen der Gesellschaft point S und den Gesellschaftern regelt ein Kooperationsvertrag. (3) Die Gesellschaft kann sich auf branchenverwandten Gebieten betätigen und sich an Unternehmen ihrer Branche und an branchenverwandten Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführung solcher Unternehmen übernehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Alfred Wolff
Rodgau
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Abbas Reichelt
Darmstadt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 1 Sonderband
Fall 4
Fall 7
Fall 8
Fall 14
Fall 15
Fall 17
Fall 27
Fall 36
Fall 41
Fall 44
Fall 50
Fall 85
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.07.1983 zuletzt geändert am 24.06.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Verschmelzung mit der point S Reifenfachhandels GmbH mit Sitz in Ober-Ramstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 8976) um 1.127.850,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen) und 19 (Zusammensetzung des Gesellschafterrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 19 (Zusammensetzung) und 21 (Regionalgruppen) beschlossen. Weiterhin wurde § 3a (Genehmigtes Kapital) vollständig aufgehoben.
Genehmigtes Kapital
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2009 hat die Einführung eines neuen § 3 a (Genehmigtes Kapital) beschlossen und die Geschäftsführung mit Zustimmung des Gesellschafterrats ermächtigt, das Stammkapital in Höhe von 2.255.700,00 EUR (in Worten: zweimillionenzweihundertfünfundfünfzigtausendsiebenhundert Euro) bis zum 31.12.2014 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 144.200,00 EUR (in Worten: einhundertvierundvierzigtausend Euro) gegen Bareinlagen durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile im Nennwert von jeweils 10.300,00 EUR zu erhöhen. Die Geschäftsführung ist zugleich ermächtigt worden, das gesetzliche Bezugsrecht der Gesellschafter bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zur Gewährung von Geschäftsanteilen zum Zwecke der Aufnahme von neuen Reifenfachhändlern als Gesellschafter auszuschließen, wenn sich diese verpflichten, ein Aufgeld zu zahlen, dessen Höhe vom Gesellschafterrat festgelegt wird.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.06.2009 mit der point S Reifenfachhandels GmbH mit Sitz in Ober-Ramstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 8976) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.