Handelsregister · HRB 43743
Chronologischer Auszug
PIM Gold GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) PIM Vertriebsgesellschaft mbH b) Heusenstamm Geschäftsanschrift: Obertshäuser Straße 62, 63150 Heusenstamm c) 1. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen 2. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von a) Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit - derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG (Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachgewiesen werden - keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden - das Unternehmen nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungsund Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen b) sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile) c) öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds) 3. Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes ohne dass jedoch Tätigkeiten (Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte), für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist, ausgeübt werden | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Pazarci, Mesut, Obertshausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2008 mit Änderung vom 07.10.2008 | a) 20.11.2008 Stehlik | |
| 2 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Seligenstädter Grund 7, 63150 Heusenstamm | a) 29.08.2011 Falter b) Fall 2 | ||||
| 3 | a) PIM Handelsgesellschaft mbH b) Geschäftsanschrift: Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm c) 1. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen 2. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von a) Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit - derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG (Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachgewiesen werden - keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden - das Unternehmen nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungsund Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen b) sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile) c) öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds) 3. Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes 4. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der An- und Verkauf von Anlagegold in Barrenform sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, wie Lieferung, Zwischenlagerung und Verwahrung | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Satz 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 27.02.2013 Bienmüller b) Fall 3 | |||
| 4 | a) PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH c) 1. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen 2. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von a) Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit - derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG (Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachgewiesen werden - keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden - das Unternehmen nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungsund Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen b) sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile) c) öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds) 3. Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes 4. Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Gold und Altgold, weiteren Edelmetallen sowie Schmuck und Münzen und der Betrieb einer Scheideanstalt. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 02.12.2014 Falter b) Fall 5 | |||
| 5 | a) PIM Gold GmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 Satz 1 (Firma) beschlossen. | a) 25.06.2019 Schwarz b) Fall 7 | |||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 402/19) vom 30.09.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. | a) 07.10.2019 Schreiner b) Fall 8 s. Beschlussausfertigung Bl. 192 Hauptband | ||||
| 7 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 402/19) vom 01.12.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 09.12.2019 Schwarz b) Fall 9 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.