HRB 43743

PIM Gold GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 23 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Heusenstamm
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
09.12.2019
Datenstand
2025-09-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Mesut Pazarci

Obertshausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-27

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-26 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. PIM Vertriebsgesellschaft mbH Heusenstamm
  2. PIM Handelsgesellschaft mbH Heusenstamm
  3. PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH Heusenstamm

Gegenstand des Unternehmens

1. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen 2. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von a) Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit - derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG (Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachgewiesen werden - keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden - das Unternehmen nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen b) sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile) c) öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds) 3. Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes 4. Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Gold und Altgold, weiteren Edelmetallen sowie Schmuck und Münzen und der Betrieb einer Scheideanstalt. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

23
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
16.02.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
8 IN 402/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRB 43743), vertr. d.: Mesut Pazarci, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 23.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 16.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
09.06.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
Geschäftsnummer: 8 IN 402/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 43743), vertr. d.: Mesut Pazarci, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf fiktive Teilungsmasse einsetzen EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 07.06.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
10.05.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
Geschäftsnummer: 8 IN 402/19
In dem Insolvenzverfahren PIM Gold GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 43743), vertr. d.: Mesut Pazarci, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Auch aus den eingereichten Berichten des Insolvenzverwalters ist eine überdurchschnittliche sowie arbeitsintensive Beteiligung des Gläubigerausschusses nicht ersichtlich.
Ferner ist zu beachten, dass der erhöhte Aufwand des Gläubigerausschussmitgliedes bereits durch die Zahl der zu vergütenden Stunden berücksichtigt wird.
(vgl. Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 20)
Ein Gesetzesentwurf zu Erhöhung des Vergütungsrahmens rechtfertig keinesfalls eine Erhöhung und damit der bisher geltende gesetzlich vorgegebene Vergütungsrahmen kann nicht außer Acht gelassen werden.
(vgl. Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 18).
Im Unterschied zum Insolvenzverwalter nimmt das einzelne Ausschussmitglied diese Tätigkeit nicht hauptberuflich wahr. Die Vergütung hat daher auch keine einkommenssichernde Funktion. Die Mitgliedschaft in einem Gläubigerausschuss ist freiwillig und der Vergütungsrahmen ist bei Beginn der Tätigkeiten bekannt.
(vgl. Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 18).
Unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters und der vorgetragenen Ausführungen im Antrag wurde nach Gesamtabwägung ein angemessener Stundensatz festgesetzt.
Hierbei wurden sowohl die oben erläuterten Tatsachen als auch die Tätigkeit, die Haftung, die Verantwortung als auch die Qualifikation des Mitgliedes berücksichtigt.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, diese sind einzeln anzuführen und zu belegen § 18 Absatz 1 InsVV.
Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen.
Weiterhin hat das Gläubigerausschussmitglied einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 25.04.2022.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
28.03.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
Geschäftsnummer: 8 IN 402/19
In dem Insolvenzverfahren PIM Gold GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 43743), vertr. d.: Mesut Pazarci, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Gläubigerausschussmitglieds Diana Kodek für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Mit am 14.02.2022 eingegangenem Schriftsatz beantragte das Gläubigerausschussmitglied Diana Kodek die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss.
Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses erhalten in entsprechender Anwendung des § 73 InsO für ihre ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (§§ 17,18 InsVV).
Die regelmäßige Vergütung soll gem. § 17 InsVV a. F. pro Stunde geleisteter Tätigkeit zwischen 35,- und 95,- EURO betragen. Bei der Bestimmung der angemessenen Vergütung sind jedoch Art und Umfang der Tätigkeit der Gläubigerausschussmitglieder zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Verfahren wurde unter Berücksichtigung der Qualifikation und Sachkunde des Gläubigerausschussmitglieds, des überdurchschnittlichen Umfangs und Haftungsrisikos sowie der besonderen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Ausübung der Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses in diesem Verfahren sowie vor dem Hintergrund des inzwischen vom Gesetzgeber in der neuen Fassung des § 17 Abs. 1 InsVV festgelegten regelmäßigen Stundensatzes, dessen Mittelwert hier nicht erreicht wird, der beantragte Stundensatz von 120,00 EURO als angemessen angesehen und antragsgemäß festgesetzt. Zur Begründung des Stundensatzes im Einzelnen wird auf den Vergütungsantrag Bezug genommen.
Der angesetzte Zeitaufwand von 8 Stunden wurde glaubhaft dargelegt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 25.03.2022.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
28.01.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
8 IN 402/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 43743), vertr. d.: Mesut Pazarci, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Rechtsanwalt Marvin Kewe für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Auslagen

EUR
Umsatzsteuer in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 04.10.2021 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Rechtsanwalt Marvin Kewe die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt ein Stundensatz in Höhe von 285,00 EUR zugrunde. Dieser Stundensatz liegt zwar über dem in der alten Fassung des § 17 Abs. 1 InsVV, welche in diesem Verfahren noch anzuwenden ist, aufgeführten regelmäßigen Stundensatz, ist jedoch nach Überzeugung des Gerichts aufgrund der Qualifikation und Sachkunde des Gläubigerausschussmitglieds, des überdurchschnittlichen Umfangs und der besonderen Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschusses in diesem Verfahren sowie vor dem Hintergrund des inzwischen vom Gesetzgeber in der neuen Fassung des § 17 Abs. 1 InsVV festgelegten regelmäßigen Stundensatzes, welcher hier nicht überschritten wird, angemessen. Zur Begründung des Stundensatzes im Einzelnen wird auf den Vergütungsantrag vom 04.10.2021 Bezug genommen.
Der angesetzte Zeitaufwand von 11,6 Stunden wurde glaubhaft dargelegt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
22.09.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
8 IN 402/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 43743), vertr. d.: Mesut Pazarci, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Rechtsanwalt Daniel Vos für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 03.08.2021 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Rechtsanwalt Daniel Vos die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 285,00 EUR zugrunde. Dieser Stundensatz liegt zwar über dem in der für dieses Verfahren noch geltenden alten Fassung des § 17 Abs. 1 InsVV aufgeführten regelmäßigen Stundensatz, ist jedoch nach Überzeugung des Gerichts aufgrund der Qualifikation und Sachkunde des Gläubigerausschussmitglieds, des überdurchschnittlichen Umfangs und der besonderen Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschusses in diesem Verfahren sowie vor dem Hintergrund des inzwischen vom Gesetzgeber in der neuen Fassung des § 17 Abs. 1 InsVV festgelegten regelmäßigen Stundensatzes, welcher hier nicht überschritten wird, angemessen. Zur Begründung des Stundensatzes im Einzelnen wird auf den Vergütungsantrag vom 03.08.2021 Bezug genommen.

Der angesetzte Zeitaufwand von 11,1 Stunden wurde glaubhaft dargelegt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 20.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
29.01.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
8 IN 402/19

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

PIM Gold GmbH

Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm

ist beabsichtigt, eine Abschlagsverteilung vorzunehmen. Nach Anzeige durch den
Insolvenzverwalter ist hierfür ein Betrag von 10.761.286,51 EUR die maßgebliche
Verteilungsmasse. Es sind vorliegend bereits in einem gerichtlichen
Prüfungstermin festgestellte und für den Ausfall festgestellte Forderungen von
gesamt 143.483.820,07 EUR zu berücksichtigen. Ein Verzeichnis der zu
berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Offenbach am Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt.

Amtsgericht Offenbach am Main

Amtsgericht Offenbach am Main, 29.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
27.11.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
8 IN 402/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH,
Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 43743),
vertr. d.: Mesut Pazarci, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich
angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1
Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 30.12.2020 gegen die Höhe, den Grund
oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach
am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am
Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der
Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 25.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
03.09.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
Geschäftsnummer: 8 IN 402/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

PIM Gold GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRB
43743),

vertreten durch:

Mesut Pazarci, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Marijan Kulisch, Schepp Allee 57, 64295 Darmstadt,

wird der mit Beschluss vom 13.03.2020 auf den 22.09.2020 verlegte Präsenztermin
zur Abhaltung der ersten Gläubigerversammlung (Berichtstermin) in der
Stadthalle Langen aufgrund der anhaltenden Pandemielage aufgehoben.

Da eine mündliche Gläubigerversammlung nach Überzeugung des Gerichts in den
nächsten Monaten aufgrund der fortdauernden Pandemie und der damit
einhergehenden Gefährdung bei der Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung
dieser Größenordnung nicht möglich sein wird, wird in entsprechender Anwendung
des § 5 InsO zur Förderung des Verfahrensablaufes und zur Ermöglichung der in
der Insolvenzordnung vorgesehenen Gläubigerbeteiligung die Durchführung des
Berichtstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Die Gläubiger erhalten daher Gelegenheit schriftlich Anträge zu stellen zu den
nachfolgenden Tagesordnungspunkten der ersten Gläubigerversammlung:

- Wahl des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

- Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§§ 66 Absatz 3 InsO),

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der
Schuldnerin. Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen

ändern (§ 157 InsO).

Der Insolvenzverwalter erhält gleichfalls Gelegenheit zur Antragstellung
betreffend die nachfolgenden Tagesordnungspunkte:

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO).

Sämtliche Eingaben zu den Tagesordnungspunkten sind schriftlich bis zum
12.10.2020 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung beim
Insolvenzgericht eingehen, damit sie zur Abstimmung aller Gläubiger gestellt
werden können.

Die Abstimmung erfolgt nach Sichtung der eingehenden Schriftsätze und
Bekanntgabe der zulässigen Anträge der ersten Gläubigerversammlung in einem
gesonderten Schritt.

Zur Durchführung der Abstimmung im schriftlichen Verfahren, ist beabsichtigt,
die Stimmrechte für die Gläubiger wie folgt zu berücksichtigen:

Gläubiger bestrittener Forderungen erhalten Stimmrecht in Höhe von 30 % der
bestrittenen Forderungssumme.

Gläubiger für den Ausfall festgestellter Forderungen erhalten Stimmrecht in
Höhe von 100 % der für den Ausfall festgestellten Forderungssumme.

Gläubiger aufschiebend oder auflösend bedingt festgestellter Forderungen
erhalten Stimmrecht in Höhe von 100 % der bedingt festgestellten
Forderungssumme.

Gläubiger, deren Forderung aufgrund verspäteter Anmeldung auch in dem mit
Beschluss vom 12.08.2020 anberaumten nachträglichen Prüfungstermin nicht
geprüft werden können, erhalten Stimmrecht in Höhe von 30 % der angemeldeten
Forderungssumme.

Soweit Forderungen uneingeschränkt festgestellt wurden, sind sie gem. § 77 Abs.
1 InsO mit 100 % der festgestellten Forderungssumme bei der Abstimmung zu
berücksichtigen.

Gläubiger, deren angemeldete Forderungen durch gerichtliche Entscheidung nicht
zur Prüfung zugelassen wurden, nehmen nicht an der Abstimmung teil.

Sofern keine Einwendungen gegen die aufgeführten Stimmrechtsgewährungen
erfolgen, wird davon ausgegangen, dass insoweit Einverständnis besteht und dies
als Einigung im Sinne von § 77 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 InsO gewertet werden
kann.

Soweit Einwände gegen die beabsichtigte Stimmrechtsgewährung bestehen, sind
diese ebenfalls bis zum 12.10.2020 vorzubringen, da in diesem Fall vor der
Abstimmung über zulässige Anträge zu den Tagesordnungspunkten der ersten
Gläubigerversammlung noch eine gerichtliche Festsetzung der Stimmrechte
erfolgen muss.

Sollten innerhalb der gesetzten Frist keinerlei Anträge zu den
Tagesordnungspunkten der ersten Gläubigerversammlung eingehen, so wird das
Verfahren unter Beibehaltung der bereits gerichtlich getroffenen Entscheidungen
fortgesetzt. Eine Abstimmung ist in diesem Fall nicht durchzuführen.

Hinsichtlich einer möglichen Vertretung im schriftlichen Verfahren wird erneut
auf die Bestimmungen des § 79 ZPO hingewiesen, welcher gem. § 4 InsO auch in
Insolvenzverfahren gilt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
20.08.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
8 IN 402/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH,
Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRB 43743), vertr.
d.: Mesut Pazarci, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich
angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1
Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 23.09.2020 gegen die Höhe, den Grund
oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach
am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am
Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der
Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 19.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
13.03.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
8 IN 402/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

PIM Gold GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main ,
HRB 43743),

vertreten durch:

Mesut Pazarci, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Marijan Kulisch, Schepp Allee 57, 64295 Darmstadt,

wird die mit Beschluß vom 02.12.2019 terminierte und durch die Beschlüsse vom
28.01.2020 und 28.02.2020 verlegte Gläubigerversammlung (Berichtstermin)
aufgrund der fortschreitenden Coronavirus-Pandemie erneut verlegt auf

Dienstag, den 22.09.2020, 11:00 Uhr,

Stadthalle Langen, Südliche Ringstraße 77, 63225 Langen.

Einlaß: Ab 9:00 Uhr.

Hinsichtlich der Tagesordnung des Termins verbleibt es bei der Beschlussfassung
vom 02.12.2019.

Die Gläubiger, welche an der Versammlung teilnehmen möchten, werden
eindringlich gebeten, sich zeitnah bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Dies
gilt umso mehr aufgrund der aktuellen Verbreitung des Coronavirus und der sich
hieraus ergebenden besonderen Verantwortung eines jeden einzelnen.

Hinsichtlich einer möglichen Vertretung im Termin wird auf § 79 ZPO
hingewiesen, welcher nach § 4 InsO auch in Insolvenzverfahren gilt.

Da es sich um einen Gerichtstermin handelt, ist eine Sicherheitskontrolle vor
dem Einlass unumgänglich. Um den damit einhergehenden Zeitaufwand möglichst
gering zu halten, wird gebeten, keine gefährlichen Gegenstände (z. B. Scheren,
Nagelfeilen, Spraydosen, Kabel) mitzuführen.

Amtsgericht Offenbach - 13.03.20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
03.03.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
- 8 IN 402/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

PIM Gold GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRB
43743),

vertreten durch:

Mesut Pazarci, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Marijan Kulisch, Schepp Allee 57, 64295 Darmstadt,

wird die für heute anberaumte erste Gläubigerversammlung mangels ausreichender
Platzkapazität des Sitzungssaales verlegt auf

Dienstag, 24.03.2020, um 11:00 Uhr,

Stadthalle Langen, Südliche Ringstraße 77, 63225 Langen.

Hinsichtlich der Tagesordnung des Termins verbleibt es bei der Beschlussfassung
vom 02.12.2019.

Die Gläubiger, welche an der Versammlung teilnehmen möchten, werden
ausdrücklich gebeten, sich zeitnah bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Hinsichtlich einer möglichen Vertretung im Termin wird auf § 79 ZPO
hingewiesen, welcher nach § 4 InsO auch in Insolvenzverfahren gilt.

Da es sich um einen Gerichtstermin handelt, ist eine Sicherheitskontrolle vor
dem Einlass unumgänglich. Um den damit einhergehenden Zeitaufwand möglichst
gering zu halten, wird gebeten, keine gefährlichen Gegenstände (z. B. Scheren,
Nagelfeilen, Spraydosen, Kabel) mitzuführen.

Amtsgericht Offenbach - 28.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
29.01.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
8 IN 402/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

PIM Gold GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRB
43743),

vertreten durch:

Mesut Pazarci, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Marijan Kulisch, Schepp Allee 57, 64295 Darmstadt,

wird die mit Beschluss vom 02.12.2019 auf Freitag, 28.02.2020, 10 Uhr,
terminierte Gläubigerversammlung (Berichtstermin) aus organisatorischne Gründen
verlegt in folgende Räumlichkeit:

Katholische Kirchengemeinde St. Marien

-Mariensaal-

Krafftstraße 21

63065 Offenbach am Main.

Hinsichtlich Datum, Uhrzeit und Tagesordnung der Gläubigerversammlung verbleibt
es bei der Beschlussfassung vom 02.12.2019.

Der Einlass erfolgt ab 08:45 Uhr.

Amtsgericht Offenbach - 28.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 43743 HRB 43743: PIM Gold GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 43743: PIM Gold GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
02.12.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
Amtsgericht Offenbach am Main 01.12.2019

- Insolvenzgericht -

8 IN 402/19

(bitte stets angeben)

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

PIM Gold GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main ,
HRB 43743),

vertreten durch:

Mesut Pazarci, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Marijan Kulisch, Schepp Allee 57, 64295 Darmstadt,

wird heute, am 01.12.2019 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß
§§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Dr. Renald Metoja vom
26.11.2019.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, c/o Eisner Rechtsanwälte GmbH,
Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen, Tel.: 09343 / 62759-0, Fax:
09343 / 3833, E-Mail: kontakt@eisner-rechtsanwaelte.com, Internet:
www.eisner-rechtsanwaelte.com

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs.
3 InsO beauftragt.

Gemäß § 67 Abs. I InsO wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht
aus folgenden Mitgliedern:

- Frau Diana Kodek, zu laden über Industriestraße 31a, 63179 Obertshausen

- Herr Rechtsanwalt Peter Mattil, zu laden über: Rae Mattil & Koll,
Thierschplatz 3, 80538 München

- Herrn Rechtsanwalt Marvin Kewe, zu laden über: TILP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eichhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt

- Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, zu laden über: Pforr Rechtsanwälte
& Kollegen, Langenfelder Straße 14, 36433 Bad Salzungen

- Herr Rechtsanwalt Daniel Vos, RAe Theuer &l Vos, Grüneburgweg 113,
60323 Frankfurt.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 8 IN 401/19 verbunden. Das
Verfahren 8 IN 402/19 führt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
09.10.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
8 IN 402/19: In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

PIM Gold GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main ,
HRB 43743),

vertreten durch:

Mesut Pazarci, (Geschäftsführer),

- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Marijan Kulisch, Schepp Allee 57, 64295 Darmstadt,

vorläufiger Insolvenzverwalter:

Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, c/o Eisner Rechtsanwälte GmbH,
Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen, Tel.: 09343 / 62759-0, Fax:
09343 / 3833, E-Mail: kontakt@eisner-rechtsanwaelte.com, Internet:
www.eisner-rechtsanwaelte.com

wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus
folgenden Mitgliedern:

- Frau Diana Kodek, Deckenwaldstraße 20a, 63179 Obertshausen

- Herr Rechtsanwalt Peter Mattil, zu laden über: Rae Mattil & Koll,
Thierschplatz 3, 80538 München

- Herrn Rechtsanwalt Marvin Kewe, zu laden über: TILP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eichhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt

- Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, zu laden über: Pforr Rechtsanwälte
& Kollegen, Langenfelder Straße 14, 36433 Bad Salzungen

- Herr Rechtsanwalt Daniel Voss, zu laden über: Rae Müller Seidel Voss,
Breite Straße 147 - 151, 50667 Köln

G r ü n d e :

Die Einsetzung erfolgt gemäß § 67 InsO i. V. m. § 21 Abs. 2 Nr. 1a InsO.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem
o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, den 09.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 43743 HRB 43743: PIM Gold GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 402/19) vom 30.09.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestel…
HRB 43743: PIM Gold GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 402/19) vom 30.09.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 402/19 · PIM Gold GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 402/19
Wirksam am
01.10.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43743
8 IN 402/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PIM Gold
GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 43743),
vertr. d.: Mesut Pazarci, (Geschäftsführer), ist am 30.09.2019 ein allgemeines
Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, c/o Eisner Rechtsanwälte GmbH,
Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen, Tel.: 09343 / 62759-0, Fax:
09343 / 3833, E-Mail: kontakt@eisner-rechtsanwaelte.com, Internet:
www.eisner-rechtsanwaelte.com bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 30.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 43743 HRB 43743: PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm. Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 Satz …
HRB 43743: PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm. Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 Satz 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: PIM Gold GmbH.
Veränderungen
HRB 43743 HRB 43743:PIM Handelsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm.Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) u…
HRB 43743:PIM Handelsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm.Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH. Neuer Gegenstand: 1. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen 2. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von a) Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit - derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG (Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachgewiesen werden - keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden - das Unternehmen nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen b) sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile) c) öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds) 3. Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes 4. Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Gold und Altgold, weiteren Edelmetallen sowie Schmuck und Münzen und der Betrieb einer Scheideanstalt. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern.
Veränderungen
HRB 43743 PIM Vertriebsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Seligenstädter Grund 7, 63150 Heusenstamm. Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Satz 1 (Firma) und…
PIM Vertriebsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Seligenstädter Grund 7, 63150 Heusenstamm. Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Satz 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: PIM Handelsgesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm. Neuer Gegenstand: 1. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen 2. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von a) Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit - derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG (Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachgewiesen werden - keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden - das Unternehmen nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen b) sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile) c) öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds) 3. Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes 4. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der An- und Verkauf von Anlagegold in Barrenform sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, wie Lieferung, Zwischenlagerung und Verwahrung.
Veränderungen
HRB 43743 PIM Vertriebsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Obertshäuser Straße 62, 63150 Heusenstamm. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Seligenstädter Grund 7, 63150 Heusenstamm.
PIM Vertriebsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Obertshäuser Straße 62, 63150 Heusenstamm. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Seligenstädter Grund 7, 63150 Heusenstamm.
Neueintragungen
HRB 43743 PIM Vertriebsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Obertshäuser Straße 62, 63150 Heusenstamm.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2008 mit Änderung vom 07.10.2008. Geschäftsanschrif…
PIM Vertriebsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Obertshäuser Straße 62, 63150 Heusenstamm.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2008 mit Änderung vom 07.10.2008. Geschäftsanschrift: Obertshäuser Straße 62, 63150 Heusenstamm. Gegenstand: 1. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen 2. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von a) Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit - derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG (Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachgewiesen werden - keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden - das Unternehmen nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen b) sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile) c) öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds) 3. Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes ohne dass jedoch Tätigkeiten (Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte), für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist, ausgeübt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pazarci, Mesut, Obertshausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.