Erbringung wissentschaftlicher Dienstleistungen einschließlich der Beratung von öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen, die Durchführung oder Beteiligung an der Durchführung von Projekten in Forschung und Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Spezialmaterialien vorwiegend zur Weiterverarbeitung zu funktionalen Werkstoffen, die Bereitstellung und der Verkauf von industrieller Anlagentechnik.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
295
Phi-Stone AG
Flintbek
194
Andreas Roth
Schwedeneck
194
Iris Hayes
Schönkirchen
194
Volker Osebold
Eslohe
285
Malte Ranis
Kiel
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand 285
Daniel Hugenbusch
Rodenbek
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
019
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der FUMT R&D Functional Materials GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 15622 KI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.03.2017.
005
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.03.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital binnen fünf Jahren nach Eintragung der Gesellschaft gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.000 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. (Genehmigtes Kapital 2017/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.000,00 € gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie und durch Ausgabe von weiteren bis zu 2.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien in Form von stimmrechtslosen Vorzugsaktien zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2019/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 - geändert durch Beschluss vom 24.09.2021 - ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 500 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 500 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Die neuen Aktien können ausschließlich an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeshlossen. (Genehmigtes Kapital 2019/II) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.04.2025 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital ist damit ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2025/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2026 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 02.07.2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 110.000,00 € gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 110.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2026/I)
014
Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag mit der MBG Mitteständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 2443 KI), dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 24.09.2021 zugestimmt hat. Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag (stille Beteiligung) mit der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 2443 KI), dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 28.09.2023 zugestimmt hat..
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.