Handelsregister · HRB 18650 KI

Chronologischer Auszug

Phi-Stone AG · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Phi-Stone AG

b)
Sitz/Niederlassung:
Kiel

Geschäftsanschrift:
Kaiserstraße 2, 24143 Kiel

c)
Erbringung wissentschaftlicher
Dienstleistungen einschließlich der Beratung von öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen, die Durchführung oder Beteiligung an der Durchführung
von Projekten in Forschung
und Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Spezialmaterialien vorwiegend zur
Weiterverarbeitung zu funktionalen Werkstoffen, die Bereitstellung und der Verkauf von
industrieller Anlagentechnik.
54.000 EURa)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt,
so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
1.
Paulowicz, Ingo, *XX.XX.XXXX, Kiel

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen

Vorstand:
2.
Schmidt-Niepenberg, Hartmut,
*XX.XX.XXXX, Ahrensbök
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen
a)
Aktiengesellschaft

Satzung vom: 10.03.2017

b)
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der FUMT R&D Functional Materials GmbH mit Sitz
in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB
15622 KI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom
10.03.2017.
a)
03.05.2017
Gonschior
257.286 EURa)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.03.2017
ist ein genehmigtes Kapital geschaffen und die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung
des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital).

Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung ist die
Erhöhung des Grundkapitals um
3.286 EUR durchgeführt. Durch
Beschluss des Aufsichtsrats
vom 05.05.2017 ist die Satzung
geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital).

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 10.03.2017 ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital binnen
fünf Jahren nach Eintragung der
Gesellschaft gegen Bar- oder
Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.000
EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. (Genehmigtes Kapital 2017/I)

Der Vorstand ist durch Satzung
vom 10.03.2017 ermächtigt
das Grundkapital zu erhöhen.
Das genehmigte Kapital beträgt
nach teilweiser Ausschöpfung
noch 2.714 EUR. (Genehmigtes
Kapital 2017/I)
a)
26.10.2017
Gonschior
31.
Dr. Ing. Hölken, Iris, *XX.XX.XXXX,
Schönkrichen

Prokura gemeinsam mit einem
Vorstand
a)
20.11.2017
Jacobsen
4a)
Durch Beschluss des ermächtigten Aufsichtsrates vom
10.11.2017 ist die Satzung geändert in § 4 (Stammaktien und
Vozugsaktien).
a)
20.12.2017
Laue
560.000 EURa)
Auf Grund der in der Satzung
vom 10.03.2017 enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung
des Grundkapitals um 2.714
EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom
02.05.2018 ist die Satzung geändert in §§ 3 (Höhe und Einteilung der Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital)
und 4 (Stammkapital und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2017/I)

b)
Das genehmigte Kapital vom
10.03.2017 ist ausgeschöpft.
(Genehmigtes Kapital 2017/I)
a)
17.05.2018
Gonschior
6b)
Die Eintragung betreffend die
Ausschöpfung des genehmigten
Kapitals 2017/I ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt
berichtigt eingetragen:

Das genehmigte Kapital vom
10.03.2017 ist ausgeschöpft.
(Genehmigtes Kapital 2017/i)
a)
17.05.2018
Gonschior
763.551 EURa)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2018
ist das Grundkapital um bis zu
6.000 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 3 (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals).
Die Kapitalerhöhung ist in Höhe
von 3.551 EUR durchgeführt.
a)
05.12.2018
Gonschior
8b)
Vorstand:
3.
Dr. Hölken, Iris, *XX.XX.XXXX,
Schönkirchen

Nicht mehr Vorstand:
1. Paulowicz, Ingo
Nicht mehr Prokurist:

1. Dr. Ing. Hölken, Iris
a)
15.05.2019
Jacobsen
9a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019
ist die Satzung geändert in § 3
(Stammkapital).
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 12.07.2019 ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 30.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.000,00 € gegen
Bareinlagen durch Ausgabe von
bis zu 2.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in
Höhe von 1,00 € pro Aktie und
durch Ausgabe von weiteren bis
zu 2.000 neuen, auf den Namen
lautenden Stückaktien in Form
von stimmrechtslosen Vorzugsaktien zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2019/I)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2024 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats
einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 5.000,00€ gegen
Bareinlagen durch Ausgabe von
bis zu 5.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in
Höhe von 1,00 € pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch
die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Die neuen Aktien können ausschließlich an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Das
gesetzliche Bezugsrecht der
Aktionäre wird ausgeshlossen.
(Genehmigtes Kapital 2019/II)
a)
25.07.2019
Sepke
102.
Jurgeleit, Till, *XX.XX.XXXX, Kiel

Prokura gemeinsam mit einem
Vorstand
a)
05.08.2019
Jacobsen
1166.000 EURa)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019
ist das Grundkapital um bis zu
2.449 EUR erhöht und die Satzung durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.10.2019 geändert in §§ 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 4
(Stammaktien und Vorzugsaktien). Die Kapitalerhöhung ist in
Höhe von 2.449 EUR durchgeführt.
a)
18.11.2019
Sepke
1270.000 EURa)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
12.07.2019 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital
der Gesellschaft auf 70.000
EUR erhöht. Durch Beschluss
vom 01.05.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital). (Genehmigtes
Kapital 2019/I)

b)
Das genehmigte Kapital vom
12.07.2019 ist ausgeschöpft.
(Genehmigtes Kapital 2019/I)
a)
11.05.2020
Gonschior
13a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 ist
die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital).
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 - geändert durch Beschluss vom
11.09.2020 - ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 30.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.500 EUR gegen
Bareinlagen durch Ausgabe von
bis zu 1.500 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in
Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch
die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Die neuen Aktien können ausschließlich an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Das
gesetzliche Bezugsrecht der
Aktionäre wird ausgeshlossen.
(Genehmigtes Kapital 2019/II)

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 11.09.2020 ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 31.08.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.500 EUR gegen
Bareinlagen durch Ausgabe von
bis zu 3.500 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in
Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch
die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. (Genehmigtes Kapital 2020/I)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.08.2025
mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um
insgesamt bis zu 3.500 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 3.500 neuen, auf
den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von
stimmrechtslosen Vorzugsaktien zu erhöhen. Der Vorstand
darf von seiner Ermächtigung
erst Gerbrauch machen, nachdem mindestens 2.000 Stück
neuer Stammaktien aus dem
Genehmigten Kapital 2020/I gezeichnet worden sind. Es gelten
dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. (Genehmigtes Kapital
2020/II)
a)
28.09.2020
Gonschior
14b)
Vorstand:
4.
Roth, Andreas, *XX.XX.XXXX,
Schwedeneck

Nicht mehr Vorstand:
3. Dr. Hölken, Iris
3.
Dr. Hölken, Iris, *XX.XX.XXXX,
Schönkirchen

Prokura gemeinsam mit einem
Vorstand
a)
21.04.2021
Jacobsen
15a)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
11.09.2020 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der
Gesellschaft durch Ausgabe von
2.150 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 72.150 EUR
erhöht. Durch Beschluss vom
15.04.2021 und 16.04.2021 ist
der Gesellschaftvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung
des Grundkapitals; Genehmigtes
Kapital) und § 4 (Stammaktien
und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2020/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 ermächtigt
das Grundkapital zu erhöhen.
Das genehmigte Kapital beträgt
nach teilweiser Ausschöpfung
noch 1.350 EUR. (Genehmigtes
Kapital 2020/I)
a)
26.04.2021
Jacobsen
16Die Eintragung
betreffend das
Kapital ist von
Amts wegen
wie folgt berichtigt:

72.150 EUR
a)
18.11.2021
Jacobsen
1773.450 EURa)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
11.09.2020 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der
Gesellschaft durch Ausgabe von
1.300 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 73.450 EUR
erhöht. Durch Beschluss vom
09.11.2021 ist der Gesellschaftvertrag geändert in § 3 (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und
§ 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital
2020/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 ermächtigt
das Grundkapital zu erhöhen.
Das genehmigte Kapital beträgt
nach teilweiser Ausschöpfung
noch 50 EUR. (Genehmigtes Kapital 2020/I)
a)
18.11.2021
Jacobsen
18a)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
11.09.2020 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der
Gesellschaft durch Ausgabe von
3.215 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 76.665 EUR
erhöht. Durch Beschluss vom
09.11.2021 ist der Gesellschaftvertrag geändert in § 3 (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und
§ 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital
2020/II)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 285 EUR. (Genehmigtes Kapital 2020/II)
a)
18.11.2021
Jacobsen
19Die Eintragung
betreffend das
Kapital ist von
Amts wegen
wie folgt berichtigt:

76.665 EUR
a)
18.11.2021
Jacobsen
20Änderung zu Nr. 3:

Dr. Hayes, Iris, geb. Hölken,
*XX.XX.XXXX, Schönkirchen

Prokura gemeinsam mit einem
Vorstand
a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.09.2021 ist
die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital).
b)
Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag mit der MBG Mitteständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel,
HRB 2443 KI), dem die Hauptversammlung durch Beschluss
vom 24.09.2021 zugestimmt
hat.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 - geändert durch Beschluss vom
24.09.2021 - ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 30.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 500 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis
zu 500 neuen, auf den Namen
lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe
von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen.
Es gelten dabei die durch die
Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Die neuen
Aktien können ausschließlich an
Arbeitnehmer der Gesellschaft
ausgegeben werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeshlossen. (Genehmigtes Kapital 2019/II)

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 24.09.2021 ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 30.09.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.000 EUR gegen
Bareinlagen durch Ausgabe von
bis zu 1.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in
Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch
die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. (Genehmigtes Kapital 2021/I)

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 24.09.2021 ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 30.09.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 8.000 EUR gegen
Bareinlagen durch Ausgabe von
bis zu 8.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in
Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch
die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. (Genehmigtes Kapital 2021/II)
a)
25.11.2021
Jacobsen
21a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2022 ist
die Satzung geändert in § 5 (Vinkulierte Namensaktien).

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 12.08.2022 ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 11.08.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.000 EUR gegen
Bareinlagen durch Ausgabe von
bis zu 4.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen
Stückaktien in Form von Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe
von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen.
Es gelten dabei die durch die
Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. (Genehmigtes Kapital 2022/I)
a)
06.10.2022
Jacobsen
2278.865 EURa)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
24.09.2021 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der
Gesellschaft durch Ausgabe von
2.200 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf
78.865 EUR erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom
10.10.2022 ist der Gesellschaftvertrag geändert in § 3 (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und
§ 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien).
(Genehmigtes Kapital II/2021)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.09.2021 ermächtigt
das Grundkapital zu erhöhen.
Das genehmigte Kapital beträgt
nach teilweiser Ausschöpfung
noch
5800 EUR. (Genehmigtes Kapital
2021/II)
a)
27.10.2022
Lämmerhirt
234.
Ranis, Malte, *XX.XX.XXXX, Kiel

Prokura gemeinsam mit einem
Vorstand

Nicht mehr Prokurist:
2. Jurgeleit, Till
a)
22.12.2022
Lämmerhirt
24b)
Vorstand:
5.
Dr. Hayes, Iris, *XX.XX.XXXX,
Schönkirchen
Nicht mehr Prokurist:

3. Dr. Hayes, Iris, geb. Hölken
a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.04.2023
ist die Satzung geändert in § 3
(Grundkapital und Aktien), § 4
(Stammaktien und Vorzugsaktien), § 5 (Vinkulierte Namensaktien), § 8 (Aufsichtsrat Zusammensetzung) und § 20 (Gewinnverteilung)

b)
Das genehmigte Kapital vom
11.09.2020 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2020/I)

Das genehmigte Kapital vom
11.09.2020 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2020/II)
Das genehmigte Kapital vom
24.09.2021 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2021/I)

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2022 und
Änderungsbeschluss vom
04.04.2023 ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 11.08.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 625,00 EUR gegen
Bareinlagen durch Ausgabe von
bis zu 625 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen
Stückaktien in Form von Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe
von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen.
Es gelten dabei die durch die
Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. (Genehmigtes Kapital 2022/I)
a)
27.04.2023
Jacobsen
2579.865 EURa)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
24.09.2021 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der
Gesellschaft durch Ausgabe von
1.000 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 79.865 EUR
erhöht. Durch Beschluss des
Aufsichtsrats vom 27.03.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2021/II)

b)
Der Vorstand ist durch Satzung
vom 24.09.2021 ermächtigt
das Grundkapital zu erhöhen.
Das genehmigte Kapital beträgt
nach teilweiser Ausschöpfung
noch 4.800 EUR (Genehmigtes
Kapital 2021/II)
a)
27.04.2023
Jacobsen
26131.438,00 EURa)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.04.2023 ist
das Grundkapital um 51.573
EUR auf 131.438 EUR erhöht.
Aufgrund der Ermächtigung
vom selben Tage ist die Satzung durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 31.05.2023 und
01.06.2023 geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) und
§ 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). Die Kapitalerhöhung ist
durchgeführt.
a)
23.06.2023
Jacobsen
27136.963,00 EURa)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
24.09.2021 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der
Gesellschaft durch Ausgabe von
4.800 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 136.238 EUR
erhöht. Durch Beschluss des
Aufsichtsrats vom 11.10.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2021/II)

Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
12.08.2022 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der
Gesellschaft durch Ausgabe von
625 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 136.963 EUR
erhöht. Durch Beschluss des
Aufsichtsrats vom 11.10.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2022/I)

b)
Das genehmigte Kapital vom
24.09.2021 ist ausgeschöpft.
(Genehmigtes Kapital 2021/II)

Das genehmigte Kapital vom
12.08.2022 ist ausgeschöpft.
(Genehmigtes Kapital 2022/I)
a)
13.11.2023
Jacobsen
28b)
Nicht mehr Vorstand:
2. Schmidt-Niepenberg, Hartmut
a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.09.2023 ist
die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital) und § 8 Abs. 1 (Aufsichtsrat).

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 28.09.2023 ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 30.09.2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 20.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 20.000 neuen, auf
den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie
zu erhöhen. Es gelten dabei die
durch die Hauptversammlung
festgelegten Ausgabepreise.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung
nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital
2023/I)

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 28.09.2023 ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 30.09.2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 10.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 10.000 neuen, auf
den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie
zu erhöhen. Es gelten dabei die
durch die Hauptversammlung
festgelegten Ausgabepreise.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung
nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital
2023/II)

Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag (stille Beteiligung) mit der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
Schleswig-Holstein mbH mit
Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel
HRB 2443 KI), dem die Hauptversammlung durch Beschluss
vom 28.09.2023 zugestimmt
hat..
a)
13.11.2023
Jacobsen
29Die Eintragung
betreffend das
Kapital ist von
Amts wegen
wie folgt berichtigt:

136.863,00 EUR
a)
20.11.2023
Jacobsen
30b)
Vorstand:
6.
Niemann, Anja, *XX.XX.XXXX, Kiel

Nicht mehr Vorstand:
5. Dr. Hayes, Iris
5.
Dr. Hayes, Iris, *XX.XX.XXXX,
Schönkirchen

Prokura gemeinsam mit einem
Vorstand

6.
Hugenbusch, Daniel,
*XX.XX.XXXX, Rodenbek

Prokura gemeinsam mit einem
Vorstand
a)
06.02.2024
Jacobsen
31166.863,00 EURa)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
28.09.2023 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital
der Gesellschaft durch Ausgabe von 30.000 Stammaktien
zum Nennwert von 1 EUR auf
166.863 EUR erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom
06.04.2024;07.04.2024;08.04.2024
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2023/I+II)

b)
Das genehmigte Kapital vom
28.09.2023 ist ausgeschöpft.
(Genehmigtes Kapital 2023/I)
Das genehmigte Kapital vom
28.09.2023 ist ausgeschöpft.
(Genehmigtes Kapital 2023/II)
a)
19.04.2024
Lämmerhirt
32b)
Geschäftsanschrift:
Dorfstraße 2, 24247 Mielkendorf
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 12.07.2024 das Grundkapital der Gesellschaft bis zum
15.07.2029 mit Zustimmung
des Aufsichtsrats einmalig oder
mehrmals um insgesamt bis zu
40.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu
40.000 neuen, auf den Namen
lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von Stammaktien mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital in Höhe von
1,00 EUR pro Aktie zu erhöhen.
Es gelten dabei die durch die
Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung
nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital
2024/I)
a)
30.07.2024
Jacobsen
33196.863,00 EURa)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2024 ist
das Grundkapital um 30.000
EUR auf 196.863 EUR durch Barkapitalerhöhung erhöht.
Aufgrund der Ermächtigung
vom selben Tage ist die Satzung durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06.12.2024,
07.12.2024 und 08.12.2024 geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). Die
Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
a)
20.12.2024
Jacobsen
34b)
Zweigniederlassung errichtet:
1.
Phi-Stone AG
24220 Flintbek
Eiderkamp 33, 24220 Flintbek
a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.04.2025 ist
die Satzung geändert in
§ 3 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital).

Die Hauptversammlung vom
22.04.2025 hat die Erhöhung
des Grundkapitals um bis zu
40.000,00 Euro beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital vom
12.07.2024 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2024/I)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 22.04.2025 das Grundkapital der Gesellschaft bis zum
21.04.2030 mit Zustimmung
des Aufsichtsrats einmalig oder
mehrmals um insgesamt bis zu
80.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu
80.000 neuen, auf den Namen
lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von Stammaktien mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital in Höhe von
1,00 EUR pro Aktie zu erhöhen.
Es gelten dabei die durch die
Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung
nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2025/I) (Genehmigtes Kapital 2025/I)
a)
13.05.2025
Lämmerhirt
35b)
Die Eintragung betreffend 34 ist
von Amts wegen berichtigt und
wird wie folgt berichtigt eingetragen:

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 22.04.2025 ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 21.04.2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 80.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 80.000 neuen, auf
den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von
Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in
Höhe von 1,00 EUR pro Aktie zu
erhöhen. Die neuen Stammaktien des Genehmigten Kapitals
I/2025 werden zu einem Ausgabepreis von mindestens 56,00
€ je Aktie einschließlich Einlageleistung und Agio ausgegeben.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung
nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2025/I) (Genehmigtes Kapital 2025/I) (Genehmigtes Kapital 2025/I)
a)
20.05.2025
Lämmerhirt
36246.863,00 EURb)
Nicht mehr Vorstand:
6. Niemann, Anja
a)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
22.04.2025 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der
Gesellschaft durch Ausgabe von
50.000 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 246.863,00
EUR erhöht.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.10.2025
und 27.10.2025 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital)
und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2025/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.04.2025 ermächtigt
das Grundkapital zu erhöhen.
Das genehmigte Kapital beträgt
nach teilweiser Ausschöpfung
noch 30.000,00 EUR (Genehmigtes Kapital 2025/I)
a)
07.11.2025
Jacobsen
37b)
Vorstand:
7.
Dr. Hayes, Iris, *XX.XX.XXXX,
Schönkirchen
Nicht mehr Prokurist:

5. Dr. Hayes, Iris
a)
10.12.2025
Jacobsen
38276.863,00 EURb)
Vorstand:
8.
Osebold, Volker, *XX.XX.XXXX, Eslohe
a)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
22.04.2025 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der
Gesellschaft durch Ausgabe von
30.000 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 276.863,00
EUR erhöht.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.05.2026 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in
§ 3 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und
Vorzugsaktien). (Genehmigtes
Kapital 2025/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 22.04.2025 ermächtigt das
Grundkapital zu erhöhen. Das
Genehmigte Kapital ist damit
ausgeschöpft. (Genehmigtes
Kapital 2025/I)
a)
21.05.2026
Jacobsen
39a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2026 ist
der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung
des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital), § 6
(Vorstand, Zusammensetzung
und Geschäftsordnung) und §
10 (Aufsichtsrat, Einberufung
und Beschlussfassung)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 03.07.2031ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 02.07.2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 110.000,00 € gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 110.000 neuen,
auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form
von Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital l/2026). Es gelten dabei die
durch die Hauptversammlung
festgelegten Ausgabepreise.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung
nach vollständiger oder teilweiser
Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf
der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital
2026/I)
a)
16.07.2026
Jacobsen
40b)
Die Eintragung betreffend lfd.
Nr. 39 Spalte 6b ist von Amts
wegen berichtigt und wird wie
folgt berichtigt eingetragen:

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2026 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 02.07.2031 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats
einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 110.000,00 € gegen Bareinlagen durch Ausgabe
von bis zu 110.000 neuen, auf
den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von
Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in
Höhe von 1,00 € pro Aktie zu erhöhen.
Es gelten dabei die durch die
Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den
Wortlaut der Satzung nach vollständiger oder teilweiser
Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf
der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital
2026/I)
a)
23.07.2026
Jacobsen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.