Handelsregister · HRB 18650 KI
Chronologischer Auszug
Phi-Stone AG · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Phi-Stone AG b) Sitz/Niederlassung: Kiel Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 2, 24143 Kiel c) Erbringung wissentschaftlicher Dienstleistungen einschließlich der Beratung von öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen, die Durchführung oder Beteiligung an der Durchführung von Projekten in Forschung und Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Spezialmaterialien vorwiegend zur Weiterverarbeitung zu funktionalen Werkstoffen, die Bereitstellung und der Verkauf von industrieller Anlagentechnik. | 54.000 EUR | a) Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: 1. Paulowicz, Ingo, *XX.XX.XXXX, Kiel mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Vorstand: 2. Schmidt-Niepenberg, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Ahrensbök mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Aktiengesellschaft Satzung vom: 10.03.2017 b) Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der FUMT R&D Functional Materials GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 15622 KI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.03.2017. | a) 03.05.2017 Gonschior | |
| 2 | 57.286 EUR | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.03.2017 ist ein genehmigtes Kapital geschaffen und die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital). Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 3.286 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 05.05.2017 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital). b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.03.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital binnen fünf Jahren nach Eintragung der Gesellschaft gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.000 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. (Genehmigtes Kapital 2017/I) Der Vorstand ist durch Satzung vom 10.03.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.714 EUR. (Genehmigtes Kapital 2017/I) | a) 26.10.2017 Gonschior | |||
| 3 | 1. Dr. Ing. Hölken, Iris, *XX.XX.XXXX, Schönkrichen Prokura gemeinsam mit einem Vorstand | a) 20.11.2017 Jacobsen | ||||
| 4 | a) Durch Beschluss des ermächtigten Aufsichtsrates vom 10.11.2017 ist die Satzung geändert in § 4 (Stammaktien und Vozugsaktien). | a) 20.12.2017 Laue | ||||
| 5 | 60.000 EUR | a) Auf Grund der in der Satzung vom 10.03.2017 enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.714 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 02.05.2018 ist die Satzung geändert in §§ 3 (Höhe und Einteilung der Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital) und 4 (Stammkapital und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2017/I) b) Das genehmigte Kapital vom 10.03.2017 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2017/I) | a) 17.05.2018 Gonschior | |||
| 6 | b) Die Eintragung betreffend die Ausschöpfung des genehmigten Kapitals 2017/I ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Das genehmigte Kapital vom 10.03.2017 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2017/i) | a) 17.05.2018 Gonschior | ||||
| 7 | 63.551 EUR | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2018 ist das Grundkapital um bis zu 6.000 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals). Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 3.551 EUR durchgeführt. | a) 05.12.2018 Gonschior | |||
| 8 | b) Vorstand: 3. Dr. Hölken, Iris, *XX.XX.XXXX, Schönkirchen Nicht mehr Vorstand: 1. Paulowicz, Ingo | Nicht mehr Prokurist: 1. Dr. Ing. Hölken, Iris | a) 15.05.2019 Jacobsen | |||
| 9 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 ist die Satzung geändert in § 3 (Stammkapital). b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.000,00 € gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie und durch Ausgabe von weiteren bis zu 2.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien in Form von stimmrechtslosen Vorzugsaktien zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2019/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 5.000,00€ gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 5.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Die neuen Aktien können ausschließlich an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeshlossen. (Genehmigtes Kapital 2019/II) | a) 25.07.2019 Sepke | ||||
| 10 | 2. Jurgeleit, Till, *XX.XX.XXXX, Kiel Prokura gemeinsam mit einem Vorstand | a) 05.08.2019 Jacobsen | ||||
| 11 | 66.000 EUR | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 ist das Grundkapital um bis zu 2.449 EUR erhöht und die Satzung durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.10.2019 geändert in §§ 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 2.449 EUR durchgeführt. | a) 18.11.2019 Sepke | |||
| 12 | 70.000 EUR | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der Gesellschaft auf 70.000 EUR erhöht. Durch Beschluss vom 01.05.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2019/I) b) Das genehmigte Kapital vom 12.07.2019 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2019/I) | a) 11.05.2020 Gonschior | |||
| 13 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital). b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 - geändert durch Beschluss vom 11.09.2020 - ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.500 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.500 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Die neuen Aktien können ausschließlich an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeshlossen. (Genehmigtes Kapital 2019/II) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.08.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.500 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 3.500 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. (Genehmigtes Kapital 2020/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.08.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.500 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 3.500 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von stimmrechtslosen Vorzugsaktien zu erhöhen. Der Vorstand darf von seiner Ermächtigung erst Gerbrauch machen, nachdem mindestens 2.000 Stück neuer Stammaktien aus dem Genehmigten Kapital 2020/I gezeichnet worden sind. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. (Genehmigtes Kapital 2020/II) | a) 28.09.2020 Gonschior | ||||
| 14 | b) Vorstand: 4. Roth, Andreas, *XX.XX.XXXX, Schwedeneck Nicht mehr Vorstand: 3. Dr. Hölken, Iris | 3. Dr. Hölken, Iris, *XX.XX.XXXX, Schönkirchen Prokura gemeinsam mit einem Vorstand | a) 21.04.2021 Jacobsen | |||
| 15 | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 2.150 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 72.150 EUR erhöht. Durch Beschluss vom 15.04.2021 und 16.04.2021 ist der Gesellschaftvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2020/I) b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.350 EUR. (Genehmigtes Kapital 2020/I) | a) 26.04.2021 Jacobsen | ||||
| 16 | Die Eintragung betreffend das Kapital ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: 72.150 EUR | a) 18.11.2021 Jacobsen | ||||
| 17 | 73.450 EUR | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 1.300 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 73.450 EUR erhöht. Durch Beschluss vom 09.11.2021 ist der Gesellschaftvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2020/I) b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 50 EUR. (Genehmigtes Kapital 2020/I) | a) 18.11.2021 Jacobsen | |||
| 18 | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 3.215 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 76.665 EUR erhöht. Durch Beschluss vom 09.11.2021 ist der Gesellschaftvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2020/II) b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 285 EUR. (Genehmigtes Kapital 2020/II) | a) 18.11.2021 Jacobsen | ||||
| 19 | Die Eintragung betreffend das Kapital ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: 76.665 EUR | a) 18.11.2021 Jacobsen | ||||
| 20 | Änderung zu Nr. 3: Dr. Hayes, Iris, geb. Hölken, *XX.XX.XXXX, Schönkirchen Prokura gemeinsam mit einem Vorstand | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.09.2021 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital). b) Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag mit der MBG Mitteständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 2443 KI), dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 24.09.2021 zugestimmt hat. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 - geändert durch Beschluss vom 24.09.2021 - ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 500 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 500 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Die neuen Aktien können ausschließlich an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeshlossen. (Genehmigtes Kapital 2019/II) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.09.2021 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.09.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.000 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. (Genehmigtes Kapital 2021/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.09.2021 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.09.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 8.000 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 8.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. (Genehmigtes Kapital 2021/II) | a) 25.11.2021 Jacobsen | |||
| 21 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2022 ist die Satzung geändert in § 5 (Vinkulierte Namensaktien). b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11.08.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.000 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 4.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. (Genehmigtes Kapital 2022/I) | a) 06.10.2022 Jacobsen | ||||
| 22 | 78.865 EUR | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.09.2021 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 2.200 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 78.865 EUR erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 10.10.2022 ist der Gesellschaftvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital II/2021) b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.09.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 5800 EUR. (Genehmigtes Kapital 2021/II) | a) 27.10.2022 Lämmerhirt | |||
| 23 | 4. Ranis, Malte, *XX.XX.XXXX, Kiel Prokura gemeinsam mit einem Vorstand Nicht mehr Prokurist: 2. Jurgeleit, Till | a) 22.12.2022 Lämmerhirt | ||||
| 24 | b) Vorstand: 5. Dr. Hayes, Iris, *XX.XX.XXXX, Schönkirchen | Nicht mehr Prokurist: 3. Dr. Hayes, Iris, geb. Hölken | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.04.2023 ist die Satzung geändert in § 3 (Grundkapital und Aktien), § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien), § 5 (Vinkulierte Namensaktien), § 8 (Aufsichtsrat Zusammensetzung) und § 20 (Gewinnverteilung) b) Das genehmigte Kapital vom 11.09.2020 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2020/I) Das genehmigte Kapital vom 11.09.2020 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2020/II) Das genehmigte Kapital vom 24.09.2021 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2021/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2022 und Änderungsbeschluss vom 04.04.2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11.08.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 625,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 625 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. (Genehmigtes Kapital 2022/I) | a) 27.04.2023 Jacobsen | ||
| 25 | 79.865 EUR | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.09.2021 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 1.000 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 79.865 EUR erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.03.2023 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2021/II) b) Der Vorstand ist durch Satzung vom 24.09.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 4.800 EUR (Genehmigtes Kapital 2021/II) | a) 27.04.2023 Jacobsen | |||
| 26 | 131.438,00 EUR | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.04.2023 ist das Grundkapital um 51.573 EUR auf 131.438 EUR erhöht. Aufgrund der Ermächtigung vom selben Tage ist die Satzung durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 31.05.2023 und 01.06.2023 geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. | a) 23.06.2023 Jacobsen | |||
| 27 | 136.963,00 EUR | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.09.2021 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 4.800 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 136.238 EUR erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.10.2023 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2021/II) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2022 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 625 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 136.963 EUR erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.10.2023 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2022/I) b) Das genehmigte Kapital vom 24.09.2021 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2021/II) Das genehmigte Kapital vom 12.08.2022 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2022/I) | a) 13.11.2023 Jacobsen | |||
| 28 | b) Nicht mehr Vorstand: 2. Schmidt-Niepenberg, Hartmut | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.09.2023 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital) und § 8 Abs. 1 (Aufsichtsrat). b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.09.2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.09.2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 20.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 20.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2023/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.09.2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.09.2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 10.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 10.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2023/II) Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag (stille Beteiligung) mit der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 2443 KI), dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 28.09.2023 zugestimmt hat.. | a) 13.11.2023 Jacobsen | |||
| 29 | Die Eintragung betreffend das Kapital ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: 136.863,00 EUR | a) 20.11.2023 Jacobsen | ||||
| 30 | b) Vorstand: 6. Niemann, Anja, *XX.XX.XXXX, Kiel Nicht mehr Vorstand: 5. Dr. Hayes, Iris | 5. Dr. Hayes, Iris, *XX.XX.XXXX, Schönkirchen Prokura gemeinsam mit einem Vorstand 6. Hugenbusch, Daniel, *XX.XX.XXXX, Rodenbek Prokura gemeinsam mit einem Vorstand | a) 06.02.2024 Jacobsen | |||
| 31 | 166.863,00 EUR | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.09.2023 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 30.000 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 166.863 EUR erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06.04.2024;07.04.2024;08.04.2024 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2023/I+II) b) Das genehmigte Kapital vom 28.09.2023 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2023/I) Das genehmigte Kapital vom 28.09.2023 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2023/II) | a) 19.04.2024 Lämmerhirt | |||
| 32 | b) Geschäftsanschrift: Dorfstraße 2, 24247 Mielkendorf | b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2024 das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15.07.2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 40.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 40.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2024/I) | a) 30.07.2024 Jacobsen | |||
| 33 | 196.863,00 EUR | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2024 ist das Grundkapital um 30.000 EUR auf 196.863 EUR durch Barkapitalerhöhung erhöht. Aufgrund der Ermächtigung vom selben Tage ist die Satzung durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06.12.2024, 07.12.2024 und 08.12.2024 geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. | a) 20.12.2024 Jacobsen | |||
| 34 | b) Zweigniederlassung errichtet: 1. Phi-Stone AG 24220 Flintbek Eiderkamp 33, 24220 Flintbek | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.04.2025 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital). Die Hauptversammlung vom 22.04.2025 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 40.000,00 Euro beschlossen. b) Das genehmigte Kapital vom 12.07.2024 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2024/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.04.2025 das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21.04.2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 80.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 80.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2025/I) (Genehmigtes Kapital 2025/I) | a) 13.05.2025 Lämmerhirt | |||
| 35 | b) Die Eintragung betreffend 34 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.04.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21.04.2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 80.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 80.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie zu erhöhen. Die neuen Stammaktien des Genehmigten Kapitals I/2025 werden zu einem Ausgabepreis von mindestens 56,00 € je Aktie einschließlich Einlageleistung und Agio ausgegeben. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2025/I) (Genehmigtes Kapital 2025/I) (Genehmigtes Kapital 2025/I) | a) 20.05.2025 Lämmerhirt | ||||
| 36 | 246.863,00 EUR | b) Nicht mehr Vorstand: 6. Niemann, Anja | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.04.2025 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 50.000 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 246.863,00 EUR erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.10.2025 und 27.10.2025 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2025/I) b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.04.2025 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 30.000,00 EUR (Genehmigtes Kapital 2025/I) | a) 07.11.2025 Jacobsen | ||
| 37 | b) Vorstand: 7. Dr. Hayes, Iris, *XX.XX.XXXX, Schönkirchen | Nicht mehr Prokurist: 5. Dr. Hayes, Iris | a) 10.12.2025 Jacobsen | |||
| 38 | 276.863,00 EUR | b) Vorstand: 8. Osebold, Volker, *XX.XX.XXXX, Eslohe | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.04.2025 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 30.000 Stammaktien zum Nennwert von 1 EUR auf 276.863,00 EUR erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.05.2026 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital) und § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien). (Genehmigtes Kapital 2025/I) b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.04.2025 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital ist damit ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2025/I) | a) 21.05.2026 Jacobsen | ||
| 39 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2026 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital), § 6 (Vorstand, Zusammensetzung und Geschäftsordnung) und § 10 (Aufsichtsrat, Einberufung und Beschlussfassung) b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2031ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 02.07.2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 110.000,00 € gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 110.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital l/2026). Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2026/I) | a) 16.07.2026 Jacobsen | ||||
| 40 | b) Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 39 Spalte 6b ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2026 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 02.07.2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 110.000,00 € gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 110.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2026/I) | a) 23.07.2026 Jacobsen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.