Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit einem Geschäftswert über 500,00 EUR belasten, ein Mehrheitsbeschluss des Gesamtvorstands erforderlich ist und dass zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit einem Geschäftswert über 1.500,00 EUR belasten, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Davon ausgenommen ist die Pheromonabrechnung und -zuschussabwicklung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Hug
Sulzburg
Vorstand
Rainer Schlumberger
Sulzburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.02.2015.
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung: AS. 21-31 Protokoll: AS. 3
Neufassung der Satzung: AS. 47-51 Änderungsbeschluss: AS. 45
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