Handelsregister · VR 701234
Chronologischer Auszug
Pheromongemeinschaft Laufen e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Pheromongemeinschaft Laufen e.V. b) Sulzburg | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit einem Geschäftswert über 500,00 EUR belasten, ein Mehrheitsbeschluss des Gesamtvorstands erforderlich ist und dass zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit einem Geschäftswert über 1.000,00 EUR belasten, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Davon ausgenommen ist die Pheromonzuschussabwicklung. b) 1. Vorsitzender: Hug, Andreas, Sulzburg, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Schlumberger, Rainer, Sulzburg, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 13.02.2015. | a) 22.07.2015 Maier b) Satzung: AS. 21-31 Protokoll: AS. 3 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit einem Geschäftswert über 500,00 EUR belasten, ein Mehrheitsbeschluss des Gesamtvorstands erforderlich ist und dass zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit einem Geschäftswert über 1.500,00 EUR belasten, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Davon ausgenommen ist die Pheromonabrechnung und -zuschussabwicklung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 21.06.2017 Maier b) Neufassung der Satzung: AS. 47-51 Änderungsbeschluss: AS. 45 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.