Handelsregister · VR 701234

Chronologischer Auszug

Pheromongemeinschaft Laufen e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Pheromongemeinschaft Laufen e.V.

b)
Sulzburg
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der
Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass zu
Rechtsgeschäften, die den Verein mit einem
Geschäftswert über 500,00 EUR belasten, ein
Mehrheitsbeschluss des Gesamtvorstands erforderlich
ist und dass zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit
einem Geschäftswert über 1.000,00 EUR belasten, die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Davon ausgenommen ist die
Pheromonzuschussabwicklung.

b)
1. Vorsitzender:
Hug, Andreas, Sulzburg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Schlumberger, Rainer, Sulzburg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 13.02.2015.
a)
22.07.2015
Maier

b)
Satzung:
AS. 21-31
Protokoll:
AS. 3
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der
Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass zu
Rechtsgeschäften, die den Verein mit einem
Geschäftswert über 500,00 EUR belasten, ein
Mehrheitsbeschluss des Gesamtvorstands erforderlich
ist und dass zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit
einem Geschäftswert über 1.500,00 EUR belasten, die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Davon ausgenommen ist die Pheromonabrechnung und
-zuschussabwicklung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
21.06.2017
Maier

b)
Neufassung der Satzung:
AS. 47-51
Änderungsbeschluss:
AS. 45

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.