Beratung über Versicherungen, Vermögensanlagen, Immobilien und Finanzierungen aller Art sowie deren Vermittlung und Betreuung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur eine Person zum Vorstand bestellt, vertritt sie die Gesellschaft allein. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern wird die Gesellschaft durch zwei gemeinsam oder durch eines zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsmacht und / oder die Befugnis erteilen, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften zugleich als Vertreter eines Dritten zu vertreten (§ 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Mehmet Sari
Dormagen
Einzelprokura Vorstand
Anna Moj
Duisburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der pact-Gesellschaft für Beratung, Vermittlung und Betreuung von Versicherungen, Finanzierungen und Vermögensanlagen mbH, Düsseldorf (HRB 13430, AG Düsseldorf) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25. April 2001.
Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2002 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 230.000,00 EUR beschlossen.
Die am 28.06.2002 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 230.000 .- EUR ist durchgeführt. § 4 Abs. 1 und Abs. 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sind entsprechend geändert. Außerdem wurde § 4 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital) geändert.
Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 146.050,00 auf EUR 876.300,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.10.2005 ist § 4 der Satzung entsprechend geändert.
Die Hauptversammlung vom 20.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 16 Abs. 1 und 3 (Jahresabschluss, Verwendung des Jahresergebnisses) beschlossen.
Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 13.700,00 auf EUR 890.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.04.2013 ist § 4 der Satzung in den Absätzen 1 bis 3 entsprechend geändert.
Freitext
Beschluss Blatt 25 f. Sonderband
Satzung Blatt 14 ff. Sonderband
Hauptversammlungsbeschluss Blatt 7 Sonderband b)
Beschluss Blatt 71 Sonderband a)
Satzung Ziff. I Sonderband a)
Beschluss Blatt 82 Sonderband a)
Satzung Ziffer II Sonderband a)
In lfd. Nr. 11 Sp. 6a) das Datum von Amts wegen berichtigend eingetragen
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bis zum 19.06.2013 darf der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Namensaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach erhöhen, höchstens jedoch um insgesamt 424.450,00 Euro. Der Vorstand bestimmt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe. Dabei dürfen auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgegeben und das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.