Handelsregister · HRB 35527

Chronologischer Auszug

Overflow Begegnungsstätte gGmbH · Amtsgericht Wiesbaden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.10.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Overflow Begegnungsstätte gGmbH

b)
Wiesbaden
Geschäftsanschrift:
Willi-Juppe-Straße 13, 65199 Wiesbaden

c)
Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist
die Förderung
der christlichen Religion ( 52 Abs. 2 Nr. 2
AO),
der Jugend- und Altenhilfe ( 52 Abs. 2 Nr. 4
AO),
der Kunst und Kultur ( 52 Abs. 2 Nr. 5 AO),
des bürgerlichen Engagements zugunsten
gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher
Zwecke ( 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) sowie
die Unterstützung von Menschen, die
bedürftig im Sinne des § 53 Nr. 1 AO sind.

Dieser Unternehmenszweck wird
insbesondere verwirklicht durch
a) die Durchführung von Veranstaltungen
mit christlichen Inhalten zu lebens- und
glaubensrelevanten Themen, insbesondere
Workshops und Seminare, musikalische
Darbietungen,
Vorträge, Filmvorführungen, Vernissagen,
etc.;
b) die Förderung und Verbreitung des
christlichen Glaubens insbesondere durch
die
Durchführung von Gottesdiensten,
Gebetsveranstaltungen, öffentlichen
Andachten, etc.;
c) die Förderung und Unterstützung von
Kindern und Jugendlichen; insbesondere
durch das
Angebot der Hausaufgabenhilfe,
Vorlesestunden, Bastel- und
Freizeitangebote etc. sowie
die Förderung und Unterstützung von
Senioren durch Angebote, die die
Lebensqualität
und sozialen Teilhabe verbessern
insbesondere durch die Durchführung von
Spiele- und
Gemeinschaftsangebote, etc.;
d) die Organisation und Durchführung von
künstlerischen und kulturellen
Veranstaltungen,
sowie die Bereitstellung einer Plattform für
diese Inhalte insbesondere in Wiesbaden,
insbesondere Ausstellungen,
Filmvorführungen, musikalische
Darbietungen, Vernissagen,
etc.;
e) die Organisation und Durchführung von
Projekten und kooperativen Tätigkeiten zur
Förderung des ehrenamtlichen
Engagements der Bürger und Bürgerinnen,
die dem
Allgemeinwohl dienen;
f) die Unterstützung von hilfsbedürftigen
Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO im
Rahmen
der Möglichkeiten der Gesellschaft, als
Ausdruck des vollen Evangeliums,
insbesondere
durch seelsorgerliche Begegnung und
Begleitung von Menschen in
Krisensituationen,
sowie die Schulung, Beratung und
Begleitung von Menschen in
herausfordernden,
seelsorgerischen Lebenslagen;
g) die Herstellung, Verbreitung und
Bereitstellung von Print- und elektronischen
Medien
sowie von Publikationen in digitaler und
analoger Form zu den Zwecken der
Gesellschaft,
sowie die Öffentlichkeitsarbeit zu den
Gesellschaftszwecken;
h) den Betrieb eines Begegnungscafés, um
einen Rahmen zur Zweckerreichung zu
schaffen.

Eine selbstlose Unterstützung von
Personen durch die Gesellschaft erfolgt
nur, soweit sie die Voraussetzungen der
persönlichen bzw. wirtschaftlichen
Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 53 AO
erfüllen.

Die Gesellschaft kann sich zur Umsetzung
Ihres Zweckes Hilfspersonen (natürliche
wie juristische Personen) im In- und
Ausland im Sinne des § 57 Abs. 1 AO
bedienen. Mit den Hilfspersonen soll eine
schriftliche Vereinbarung getroffen werden,
aus der die Aufgaben der Hilfsperson
hervorgehen. Weiterhin wird die Hilfsperson
verpflichtet, über überlassene Gelder eine
zeitnahe Abrechnung zu erstellen.

Zweck der Gesellschaft ist auch die
Mittelbeschaffung zur Förderung der oben
genannten satzungsgemäßen Zwecke und
zwar im Inland durch steuerbegünstigte
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts und weltweit durch
ausländische Körperschaften, die ihre Mittel
für dem Grund und der Art nach
steuerbegünstigte Zwecke verwenden.
Insoweit handelt die Gesellschaft auch als
Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne
des § 58 Nr. 1 AO.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführerin:
Sós, Daniela, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2024
a)
23.01.2025
Beer

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.