HRB 35527
Overflow Begegnungsstätte gGmbH
aktuellStandort
Willi-Juppe-Straße 13, 65199 WiesbadenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Wiesbaden
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 23.01.2025
- Datenstand
- 2025-10-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Daniela Sós
Wiesbaden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2025-10-05 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
4 archivierte Dokumente Dokumente ansehenRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-05 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der christlichen Religion ( 52 Abs. 2 Nr. 2 AO), der Jugend- und Altenhilfe ( 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), der Kunst und Kultur ( 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke ( 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) sowie die Unterstützung von Menschen, die bedürftig im Sinne des § 53 Nr. 1 AO sind. Dieser Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Durchführung von Veranstaltungen mit christlichen Inhalten zu lebens- und glaubens- relevanten Themen, insbesondere Workshops und Seminare, musikalische Darbietungen, Vorträge, Filmvorführungen, Vernissagen, etc.; b) die Förderung und Verbreitung des christlichen Glaubens insbesondere durch die Durchführung von Gottesdiensten, Gebetsveranstaltungen, öffentlichen Andachten, etc.; c) die Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen; insbesondere durch das Angebot der Hausaufgabenhilfe, Vorlesestunden, Bastel- und Freizeitangebote etc. sowie die Förderung und Unterstützung von Senioren durch Angebote, die die Lebensqualität und sozialen Teilhabe verbessern insbesondere durch die Durchführung von Spiele- und Gemeinschaftsangebote, etc.; d) die Organisation und Durchführung von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen, sowie die Bereitstellung einer Plattform für diese Inhalte insbesondere in Wiesbaden, insbesondere Ausstellungen, Filmvorführungen, musikalische Darbietungen, Vernissagen, etc.; e) die Organisation und Durchführung von Projekten und kooperativen Tätigkeiten zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Bürger und Bürgerinnen, die dem Allgemeinwohl dienen; f) die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO im Rahmen der Möglichkeiten der Gesellschaft, als Ausdruck des vollen Evangeliums, insbesondere durch seelsorgerliche Begegnung und Begleitung von Menschen in Krisensituationen, sowie die Schulung, Beratung und Begleitung von Menschen in herausfordernden, seelsorgerischen Lebenslagen; g) die Herstellung, Verbreitung und Bereitstellung von Print- und elektronischen Medien sowie von Publikationen in digitaler und analoger Form zu den Zwecken der Gesellschaft, sowie die Öffentlichkeitsarbeit zu den Gesellschaftszwecken; h) den Betrieb eines Begegnungscafés, um einen Rahmen zur Zweckerreichung zu schaffen. Eine selbstlose Unterstützung von Personen durch die Gesellschaft erfolgt nur, soweit sie die Voraussetzungen der persönlichen bzw. wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 53 AO erfüllen. Die Gesellschaft kann sich zur Umsetzung Ihres Zweckes Hilfspersonen (natürliche wie juristische Personen) im In- und Ausland im Sinne des § 57 Abs. 1 AO bedienen. Mit den Hilfspersonen soll eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, aus der die Aufgaben der Hilfsperson hervorgehen. Weiterhin wird die Hilfsperson verpflichtet, über überlassene Gelder eine zeitnahe Abrechnung zu erstellen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung zur Förderung der oben genannten satzungsgemäßen Zwecke und zwar im Inland durch steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und weltweit durch ausländische Körperschaften, die ihre Mittel für dem Grund und der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwenden. Insoweit handelt die Gesellschaft auch als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Für diese Registeridentität wurden keine sicher zuordenbaren Insolvenzbekanntmachungen oder historischen Handelsregister-Veröffentlichungen gefunden.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.