Gegenstand der Gesellschaft ist die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (jeweils einzeln und zusammen ein "MVZ") gemäß § 95 Abs. 1 S. 2 SGB V oder ähnlicher ärztlich geleiteter Einrichtungen, insbesondere zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen der Heilkunde durch Ärzte und aller hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen Tätigkeiten im Rahmen der ärztlichen Versorgung der Patienten und Erbringung von Dienstleistungen, die dem Betrieb solcher Einrichtungen förderlich sind, sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie beispielsweise der integrierten Versorgung. Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ an der vertragsärztlichen Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 S. 1 SGB V teil, sofern dies gesetzlich erforderlich ist. Die Gesellschaft wird in jedem MVZ auch privatärztliche Leistungen erbringen, sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck (unmittelbar oder mittelbar) zu dienen. Hierzu zählen insbesondere auch die Bildung vertragsärztlicher Kooperationen (z.B. sog. Berufsausübungsgemeinschaften) zwischen allen eigenen MVZ sowie Vertragsärzten, der Abschluss von Verträgen zur Integrierten Versorgung, die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zugunsten aller medizinischen Leistungserbringer im öffentlichen wie auch privaten Gesundheitswesen. Die Gesellschaft kann, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, ausgelagerte Praxisräume sowie sog. Zweigpraxen errichten und betreiben und Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, sich an ihnen beteiligen, sie erwerben oder ihre Geschäfte führen sowie sie vertreten. Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaftdarf im In- und Ausland Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Beckers
Nettetal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.01.2014 mit Änderung vom 04.02.2014.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei auch die Änderung von Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.