Handelsregister · HRB 18805
Chronologischer Auszug
OPW Medizinisches Versorgungszentrum Orthopädisch-unfallchirurgische Praxisklinik Wassenberg GmbH · Amtsgericht Aachen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) OPW Medizinisches Versorgungszentrum Orthopädisch-unfallchirurgische Praxisklinik Wassenberg GmbH b) Wassenberg Geschäftsanschrift: Graf-Gerhard-Straße 45-51, 41849 Wassenberg c) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb bzw. die Trägerschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V, insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an Unternehmen jeglicher Rechtsform, insbesondere auch in der Rechtsform der GbR mit ähnlichem oder anderem Geschäftsgegenstand zu beteiligen oder solche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, zu halten, zu verwalten und zu veräußern, sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die geeignet sind, den Geschäftsgegenstand des Unternehmens zu fördern. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Beckers, Peter, Nettetal, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.01.2014 mit Änderung vom 04.02.2014. | a) 06.02.2014 Dr. Botterweck | |
| 2 | c) Gegenstand der Gesellschaft ist die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (jeweils einzeln und zusammen ein "MVZ") gemäß § 95 Abs. 1 S. 2 SGB V oder ähnlicher ärztlich geleiteter Einrichtungen, insbesondere zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen der Heilkunde durch Ärzte und aller hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen Tätigkeiten im Rahmen der ärztlichen Versorgung der Patienten und Erbringung von Dienstleistungen, die dem Betrieb solcher Einrichtungen förderlich sind, sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie beispielsweise der integrierten Versorgung. Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ an der vertragsärztlichen Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 S. 1 SGB V teil, sofern dies gesetzlich erforderlich ist. Die Gesellschaft wird in jedem MVZ auch privatärztliche Leistungen erbringen, sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck (unmittelbar oder mittelbar) zu dienen. Hierzu zählen insbesondere auch die Bildung vertragsärztlicher Kooperationen (z.B. sog. Berufsausübungsgemeinschaften) zwischen allen eigenen MVZ sowie Vertragsärzten, der Abschluss von Verträgen zur Integrierten Versorgung, die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zugunsten aller medizinischen Leistungserbringer im öffentlichen wie auch privaten Gesundheitswesen. Die Gesellschaft kann, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, ausgelagerte Praxisräume sowie sog. Zweigpraxen errichten und betreiben und Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, sich an ihnen beteiligen, sie erwerben oder ihre Geschäfte führen sowie sie vertreten. Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaftdarf im In- und Ausland Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei auch die Änderung von Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 09.02.2024 Dr. Moosheimer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.