(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 1 GenG übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 Buchstabe f die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen § 181 2. Alt. BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans-Joachim Fomferra
Offenburg
Vorstand
Rene Thomann
Ortenberg
Vorstand
Markus Kohler
Lautenbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.03.1913 zuletzt geändert am 11.05.2001
Die Generalversammlung vom 30.05.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 23.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 17 Abs. 6 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und in § 38 Abs. 4 und Abs. 5 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 22.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 21 (Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 36 (Mehrheitserfordernisse) und Anlage zu § 17 Abs. 2 beschlossen.
Die Generalversammlung vom 06.06.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.09.2006.
Tag der ersten Eintragung: 18.06.1913
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.