Handelsregister · GnR 470013

Chronologischer Auszug

Offenburger Baugenossenschaft e.G. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Offenburger Baugenossenschaft e.G.

b)
Offenburg

c)
Die Genossenschaft errichtet, erwirbt,
betreut, bewirtschaftet und verwaltet
Wohnungen in allen Rechts- und
Nutzungsformen, darunter
Eigentumswohnungen und Eigenheime.
Entsprechendes gilt für andere Bauten,
soweit dies wohnungswirtschaftlich,
stägebaulich und zur Vervollständigung
der Infrastruktur erforderlich ist. Sie kann
demgemäß Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und
Gewerberäume sowie soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen
bereitstellen. Die Genossenschaft kann
bebaute und unbebaute Grundstücke
erwerben, belasten, veräußern sowie
Erbbaurechte ausgeben. Beteiligungen
sind zulässig
Keine Nachschusspflicht.a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
oder ein Vorstandsmitglied und ein
Prokurist vertreten gemeinsam.

b)
Vorstand:
Litterst, Rolf, Bankkaufmann,
Offenburg
Vorstand:
Fomferra, Hans-Joachim, Diplom-
Ingenieur, Offenburg
Vorstand:
Thomann, Rene, Ortenberg,
*XX.XX.XXXX
a)
Genossenschaft
Satzung vom 02.03.1913 zuletzt geändert am
11.05.2001
a)
05.09.2006
Werder

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.09.2006.
Tag der ersten Eintragung:
18.06.1913
2c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
2. Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern, vermitteln und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbetreibende, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
3. Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben und Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.
4. Beteiligungen sind zulässig.
5. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert; nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
vertreten gemeinsam.
a)
Die Generalversammlung vom 30.05.2008 hat
die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
16.09.2008
Leibbrand
3c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt
in:
1. Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
2. Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern, vermitteln und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
3. Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben und Genussrechte gewähren.
4. Beteiligungen sind zulässig.
5. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von
Amts wegen berichtigt in:
Der Vorstand besteht aus mindestens
drei Mitgliedern. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.

b)
Personenbezogene Daten (Name,
Geburtsdatum) von Amts wegen
berichtigt bei
Vorstand:
Litterst, Rolf Heinrich, Offenburg,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 23.05.2014 hat
die Änderung der Satzung in § 17 Abs. 6
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben)
und in § 38 Abs. 4 und Abs. 5 (Geschäftsjahr
und Aufstellung des Jahresabschlusses)
beschlossen.
a)
25.11.2014
Maier
4c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
2. Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern, vermitteln und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
3. Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben und Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.
4. Beteiligungen sind zulässig.
5. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
Die Generalversammlung vom 22.05.2015 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft), § 11
(Ausschließung eines Mitgliedes), § 21
(Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes), § 36 (Mehrheitserfordernisse)
und Anlage zu § 17 Abs. 2 beschlossen.
a)
14.09.2015
Fischer
5b)
Bestellt als
Vorstand:
Kohler, Markus, Lautenbach,
*XX.XX.XXXX
a)
13.11.2018
Paiva Galvão
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
Litterst, Rolf Heinrich, Offenburg,
*XX.XX.XXXX
a)
07.01.2019
Elger
7c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute,
sichere und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften,
errichten, erwerben, veräußern und
betreuen; sie kann alle im Bereich der
Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für
Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche
und kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 1
GenG übernehmen.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gemäß §
28 Buchstabe f die Voraussetzungen.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Mitgliedern.
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam oder
durch ein Vorstandsmitglied
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten.
Die Vorstandsmitglieder können von
den Beschränkungen § 181 2. Alt.
BGB befreit werden.
a)
Die Generalversammlung vom 06.06.2024 hat
die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
13.08.2024
Nagel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.