Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Verbindlichkeiten können für den Verein eingegangen werden: - bis zu einem Geschäftswert von 1.000,00 EUR durch den ersten Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch den zweiten Vorsitzenden, selbst - bei einem Geschäftswert über 1.000,00 EUR nur mit Genehmigung des Gesamtvorstandes und 8 Ausschussmitgliedern, wobei hierzu jeweils eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alois Lukas
Weiden i.d.OPf.
Vorstand
Johann Fröhlich
Weiden i.d.OPf.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.12.1877 zuletzt geändert am 30.04.1971
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 13 (Vorstandschaft) .
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.04.1900. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 100 ff. HB;
Beschluss Bl. 27 SB; Neue Satzung Bl. 31 ff. SB.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Vorstand gem. § 26 BGB: 1. und 2. Vorsitzender
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.