Handelsregister · VR 91

Chronologischer Auszug

Oberpfälzer Waldverein Zweigverein Weiden e.V. · Amtsgericht Weiden i. d. OPf.

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Oberpfälzer Waldverein Zweigverein Weiden e.V.

b)
Weiden i.d.OPf.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Verbindlichkeiten können für den Verein eingegangen
werden:
- bis zu einem Geschäftswert von DEM 1.000,00 durch
den ersten Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch
den zweiten Vorsitzenden, selbst
- bei einem Geschäftswert über DEM 1.000,00 nur mit
Genehmigung des Gesamtvorstandes und 8
Ausschussmitgliedern, wobei hierzu jeweils eine 2/3
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.

b)
Erster Vorsitzender:
Sperrer, Hans, Metzgermeister, Weiden i.d.OPf.
Zweiter Vorsitzender:
Lukas, Alois, Landwirtschaftsmeister, Weiden i.d.OPf.,
Tröglersricht
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 03.12.1877 zuletzt geändert am 30.04.1971
a)
20.08.2003
Krug

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.04.1900.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 100 ff. HB;
2b)
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Sperrer, Hans, Metzgermeister, Weiden i.d.OPf.
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Erster Vorsitzender:
Lukas, Alois, Weiden i.d.OPf., *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Zweiter Vorsitzender:
Fröhlich, Johann, Weiden, *XX.XX.XXXX
b)
Vorstand gem. § 26 BGB: 1. und 2. Vorsitzender
a)
04.04.2013
Rupprecht
3b)
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Zweiter Vorsitzender:
Fröhlich, Johann, Weiden, *XX.XX.XXXX
a)
09.04.2013
Rupprecht
4a)
Geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Verbindlichkeiten können für den Verein eingegangen
werden:
- bis zu einem Geschäftswert von 1.000,00 EUR durch
den ersten Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch
den zweiten Vorsitzenden, selbst
- bei einem Geschäftswert über 1.000,00 EUR nur mit
Genehmigung des Gesamtvorstandes und 8
Ausschussmitgliedern, wobei hierzu jeweils eine 2/3
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.

b)
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Zweiter Vorsitzender:
Fröhlich, Johann, Weiden i.d.OPf., *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde insbesondere geändert: § 13 (Vorstandschaft) .
a)
05.06.2023
Geitner

b)
Beschluss Bl. 27 SB; Neue
Satzung Bl. 31 ff. SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.