Handelsregister · HRB 53629

Registerinformationen

nexum AG · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
nexum AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Köln
Geschäftsanschrift
Vogelsanger Straße 321a, 50827 Köln
Kapital
100.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 53629
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
21.07.2025
Abrufstand
08.05.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Entwicklung und der Vertrieb von Produkten, Dienstleistungen und Lösungen im Bereich der Datenverarbeitung mit einer hohen Ausrichtung auf Internet-, Intranet- und Extranet-Technologien und den künftig daraus resultierenden Zusatztechnologien sowie der hiermit im Zusammenhang stehende Vertrieb von Waren und Dienstleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus das Halten und Finanzieren von Beteiligungen an Unternehmen, die sich mit der Entwicklung und dem Vertrieb von Produkten, Dienstleistungen und Lösungen im oben aufgeführten Bereich beschäftigen. nexum ist die Beratung und Agentur für Kommunikation, Interaktion und Transaktion im digitalen Zeitalter. Das Unternehmen hilft seinen Kunden, ihre Geschäftsziele durch eine optimale User Experience und den kreativen Einsatz modernster Technologien und Produkte zu erreichen. Gegenstand des Unternehmens sind Beratungs- und Umsetzungsleistungen für Unternehmenskunden. Ein weiterer Unternehmensgegenstand besteht im Halten und Finanzieren von Beteiligungen an Unternehmen, deren Geschäftsfelder ebenfalls den Bereich der Digitalisierung umfassen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Georg Kühl

Köln

Vorstand

Michael Klinkers

Köln

Vorstand

Dirk Steinmetz

Köln

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 02.04.2003
  • Die Hauptversammlung vom 02.04.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiter wurde § 3 (Bekanntmachungen) der Satzung geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 14.05.2013 hat die Änderung der Satzung beschlossen; Abschnitt B ist durch Einfügung von § 4a (Genehmigtes Kapital 2013) ergänzt, § 5 ( Grundkapital und Aktien) ist geändert; § 9 ( Aufsichtsrat) ist geändert.
  • Die Hauptversammlung hat am 04.06.2018 beschlossen,
  • die Firma und entsprechend die Satzung in § 1 Ziffer 1 zu ändern,
  • den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend die Satzung in § 2 Ziffer 2 zu ändern,
  • die Satzung in § 5 (Gemeinsame Vorschriften für alle Aktien) zu ändern sowie § 8 (Zusammensetzung und Amtsdauer) um Ziffer 6 zu ergänzen,
  • § 10 (Sitzungen ddes Aufsichtsrats), § 13 Ziffer 3 (Ort und Einberufung) und § 14 Ziffer 5 (Teilnahme an der Hauptversammlung) zu ändern. Ferner wurde in der Hauptversammlung vom 04.06.2018 ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2018) geschaffen und § 4a der Satzung entsprechend geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 16.06.2025 hat die Änderung der Satzung in § 4a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Das genehmigte Kapital 2018 wurde aufgehoben und ein genehmigtes Kapital 2025 geschaffen.

Freitext

  • Satzung Bl. 32 ff. Sdb.;
  • Beschl. Bl. 24 ff. Sdb.; erste Eintragung: 04.04.2003
  • Beschl. Bl. 73 ff. Sdb.
  • Lfd. Nr. 2 Spalte 4 von Amts wegen berichtigt
  • Berichtigung der allgemeinen Vertretungsregelung von Amts wegen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom gleichen Tage mit der NEXUM Gesellschaft für interaktive und multimediale Anwendungen mbH mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 45167) verschmolzen.

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Juni 2030 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 50.000 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 50.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.