Handelsregister · HRB 759431
Chronologischer Auszug
Neu Delhi Food GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Neu Delhi Food GmbH b) Stuttgart Geschäftsanschrift: Königstraße 26, 70173 Stuttgart c) Der Betrieb einer Gastronomie sowie der Abschluss von Mietverträgen und Untermietverträgen über Betriebsräume zum Betrieb einer Gastronomie. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist dieser Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Mir, Tawab, Hamburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 140287) nach Stuttgart verlegt. | a) 12.01.2017 Krzykowski b) Tag der ersten Eintragung: 19.02.2016 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.03.2020 (15 IN 332/20) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 10.03.2020 Sturm | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.03.2020 (15 IN 332/20) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.03.2020 (15 IN 332/20) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 27.04.2020 Marksteiner | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 08.05.2020 (64 IN 63/20) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 31.07.2020 Marksteiner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.