HRB 759431

Neu Delhi Food GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stuttgart

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Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 64 IN 63/20 · Neu Delhi Food GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 63/20
Wirksam am
27.02.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 759431
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 63/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Neu Delhi Food Gmbh, Centroallee 81, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tawab Mir, Berner Heerweg 115, 22159 Hamburg

wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

64 IN 63/20
Amtsgericht Duisburg, 26.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 64 IN 63/20 · Neu Delhi Food GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 63/20
Wirksam am
09.08.2023
Registerbezug
Stuttgart, HRB 759431
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 63/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Neu Delhi Food Gmbh, Centroallee 81, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tawab Mir, Berner Heerweg 115, 22159 Hamburg

reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 06.10.2023 einen Kostenvorschuss in Höhe von 688,45 EUR bei der Zahlstelle Duisburg, IBAN DE38350400380580069300 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

64 IN 63/20
Amtsgericht Duisburg, 08.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 64 IN 63/20 · Neu Delhi Food GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 63/20
Wirksam am
22.08.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRB 759431
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 63/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Neu Delhi Food Gmbh, Centroallee 81, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tawab Mir, Berner Heerweg 115, 22159 Hamburg

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist der 30.09.2022.
64 IN 63/20
Amtsgericht Duisburg, 19.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 64 IN 63/20 · Neu Delhi Food GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 63/20
Wirksam am
19.07.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRB 759431
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 63/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Neu Delhi Food Gmbh, Centroallee 81, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tawab Mir, Berner Heerweg 115, 22159 Hamburg

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen wie folgt festgesetzt:

Vergütung 1.000,00 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 150,00 EUR
Zwischensumme 1.150,00 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 1.150,00 EUR 218,50 EUR
Endbetrag 1.368,50 EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 08.05.2020 bis zum 11.12.2020 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 8.696,63 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 3.478,65 EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 869,66 EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.000,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist die Regelmindestvergütung.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.07.2022 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 eingesehen werden.

64 IN 63/20
Amtsgericht Duisburg, 15.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 759431 HRB 759431: Neu Delhi Food GmbH, Stuttgart, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2016 hat die Ä…
HRB 759431: Neu Delhi Food GmbH, Stuttgart, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 140287) nach Stuttgart verlegt. Geschäftsanschrift: Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Gegenstand: Der Betrieb einer Gastronomie sowie der Abschluss von Mietverträgen und Untermietverträgen über Betriebsräume zum Betrieb einer Gastronomie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist dieser Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Mir, Tawab, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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