Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.05.2000 zuletzt geändert am 07.03.2001
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2006 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name), 2 (Zweck), 4 (Mitgliedschaft), 9 (Mitgliederversammlung), 12 (Aufgaben des Vorstandes) und 14 (Auflösung) beschlossen. Die Obergrenze für Eingehung von Verpflichtungen durch den Vorstand ist auf 2.000,00 EUR geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 07.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss: Blatt 45 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 26.10.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.07.2006.
Änderungsbeschluss: Blatt 57 ff. der Akten
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schriftführer. Je zwei vertreten gemeinsam. Bei Vermögensangelegenheiten, durch die der Verein verpflichtet wird, darf der vertretungsberechtigte Vorstand Verpflichtungen bis zu einer Obergrenze von 2000,00 EUR eingehen, bei Beträgen oberhalb dieser Grenze ist der erweiterte Vorstand entscheidungspflichtig.
Die Eintragung vom 19.07.2006 wurde von Amts wegen ergänzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.