Handelsregister · VR 3049

Chronologischer Auszug

Netzwerk Jugendhaus Buer e.V. · Amtsgericht Osnabrück

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Jugendhaus Buer e. V.

b)
Melle-Buer
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schriftführer.
Je zwei vertreten gemeinsam. Bei
Vermögensangelegenheiten, durch die der Verein
verpflichtet wird, darf der vertretungsberechtigte
Vorstand Verpflichtungen bis zu einer Obergrenze von
500,00 DEM eingehen, bei Beträgen oberhalb dieser
Grenze ist der erweiterte Vorstand
entscheidungspflichtig.

b)
Vorsitzende:
Thöle-Ehlhardt, Ursula, Melle, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Bolduan, Maik, Melle, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Eversmann, Birgit, Melle, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 03.05.2000 zuletzt geändert am 07.03.2001
a)
04.07.2006
Frerichs

b)
Änderungsbeschluss: Blatt 45 ff.
der Akten
Tag der ersten Eintragung:
26.10.2000
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.07.2006.
2a)
Netzwerk Jugendhaus Buer e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2006 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name),
2 (Zweck), 4 (Mitgliedschaft), 9 (Mitgliederversammlung), 12 (Aufgaben des Vorstandes)
und 14 (Auflösung) beschlossen. Die Obergrenze für Eingehung von Verpflichtungen durch
den Vorstand ist auf 2.000,00 EUR geändert.
a)
19.07.2006
Trebbe

b)
Änderungsbeschluss: Blatt 57 ff.
der Akten
3a)
Geändert, nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schriftführer.
Je zwei vertreten gemeinsam. Bei
Vermögensangelegenheiten, durch die der Verein
verpflichtet wird, darf der vertretungsberechtigte
Vorstand Verpflichtungen bis zu einer Obergrenze von
2000,00 EUR eingehen, bei Beträgen oberhalb dieser
Grenze ist der erweiterte Vorstand
entscheidungspflichtig.
a)
27.07.2006
Müller

b)
Die Eintragung vom 19.07.2006
wurde von Amts wegen ergänzt.
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 14
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
24.10.2007
Korte-Daling
5b)
Nicht mehr
Vorsitzende:
Thöle-Ehlhardt, Ursula, Melle, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführerin:
Eversmann, Birgit, Melle, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorsitzender:
Bolduan, Maik, Melle, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellv. Vorsitzender:
Krzeslak, Guido, Melle, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Ostheimer-André, Hannelore, Melle, *XX.XX.XXXX
a)
22.06.2009
Trebbe
6b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Bolduan, Maik, Melle, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführerin:
Ostheimer-André, Hannelore, Melle, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Schriftführer:
Krzeslak, Guido, Melle, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzende:
Thoele-Ehlhardt, Ursula, Melle, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertr. Vorsitzende:
Schrader-Köchlin, Heike, Rödinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
10.08.2011
Brockfeld

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.