Handelsregister · HRB 61379
Chronologischer Auszug
MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf gGmbH · Amtsgericht Düsseldorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH b) Düsseldorf Geschäftsanschrift: Kirchfeldstr. 40, 40217 Düsseldorf c) Errichtung und der Betrieb von einem oder mehreren Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. b) Geschäftsführer: Taschner, Klaus Peter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2009 | a) 13.07.2009 Lottes | |
| 2 | c) 1) Die Errichtung und der Betrieb von einem oder mehreren Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i. S.d. § 95 Abs. 1 SGB V. 2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Hierzu zählen insbesondere auch die Bildung vertragsärztlicher Kooperationen, der Abschluss von Verträgen zur Integrierten Versorgung, die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zugunsten aller medizinischer Leistungserbringer im öffentlichen wie auch privaten Gesundheitswesen. Die Gesellschaft kann im Rahmen des rechtlich Zulässigen Zweigniederlassungen errichten und Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, sich an ihnen beteiligen, sie erben oder ihre Geschäfte führen sowie sie vertreten. 3) Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ fachübergreifend an der vertragsärztlichen Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V teil, sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich ist. 4) Die Gesellschaft wird in jedem MVZ neben vertragsärztlichen - sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist - auch privatärztliche Leistungen erbringen. 5) Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden mit der Gesellschaft abgeschlossen. Abweichendes kann durch Gesellschafterbeschluss für die Behandlung von nicht gesetzlich krankenversicherten Patienten festgelegt werden, falls eine private Krankenversicherung die Inanspruchnahme des MVZ als nicht ihren Versicherungsbedingungen entsprechend ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten des MVZ eine Nebentätigkeitserlaubnis zur Behandlung dieser Patienten erteilt werden. In der Nebentätgkeitserlaubnis ist zu regeln, ob und inwieweit der Arzt die Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit an die Gesellschaft weiterleiten muss. 6) Es wird sichergestellt, dass, abgesehen von Not- und Vertretungsfällen, jeder Patient innerhalb des MVZ von dem Arzt seiner Wahl und seines Vertrauens untersucht und behandelt werden kann. | a) 27.07.2009 Koelpin b) Eintragung lfd. Nr. 1, Sp. 2c), als unvollständig von Amts wegen gelöscht und berichtigend ergänzt neu eingetragen. | ||||
| 3 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Florastr. 48, 40217 Düsseldorf | a) 04.12.2009 Wandres | ||||
| 4 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf | a) 30.03.2011 Wandres | ||||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Breuer, Hubert, Bedburg, *XX.XX.XXXX Wille, Stephan, Osnabrück, *XX.XX.XXXX | a) 03.05.2016 Wandres | ||||
| 6 | a) MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf gGmbH c) 1) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der AO in der jeweils gültigen Fassung. 2) Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von einem oder mehreren Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V. 3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Hierzu zählen insbesondere auch die Bildung vertragsärztlicher Kooperationen, der Abschluss von Verträgen zur Integrierten Versorgung, die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zugunsten aller medizinischer Leistungserbringer im öffentlichen wie auch privaten Gesundheitswesen. Die Gesellschaft kann im Rahmen des rechtlich Zulässigen Zweigniederlassungen errichten und Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, sich an ihnen beteiligen, sie erwerben oder ihre Geschäfte führen sowie sie vertreten. 4) Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ fachübergreifend an der vertragsärztlichen Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V teil, sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich ist. 5) Die Gesellschaft wird in jedem MVZ neben vertragsärztlichen - sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist auch privatärztliche Leistungen erbringen. 6) Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden mit der Gesellschaft abgeschlossen. Abweichendes kann durch Gesellschafterbeschluss für die Behandlung von nicht gesetzlich krankenversicherten Patienten festgelegt werden, falls eine private Krankenversicherung die Inanspruchnahme des MVZ als nicht ihren Versicherungsbedingungen entsprechend ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten des MVZ eine Nebentätigkeitserlaubnis zur Behandlung dieser Patienten erteilt werden. In der Nebentätigkeitserlaubnis ist zu regeln, ob und inwieweit der Arzt die Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit an die Gesellschaft weiterleiten muss. 7) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch ein Medizinisches Versorgungszentrum, das als Einrichtung i. 5. d. § 66 AG in besonderem Maße der gesundheitlichen Versorgung von Personen i. 5. d. § 53 AG dient und zu mindestens zwei Drittel pflichtversicherte Patienten oder Patienten behandelt, bei den nicht mehr als bei pflichtversicherten Personen abgerechnet wird. Die Versorgung umfasst auch die gegebenenfalls erforderliche Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. 8) Die von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen allen Menschen ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und ihren Glauben offen. 9) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.10) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Beschränkungen des vorstehenden Satzes gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AG an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind. 11) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2016 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere die Firma, den Unternehmensgegenstand sowie das Stammkapital (nur redaktionell) geändert. | a) 21.12.2016 Coners | |||
| 7 | c) 1) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der AO in der jeweils gültigen Fassung. 2) Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von einem oder mehreren Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V. 3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Hierzu zählen insbesondere auch die Bildung vertragsärztlicher Kooperationen, der Abschluss von Verträgen zur Integrierten Versorgung, die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zugunsten aller medizinischer Leistungserbringer im öffentlichen wie auch privaten Gesundheitswesen. Die Gesellschaft kann im Rahmen des rechtlich Zulässigen Zweigniederlassungen errichten und Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, sich an ihnen beteiligen, sie erwerben oder ihre Geschäfte führen sowie sie vertreten. 4) Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ fachübergreifend an der vertragsärztlichen Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V teil, sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich ist. 5) Die Gesellschaft wird in jedem MVZ neben vertragsärztlichen - sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist auch privatärztliche Leistungen erbringen. 6) Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden mit der Gesellschaft abgeschlossen. Abweichendes kann durch Gesellschafterbeschluss für die Behandlung von nicht gesetzlich krankenversicherten Patienten festgelegt werden, falls eine private Krankenversicherung die Inanspruchnahme des MVZ als nicht ihren Versicherungsbedingungen entsprechend ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten des MVZ eine Nebentätigkeitserlaubnis zur Behandlung dieser Patienten erteilt werden. In der Nebentätigkeitserlaubnis ist zu regeln, ob und inwieweit der Arzt die Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit an die Gesellschaft weiterleiten muss. 7) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch ein Medizinisches Versorgungszentrum, das als Einrichtung i, S. d. § 66 AO in besonderem Maße der gesundheitlichen Versorgung von Personen i. S. d. § 53 AO dient und zu mindestens zwei Drittel pflichtversicherte Patienten oder Patienten behandelt, bei den nicht mehr als bei pflichtversicherten Personen abgerechnet wird. Die Versorgung umfasst auch die gegebenenfalls erforderliche Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. 8) Die von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen allen Menschen ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und ihren Glauben offen. 9) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 10) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Beschränkungen des vorstehenden Satzes gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind. 11) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. | a) 30.12.2016 Dr. Poncelet b) Eintragung lfd. Nr. 6, Spalte 2 c), von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen. | ||||
| 8 | Prokura erloschen: Breuer, Hubert, Bedburg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Uelsberg, Ralf, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 08.03.2018 Wandres | ||||
| 9 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Mette, Stefanie, Castrop-Rauxel, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Wille, Stephan, Osnabrück, *XX.XX.XXXX | a) 14.04.2022 Wandres |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.