Handelsregister · HRB 61379

Chronologischer Auszug

MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf gGmbH · Amtsgericht Düsseldorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MVZ am Evangelischen Krankenhaus
Düsseldorf GmbH

b)
Düsseldorf
Geschäftsanschrift:
Kirchfeldstr. 40, 40217 Düsseldorf

c)
Errichtung und der Betrieb von einem oder
mehreren Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs.
1 SGB V
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren
Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
Taschner, Klaus Peter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2009
a)
13.07.2009
Lottes
2c)
1) Die Errichtung und der Betrieb von
einem oder mehreren Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ) i. S.d. § 95 Abs.
1 SGB V.
2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die geeignet
erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu
dienen. Hierzu zählen insbesondere auch
die Bildung vertragsärztlicher
Kooperationen, der Abschluss von
Verträgen zur Integrierten Versorgung, die
Erbringung von Dienstleistungen jeglicher
Art zugunsten aller medizinischer
Leistungserbringer im öffentlichen wie auch
privaten Gesundheitswesen. Die
Gesellschaft kann im Rahmen des rechtlich
Zulässigen Zweigniederlassungen errichten
und Unternehmen gleicher oder ähnlicher
Art gründen, sich an ihnen beteiligen, sie
erben oder ihre Geschäfte führen sowie sie
vertreten.
3) Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ
fachübergreifend an der vertragsärztlichen
Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V teil,
sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich
ist.
4) Die Gesellschaft wird in jedem MVZ
neben vertragsärztlichen
- sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert
ist - auch privatärztliche Leistungen
erbringen.
5) Die Behandlungsverträge mit den
Patienten werden mit der Gesellschaft
abgeschlossen. Abweichendes kann durch
Gesellschafterbeschluss für die
Behandlung von nicht gesetzlich
krankenversicherten Patienten festgelegt
werden, falls eine private
Krankenversicherung die Inanspruchnahme
des MVZ als nicht ihren
Versicherungsbedingungen entsprechend
ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten des
MVZ eine Nebentätigkeitserlaubnis zur
Behandlung dieser Patienten erteilt werden.
In der Nebentätgkeitserlaubnis ist zu
regeln, ob und inwieweit der Arzt die
Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit an
die Gesellschaft weiterleiten muss.
6) Es wird sichergestellt, dass, abgesehen
von Not- und Vertretungsfällen, jeder
Patient innerhalb des MVZ von dem Arzt
seiner Wahl und seines Vertrauens
untersucht und behandelt werden kann.
a)
27.07.2009
Koelpin

b)
Eintragung lfd. Nr. 1, Sp.
2c), als unvollständig von
Amts wegen gelöscht
und berichtigend ergänzt
neu eingetragen.
3b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Florastr. 48, 40217 Düsseldorf
a)
04.12.2009
Wandres
4b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf
a)
30.03.2011
Wandres
5Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Breuer, Hubert, Bedburg, *XX.XX.XXXX
Wille, Stephan, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
03.05.2016
Wandres
6a)
MVZ am Evangelischen Krankenhaus
Düsseldorf gGmbH

c)
1) Zwecke der Gesellschaft sind die
Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege sowie die selbstlose
Unterstützung von Personen im Sinne des
§ 53 der AO in der jeweils gültigen
Fassung.
2) Gegenstand des Unternehmens ist die
Errichtung und der Betrieb von einem oder
mehreren Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs.
1 SGB V.
3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die geeignet
erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu
dienen. Hierzu zählen insbesondere auch
die Bildung vertragsärztlicher
Kooperationen, der Abschluss von
Verträgen zur Integrierten Versorgung, die
Erbringung von Dienstleistungen jeglicher
Art zugunsten aller medizinischer
Leistungserbringer im öffentlichen wie auch
privaten Gesundheitswesen. Die
Gesellschaft kann im Rahmen des rechtlich
Zulässigen Zweigniederlassungen errichten
und Unternehmen gleicher oder ähnlicher
Art gründen, sich an ihnen beteiligen, sie
erwerben oder ihre Geschäfte führen sowie
sie vertreten.
4) Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ
fachübergreifend an der vertragsärztlichen
Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V teil,
sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich
ist.
5) Die Gesellschaft wird in jedem MVZ
neben vertragsärztlichen - sofern die
Erstattungsfähigkeit gesichert ist auch
privatärztliche Leistungen erbringen.
6) Die Behandlungsverträge mit den
Patienten werden mit der Gesellschaft
abgeschlossen. Abweichendes kann durch
Gesellschafterbeschluss für die
Behandlung von nicht gesetzlich
krankenversicherten Patienten festgelegt
werden, falls eine private
Krankenversicherung die Inanspruchnahme
des MVZ als nicht ihren
Versicherungsbedingungen entsprechend
ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten des
MVZ eine Nebentätigkeitserlaubnis zur
Behandlung dieser Patienten erteilt werden.
In der Nebentätigkeitserlaubnis ist zu
regeln, ob und inwieweit der Arzt die
Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit an
die Gesellschaft weiterleiten muss.
7) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
durch ein Medizinisches
Versorgungszentrum, das als Einrichtung i.
5. d. § 66 AG in besonderem Maße der
gesundheitlichen Versorgung von Personen
i. 5. d. § 53 AG dient und zu mindestens
zwei Drittel pflichtversicherte Patienten oder
Patienten behandelt, bei den nicht mehr als
bei pflichtversicherten Personen
abgerechnet wird. Die Versorgung umfasst
auch die gegebenenfalls erforderliche
Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln.
8) Die von der Gesellschaft betriebenen
Einrichtungen stehen allen Menschen ohne
Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und
ihren Glauben offen.
9) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung in der jeweils gültigen
Fassung.10) Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. Gesellschafter dürfen
keine Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten. Die Beschränkungen
des vorstehenden Satzes gelten nicht für
Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift
des § 58 Nr. 2 AG an Gesellschafter, die im
Zeitpunkt der Beschlussfassung und der
Vornahme der Gewinnausschüttung als
steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung anerkannt sind. Auch
andere nach den Vorschriften der
Abgabenordnung über steuerbegünstigte
Zwecke geregelte Zuwendungen und
Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter
nur zulässig, wenn diese selbst als
steuerbegünstigte Körperschaften
anerkannt sind.
11) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2016 hat den
Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei
insbesondere die Firma, den Unternehmensgegenstand sowie
das Stammkapital (nur redaktionell) geändert.
a)
21.12.2016
Coners
7c)
1) Zwecke der Gesellschaft sind die
Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege sowie die selbstlose
Unterstützung von Personen im Sinne des
§ 53 der AO in der jeweils gültigen
Fassung.
2) Gegenstand des Unternehmens ist die
Errichtung und der Betrieb von einem oder
mehreren Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs.
1 SGB V.
3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die geeignet
erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu
dienen. Hierzu zählen insbesondere auch
die Bildung vertragsärztlicher
Kooperationen, der Abschluss von
Verträgen zur Integrierten Versorgung, die
Erbringung von Dienstleistungen jeglicher
Art zugunsten aller medizinischer
Leistungserbringer im öffentlichen wie auch
privaten Gesundheitswesen. Die
Gesellschaft kann im Rahmen des rechtlich
Zulässigen Zweigniederlassungen errichten
und Unternehmen gleicher oder ähnlicher
Art gründen, sich an ihnen beteiligen, sie
erwerben oder ihre Geschäfte führen sowie
sie vertreten.
4) Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ
fachübergreifend an der vertragsärztlichen
Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V teil,
sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich
ist.
5) Die Gesellschaft wird in jedem MVZ
neben vertragsärztlichen - sofern die
Erstattungsfähigkeit gesichert ist auch
privatärztliche Leistungen erbringen.
6) Die Behandlungsverträge mit den
Patienten werden mit der Gesellschaft
abgeschlossen. Abweichendes kann durch
Gesellschafterbeschluss für die
Behandlung von nicht gesetzlich
krankenversicherten Patienten festgelegt
werden, falls eine private
Krankenversicherung die Inanspruchnahme
des MVZ als nicht ihren
Versicherungsbedingungen entsprechend
ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten des
MVZ eine Nebentätigkeitserlaubnis zur
Behandlung dieser Patienten erteilt werden.
In der Nebentätigkeitserlaubnis ist zu
regeln, ob und inwieweit der Arzt die
Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit an
die Gesellschaft weiterleiten muss.
7) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
durch ein Medizinisches
Versorgungszentrum, das als Einrichtung i,
S. d. § 66 AO in besonderem Maße der
gesundheitlichen Versorgung von Personen
i. S. d. § 53 AO dient und zu mindestens
zwei Drittel pflichtversicherte Patienten oder
Patienten behandelt, bei den nicht mehr als
bei pflichtversicherten Personen
abgerechnet wird. Die Versorgung umfasst
auch die gegebenenfalls erforderliche
Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln.
8) Die von der Gesellschaft betriebenen
Einrichtungen stehen allen Menschen ohne
Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und
ihren Glauben offen.
9) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung in der jeweils gültigen
Fassung.
10) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. Gesellschafter dürfen
keine Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten. Die Beschränkungen
des vorstehenden Satzes gelten nicht für
Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift
des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im
Zeitpunkt der Beschlussfassung und der
Vornahme der Gewinnausschüttung als
steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung anerkannt sind. Auch
andere nach den Vorschriften der
Abgabenordnung über steuerbegünstigte
Zwecke geregelte Zuwendungen und
Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter
nur zulässig, wenn diese selbst als
steuerbegünstigte Körperschaften
anerkannt sind.
11) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden.
a)
30.12.2016
Dr. Poncelet

b)
Eintragung lfd. Nr. 6,
Spalte 2 c), von Amts
wegen gelöscht und
berichtigend neu
eingetragen.
8Prokura erloschen:
Breuer, Hubert, Bedburg, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Uelsberg, Ralf, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
08.03.2018
Wandres
9Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Mette, Stefanie, Castrop-Rauxel, *XX.XX.XXXX

Prokura erloschen:
Wille, Stephan, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
14.04.2022
Wandres

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.